Parlament Österreich

 

 

 

IV-3 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 17. Juni 2009

 


Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode               Mittwoch, 17. Juni 2009

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

 

RAT 9666/09

Tagung des Europäischen Rates am 18./19. Juni 2009 -

Entwurf der erläuterten Tagesordnung

(12412/EU XXIV.GP)

 

 

 


Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union befasste sich in seiner Sitzung vom 17. Juni 2009 mit Themen des Europäischen Rats am 18. und 19. Juni 2009, der vor allem im Zeichen der Bewältigung der wirtschaftlichen, finanziellen und beschäftigungspolitischen Krise steht. Weitere Diskussionspunkte sind der Vertrag von Lissabon und ein mögliches zweites Referendum in Irland, Klimawandel und nachhaltige Entwicklung sowie außenpolitische Fragen.

 

 

 

Bundeskanzler Werner Faymann betonte, die EU habe einen beachtlichen Anteil zur Bewältigung der wirtschaftlichen Krise geleistet. Laut einer Erhebung der Kommission machen die automatischen Stabilisatoren, das heißt, alles, was gegen die Krise eingesetzt wird, einen Anteil von 5% des EU-BIP aus. Auch wenn man sich zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise stärkere Akzente, insbesondere zur Bewältigung der Arbeitsmarktprobleme, erwartet habe, müsse man bedenken, dass die Maßnahmen einen Kompromiss aller 27 EU-Mitgliedstaaten darstellen und viele Länder nicht im Stande seien, zusätzliche Ausgaben zur Sicherung der Arbeitsplätze und Verringerung der Arbeitslosigkeit zu machen. Ihnen fehle der budgetäre Spielraum, den beispielsweise Österreich habe nutzen können.

 

Der Bundeskanzler wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Österreich als einziges Land in der EU im Vergleich zum Vormonat einen kleinen Rückgang der Arbeitslosigkeit verzeichnen könne und die Arbeitslosenrate nur halb so hoch wie der EU-Durchschnitt ist. Großen Anteil daran hätten die Klein- und Mittelbetriebe, strich der Bundeskanzler hervor.

 

Die Chancen, eine starke Finanzmarktaufsicht zu schaffen, schätzte der Kanzler als schwierig ein, da viele Länder jede Form von Aufsicht als eine bürokratische Einschränkung ansähen. Er bedauerte auch, dass Österreich in der Frage der Transaktionssteuer auf wenig Gegenliebe bei den anderen Mitgliedsländern stößt.

 

 

 

In der Diskussion begrüßte Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) zwar, dass, wie sie sagte, beim Konjunkturpaket neoliberale und konservative Regierungschefs über ihren Schatten gesprungen seien, sie bedauerte aber gleichzeitig die Rückzugsstrategie so mancher und mahnte vor allem ein, bei der Konsolidierung auf der Ausgabenseite auf die soziale Ausgewogenheit Bedacht zu nehmen. Die tiefgreifende Rezession habe für viele Menschen Armut gebracht und damit müsse sich der Gipfel auseinander setzen, bekräftigte sie, denn das würden sich die Menschen erwarten. Sie zeigte sich jedoch zufrieden, dass es Österreich gelungen sei, in das Papier eine soziale Komponente hineinzureklamieren. Grossmann sah vor allem beim Aufbau einer neuen Finanzmarktordnung akuten Handlungsbedarf, und sie trat dafür ein, trotz großer Widerstände bei der Transaktionssteuer am Ball zu bleiben. Diese vorsichtige und leicht kritische Beurteilung wurde von Abgeordnetem Josef Cap (S) geteilt. Was vorliegt, sei zu wenig, sagte er, die EU müsse jetzt Handlungsfähigkeit zeigen und damit auch der Vertrauenskrise entgegen wirken.

 

Weniger positiv bewertete Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) die sozialen Passagen der Schlussfolgerungen. Das Kapitel 14 sei eine Ansammlung von Plattitüden der Sonderklasse und nur peinlich, stellte er aus einer Sicht fest.

 

Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) strich die Notwendigkeit starker europäischer Institutionen, gerade in Zeiten der Krise, hervor. Er wandte sich dagegen, zahnlose Institutionen zu schaffen und verband damit eine Kritik an jenen Staaten, vor allem an Großbritannien, die von ihren ursprünglichen Zusagen wieder abgehen. Eine starke Finanzaufsicht sei eine wesentliche Frage für die nächsten Jahre, da neue Blasen im Entstehen seien, mahnte Schüssel. Er hielt daher die Exitstrategien der Schlussfolgerungen für zu vage, denn man müsse sich jetzt die Frage stellen, wie man die riesigen Summen, die im Raum herumschwirren, in Koordination mit der EZB und den Nationalbanken redimensionieren kann, ohne jedoch Verzerrungen des Verteilungsproblems, steigende Inflation und gigantische Verschuldung zu riskieren.

 

Für eine starke Finanzmarktaufsicht und eine Transaktionssteuer sprachen sich auch die Oppositionsparteien aus. So hielt Abgeordneter Johannes Hübner (F) es für sinnvoller, verbindliche Richtlinien zu schaffen, als eine neue zentrale Verwaltungsstruktur aufzubauen. Er übte daher scharfe Kritik am vorliegenden Papier, das eine Ausdehnung der Verwaltung vorsieht. Die Einnahmen aus der Transaktionssteuer sollten seiner Meinung nach den nationalen Budgets vorbehalten bleiben.

 

Ebenso hielt Abgeordneter Josef Bucher (B) eine Transaktionssteuer sowie eine europaweite Finanzmarktaufsicht für unumgänglich. Die Formulierungen der Schlussfolgerungen stellen für ihn jedoch einen Rückschritt dar. Die Transaktionssteuer nur als eine Möglichkeit zum Abbau der Schulden zu sehen, sei zu wenig, sagte er. Die Neuordnung der Besteuerung von Devisen und Finanztransaktionen sollte dazu genutzt werden, die internationalen Finanzmärkte zu stabilisieren, gleichzeitig die Mitgliedsbeiträge zu senken und die Eigenfinanzierung der EU zu stärken.

 

In diesem Zusammenhang hinterfragte Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) auch die strengen Kriterien von Basel II. Diese hätten sich als Bremsklotz erwiesen, so Schüssel. Dem schloss sich auch Abgeordneter Josef Bucher (B) an. Ihm zufolge ist es nicht gelungen, eine entsprechende Kontrolle der Banken zu installieren, negativ betroffen seien von Basel II vor allem die kleinen Regionalbanken, kritisierte er. 

 

Abgeordneter Johannes Hübner (F) schnitt die Frage an, was man unter sozialem Europa eigentlich versteht. Die soziale Absicherung sei bei allen notwendigen und wünschenswerten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ein wesentliches Element nationalstaatlicher Politik, hielt er fest. Einen europäischen "Supersozialfonds" zu schaffen, berge die Gefahr in sich, dass die Subventionen von einem Teil der EU in den anderen fließen und damit die Union auseinanderdrifte. Eine Umverteilung würde eine Zerreißprobe für die EU bringen und Nettozahler zusätzlich belasten. Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) wiederum hielt die Aufrechterhaltung des Solidaritätsprinzips in der EU für wichtig. Abgeordneter Josef Cap (S) machte darauf aufmerksam, sollte man den sozialen Ausgleich in Europa nicht schaffen, werde man vor einem Migrationsproblem stehen. Es sei wichtig, dass alle Menschen in Europa eine soziale Perspektive haben.

 

Die Frage der Migration wurde auch von Bundeskanzler Werner Faymann aktiv angesprochen, der sich mit den Formulierungen der Schlussfolgerungen hinsichtlich der Außengrenzen zufrieden zeigte. Österreich habe dabei großen Anteil und darauf bestanden, für den Schutz der Außengrenzen zu Land und zu Meer ausreichende materielle und personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) sowie Abgeordneter Ewald Stadler (B) kritisierten einmal mehr die geplante europäische Asylunterstützungsagentur als zu bürokratisch.

 

Als ein wichtiges Vorhaben bezeichnete Außenminister Michael Spindelegger die schrittweise Visa-Liberalisierung für Länder des Westbalkans. Diese rücke in greifbare Nähe, sagte er, Mazedonien habe beinahe alle Auflagen erfüllt, Serbien und Montenegro seien auf gutem Wege. Spindelegger sah in der Visa-Liberalisierung einen Sicherheitsgewinn für beide Seiten, und unterstrich, dass an der vollen Umsetzung der strengen europäischen Sicherheitsstandards kein Weg vorbei gehe.

 

Abgeordnete Ursula Plassnik (V) sprach auch die illegale Migration aus Rumänien an und meinte, dass hier eine potentielle Zeitbombe ticke. Der Außenminister bestätigte, dass es diesbezügliche Gespräche mit seinem rumänischen Amtskollegen gebe.

 

Abgeordnete Christiane Brunner (G) thematisierte schließlich den Klimawandel und begrüßte das Bekenntnis des Rats zu einem gemeinsamen Vorgehen. Dennoch waren ihr die Maßnahmen der EU zu wenig und sie verlangte eine Emissionsreduktion von 40 %.

 

 

Die Diskussion nahmen die Grünen zum Anlass, sich vehement gegen eine Wiederbestellung von Kommissionspräsident Barroso auszusprechen. Es sei gerade Barroso gewesen, der für die falsche Politik der letzten Jahre gestanden ist, sagte Abgeordnete Ulrike Lunacek (G). Als verlängerter Arm des Europäischen Rats habe er die Renaissance der Atomkraft unterstützt und die Gentechnik verteidigt. Er habe für Deregulierung auf Kosten der Sozialpolitik gestanden und sei ein großer Lobbyist gewesen. Barroso sei daher für Zeiten der Krise der falsche Präsident. Lunacek trat dafür ein, die Entscheidung über den Kommissionspräsidenten auf den Herbst zu verschieben, denn sollte der Vertrag von Lissabon in Kraft treten, werde die Kommission anders ausschauen.

 

Ähnlich argumentierte Abgeordneter Johannes Hübner (F), nach dessen Auffassung Barroso keineswegs erfolgreich gearbeitet hat. Unter seiner Ägide sei das Vertrauen in die EU gesunken, die EU habe auch nicht erfolgreich gegen die Wirtschaftskrise gekämpft und Barroso habe die Regelung der Finanzmärkte verschlafen. Er, Hübner, sei daher für die Suche nach einem neuen Kommissionspräsidenten.

 

Im Gegensatz dazu hielt Bundeskanzler Werner Faymann die Designierung von Barroso noch im Sommer für richtig. Im Hinblick auf die kritische Lage der Wirtschaft und auf die Zukunft des Lissabonvertrags sollte eine gewisse Stabilität in der Kommission gewährleistet sein. Man brauche die Sicherheit im Übergang, sagte er. Barroso werde aber gefordert sein, sich dem EU-Parlament zu stellen, und welchen Zeitplan das EU-Parlament wählt, sei noch offen. Abgeordneter Josef Cap (S) wies darauf hin, dass Barroso von einer Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt wird, deshalb wolle er, Cap, die Sache realistisch sehen, auch wenn er Barroso "nicht berauschend" finde.

 

 

Im Rahmen dieser Debatte kam es auch zu einer Diskussion über die Rolle der Kommission und ihres Präsidenten, nachdem Bundeskanzler Werner Faymann betont hatte, die Kommission übe in erster Linie Aufgaben der Verwaltung aus und sei an die Beschlüsse der RegierungschefInnen gebunden. Wenn man in der EU keine Mehrheit findet, dürfe man dafür nicht die Schuld an den Kommissionspräsidenten abschieben.

 

Dem hielt Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) entgegen, die Kommission verwalte nicht nur, sondern habe das Initiativrecht für europäische Regelungen und sei die Hüterin der Verträge. In internationalen Verhandlungen spreche die EU durch die Kommission mit einer Stimme, hielt Schüssel fest. Er stelle sich daher klar gegen die Tendenz, den Kommissionspräsidenten als Exekutivsekretariat zu betrachten. Die Kommission sei der Kern des supranationalen Gedankens, ergänzte Abgeordnete Ursula Plassnik (V). Verwundert über die Äußerungen des Kanzlers zeigten sich auch die Abgeordneten Ulrike Lunacek und Alexander Van der Bellen (beide G). Bei vagen Beschlüssen des Rats habe der Kommissionspräsident großen Spielraum, bemerkte Van der Bellen. Abgeordneter Josef Cap (S) wiederum unterstrich die Bedeutung der Kommission für ein gemeinsames Europa. Man müsse sie aber in der Kräftebalance zwischen Rat, Europäischem Parlament und Kommission sehen. Bundeskanzler Werner Faymann stellte daraufhin klar, er habe zum Ausdruck bringen wollen, dass politische Entscheidungen nicht von der Kommission und dessen Präsidenten zu treffen sind. Er weigere sich zu akzeptieren, ungelöste politische Entscheidungen an die Kommission abzuschieben. Wenn man sich über eine Finanzmarktaufsicht nicht einigen könne, dann seien die einzelnen Länder mit Großbritannien an der Spitze schuld, nicht Barroso. Faymann kritisierte vor allem die Grünen, die den Eindruck vermitteln, der Kommissionspräsident sei so etwas wie ein Regierungschef von Europa. Die Kommission habe eine wichtige Funktion, aber sie könne nicht als Blitzableiter für den Rat dienen, wenn dieser uneinig ist. 

 

 

Was die Zukunft des Lissabon-Vertrags und eine etwaige neuerliche Volksabstimmung in Irland betrifft, so gebe es nunmehr Zusicherungen an Irland in Fragen der Steuer-, Familien- und Sicherheitspolitik, berichtete Außenminister Michael Spindelegger. Die jetzt gefundenen Formulierungen für die irischen Garantien würden die Interessen Österreichs berücksichtigen und stellten ein wichtiges Signal an die irische Bevölkerung dar. Auf alle Fälle wolle man einen neuen Ratifikationsprozess in allen Mitgliedstaaten vermeiden, zumal der Vertrag von Lissabon bereits in 24 Ländern genehmigt wurde. Dieser Auffassung schlossen sich auch die Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen an, anders sah dies jedoch Abgeordneter Ewald Stadler (B). Er warf der Regierung vor, damit eine Volksabstimmung in Österreich verhindern zu wollen. Die Vorgangsweise, die Garantien nicht in ein Protokoll aufnehmen zu wollen, stelle seiner Meinung nach einmal mehr das Demokratiedefizit der EU unter Beweis. Stadler sprach sogar von "Verlogenheit" und forderte, die Garantien in ein eigenes Protokoll aufzunehmen.  

 

 

Sowohl Bundeskanzler Werner Faymann, Außenminister Michael Spindelegger als auch Mitglieder des Hauptausschusses sprachen sich für eine klare Stellungnahme zu den Vorgängen im Iran aus. Man müsse Aufklärung über den Wahlvorgang fordern, sagte Spindelegger. Lediglich Abgeordneter Gerhard Kurzmann (F) meinte, das Votum sei deutlich gewesen, als Demokrat müsse man den Wahlausgang zur Kenntnis nehmen. Die Abgeordneten Wolfgang Schüssel (V) und Alexander Van der Bellen (G) bekräftigten, die EU könne nicht über einen offensichtlichen Wahlbetrug in gigantischem Ausmaß hinweg gehen.

 

 

Auch die Türkei war wieder Thema des Ausschusses. Den Aussagen des Bundeskanzlers und des Außenministers sowie der Regierungsparteien war eine deutliche Präferenz für eine privilegierte Partnerschaft zwischen EU und Türkei herauszuhören. Abgeordneter Josef Cap (S) äußerte sich ebenso wie Abgeordneter Gerhard Kurzmann (F) klar gegen einen Türkeibeitritt. Auch Abgeordneter Ewald Stadler (B) merkte an, eine Mitgliedschaft der Türkei sei hinsichtlich des sozialen Ausgleichs nicht machbar.

 

Bundeskanzler Werner Faymann sowie Außenminister Michael Spindelegger räumten ein, man könne die Tatsache nicht übersehen, dass Verhandlungen mit der Türkei geführt werden. Derzeit seien jedoch acht Kapitel blockiert, weil sich die Türkei in zentralen Bereichen nicht bewege. Spindelegger wies jedoch auf die Bedeutung der Türkei als wichtige Drehscheibe in Fragen der Energie- und Sicherheitspolitik hin.

 

 

Als einen Erfolg österreichischer Politik bezeichnete Außenminister Michael Spindelegger das Projekt einer Strategie für den Donauraum. Die Donauraumstrategie gehe auf eine österreichisch-rumänische Initiative zurück und beabsichtige eine engere wirtschaftliche, politische, kulturelle und wissenschaftliche Kooperation aller Länder entlang der Donau, egal ob sie EU-Mitglied sind oder nicht. In den Schlussfolgerungen werde der Kommission ausdrücklich der Auftrag erteilt, bis Ende 2010 eine solche Donauraumstrategie auszuarbeiten. Diese Initiative wurde von Abgeordneter Ursula Plassnik (V) explizit begrüßt, da der Donauraum für die österreichische Außenpolitik von zentraler Bedeutung ist. 

 

 

Nachdem Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) darauf hingewiesen hat, dass Präsident Obama die europäische außenpolitische Strategie im Hinblick auf den Nahen Osten bestätigt hat, meinte Minister Spindelegger, der amerikanische Präsident habe seine Hand weit ausgestreckt. Es brauche einen umfassenden Prozess im Nahen Osten, vor allem gehe es darum, dass sich Israel in der Siedlungspolitik bewegt. Dem schloss sich auch Abgeordneter Josef Cap (S) an.

 

 

Außenminister Michael Spindelegger bekräftige gegenüber Abgeordneter Ulrike Lunacek (G), die EU-Präsidentschaft habe das Massaker in Peru verurteilt. Er bestätigte, dass man derzeit ein Abkommen mit Peru verhandle, Voraussetzung für einen Abschluss sei aber die Wahrung der Menschenrechte.

 

 

 

Die Opposition brachte zahlreiche Anträge ein, die jedoch mehrheitlich abgelehnt wurden. Seitens der FPÖ lagen Anträge betreffend Nominierung des Präsidenten der EU-Kommission, betreffend dem sofortigen Abbruch der Türkei EU-Beitrittsverhandlungen sowie betreffend EU-Sozialpolitik vor. Das BZÖ stellte Anträge zum Thema Finanztransaktionssteuer, Scheitern des Lissabon-Vertrags, Erdgasbevorratung und Europäisches Asylunterstützungsamt. Die Grünen wollten die Bundesregierung binden, eine neuerliche Nominierung von Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso nicht zu unterstützen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

Antrag auf Stellungnahme

(gemäß Art. 23e B-VG)

 

 

des Abgeordneten Dr. Hübner, Dr. Kurzmann

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Nominierung des Präsidenten der Europäischen Kommission durch den Europäischen Rat für die Amtsperiode 2009 bis 2014

 

 

 

Da im Zuge des Europäischen Rates am 18. und 19. Juni 2009 unter anderem auch die Nominierung des neuen Präsidenten der Europäischen Kommission (EK) erfolgen soll, und die Zeichen dahin gehend stehen, dass der scheidende Kommissions-Präsident José Manuel Barroso auch der neue Präsident werden soll, darf man sich die berechtigte Frage stellen, ob unter einer Neuauflage der EK-Präsidentschaft Barrosos der dringend nötige Richtungswechsel in der Politik der Europäischen Union erfolgen wird.

 

Denn Barroso hatte bereits die Gelegenheit, in den letzten fünf Jahren zu zeigen, dass er keineswegs in irgendeiner Form andere Wege zu beschreiten gedenkt – was er wohl in Zukunft auch nicht tun wird. Einhergehend mit einem nicht vorhandenen Willen – vor allem seitens der Konservativen – des europäischen Establishments, einen echten Kurswechsel – nicht zuletzt, aber auch als Lehre aus der Krise – zu vollziehen, steht zu befürchten, dass mit Barroso am Steuer der Kommission eben auch keine Kurswechsel der EU-Politiken vollzogen werden.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Artikel 23e B-VG

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Die zuständigen Mitglieder der Österreichischen Bundesregierung werden aufgefordert, auf europäischer Ebene, insbesondere am Europäischen Rat am 18. und 19. Juni 2009, aber auch darüber hinaus, einer Nominierung für den Präsidenten der Europäischen Kommission nur zuzustimmen, wenn die nominierte Person sich als Präsident der Europäischen Kommission für einen grundlegenden Richtungswechsel der Politik der Europäischen Union unter den Gesichtspunkten der Neuverhandlung des EU-Reformvertrages von Lissabon und eines sofortigen Abbruchs der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei einsetzt.“

 

 

Wien, am 17. Juni 2009

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist nicht durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

 

Antrag auf Stellungnahme

(gemäß Art. 23e B-VG)

 

 

des Abgeordneten Dr. Hübner, Dr. Kurzmann

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend den sofortigen Abbruch der Türkei-EU-Beitrittsverhandlungen

 

 

 

Es gibt viele Gründe, warum die Türkei der Europäischen Union nicht beitreten sollte. Der grundlegendste ist wohl, dass die Türkei weder geographisch, noch kulturell, noch vom Stand der Demokratisierung her gesehen, ein europäisches Land ist.

 

Darüber hinaus scheinen auch die beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP, die bisher nichts gegen einen EU-Beitritt der Türkei unternommen haben, bzw. diesen sogar forciert haben, im Zuge des Wahlkampfes für die Wahl zum Europäischen Parlament erkannt zu haben, dass ein Beitritt der Türkei zur EU kaum Gutes mit sich bringen würde, und haben sich daher durch die EU-Spitzenkandidaten Johannes Swoboda (SPÖ) und Ernst Strasser (ÖVP) gegen einen Beitritt der Türkei im Namen ihrer Parteien ausgesprochen.

 

Signale aus der Türkei selbst deuten im Übrigen auf keinerlei Kurswechsel hin. So meldete die APA am 16. Juni 2009 folgendes:

 

„Die Türkei will in den laufenden Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union über eine Vollmitgliedschaft keine Abstriche machen. „Ziel ist eine Vollmitgliedschaft“, sagte Außenminister Ahmet Davutoglu. Bei seinem ersten Deutschland-Besuch betonte Davutoglu am Dienstag in Berlin: „Die Türkei denkt über keine Alternative nach“. Sein deutscher Amtskollege Frank-Walter Steinmeier bezeichnete das laufende Beitrittsverfahren als „ergebnisoffen“. Ziel sei aber der türkische Beitritt zur EU. „Dabei bleibt es.“

 

Die EU verhandelt mit dem Kandidaten Türkei auf der Grundlage eines Rahmens, der 2005 von allen EU-Staaten und der Türkei einstimmig beschlossen worden war. Dieser Beschluss legt die Vollmitgliedschaft als Ziel der Verhandlungen fest.

 

Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte jedoch erst kürzlich einem türkischen EU-Beitritt erneut eine Absage erteilt. Sie wirbt stattdessen für eine „privilegierte Partnerschaft“.

 

 Davutoglu hielt dennoch am Ziel einer Vollmitgliedschaft fest. „Alles was die Türkei zur Unterstützung tun kann, werden wir tun. Aber wir müssen auch von der EU unterstützt werden“, sagte der neue Außenminister, für den Deutschland die erste Station in Europa war. Das Interesse der Türkei an einem Beitritt werde „auf keinen Fall nachlassen“.“

 

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Artikel 23e B-VG

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Die zuständigen Mitglieder der Österreichischen Bundesregierung werden aufgefordert, auf europäischer Ebene, insbesondere am Europäischen Rat am 18. und 19. Juni 2009, aber auch darüber hinaus, alle Maßnahmen zu ergreifen, um umgehend einen Abbruch der Verhandlungen zwischen der EU und der Türkei über deren Beitritt zu erwirken.“

 

 

Wien, am 17. Juni 2009

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist nicht durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Ausschussfeststellung wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

des Abgeordneten Dr. Hübner

und Kollegen

 

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 17.06.2009

 

 

 

 

„Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union hält fest, dass – bei allen notwendigen und auch wünschenswerten Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und deren Folgen – Sozialpolitik auf nationaler Ebene grundgelegt sein muss – dies im Sinne dessen, dass es keine Nivellierung österreichischer sozialer Standards nach unten geben darf und diesbezüglich keine zusätzlichen Gelder auf europäischer Ebene aufgewendet werden sollen, sondern ausschließlich auf nationaler Ebene.“

 

 

 

Der Hauptausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt weiters, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 Abs. 1 bzw. 3 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen.“

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 17. Juni 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag des BZÖ auf Ausschussfeststellung wurde von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Bucher, Grosz

 

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 17. Juni 2009

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

„Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union geht davon aus, dass sich der Bundeskanzler bzw. der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten beim Europäischen Rat am 18. und 19. Juni 2009 dafür einsetzen werden, dass nicht zuletzt im Sinne eines Beitrages zur Stabilisierung der internationalen Finanzmärkte, der Stärkung der Eigenfinanzierung der Europäischen Union bei gleichzeitiger Senkung der Mitgliedsbeiträge sowie insbesondere vor dem Hintergrund einer diesbezüglich einstimmig beschlossenen Entschließung des Nationalrates vom 23.05.2006 die Einführung einer EU-weiten Steuer auf Devisen- und Finanztransaktionen vorangetrieben wird, und diese Forderung auch Eingang in die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates findet.

 

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen.“

 

 

 

 

 

Wien, am 17. Juni 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag des BZÖ auf Ausschussfeststellung wurde von SPÖ und ÖVP mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Bucher, Grosz

und Kollegen

 

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 17.06.2009

 

 

 

 

Angesichts der jüngsten Gaskrise mit den in diesem Zusammenhang aufgetretenen negativen Auswirkungen auf die Energieversorgung der Mitgliedstaaten der Europäischen Union geht der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union davon aus, dass sich der Bundeskanzler beim Europäischen Rat am 18. und 19. Juni 2009 für eine EU-weit akkordierte Erdgasbevorratung nach Vorbild Österreichs im Sinne der Einführung von Mindeststandards, sowie für die Entwicklung eines effizienten Krisenmanagements zur Stärkung der Unabhängigkeit in Krisenzeiten auch unter Einsatz der in den Verträgen verankerten Solidaritätsklausel einsetzen wird, um so bereits im Winter 2009 / 2010 die erforderliche Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit der Europäischen Union sicherstellen zu können.

 

 

Der Hauptausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt weiters, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 Abs. 1 bzw. 3 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen.“

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 17. Juni 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag des BZÖ auf Ausschussfeststellung wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

 

des Abgeordneten Mag. Stadler, Bucher, Grosz

 

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 17. Juni 2009

 

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

„Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union nimmt zur Kenntnis, dass die Ratifizierung des Vertrages von Lissabon nach einem Referendum mit negativem Ausgang in Irland am 12.06.2008 gescheitert und dieses Ergebnis als direktdemokratische Entscheidung des irischen Volkes selbstverständlich so zu akzeptieren ist.

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union geht weiters davon aus, dass Österreich sich nicht zuletzt aus demokratiepolitischen Erwägungen klar gegen die Wiederholung des Referendums in Irland über den Vertrag von Lissabon ausspricht, da eine solche jedenfalls eine Konterkarierung einer direktdemokratischen Entscheidung des Irischen Volkes darstellen würde.

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union verleiht in diesem Zusammenhang seinem Wunsch Ausdruck, dass der Bundeskanzler bzw. der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten beim Europäischen Rat am 18. und 19. Juni 2009 keinen wie immer gearteten Garantien seitens der Europäischen Union gegenüber der Republik Irland zustimmen werden, die geeignet sind, manipulative Wirkung in Hinblick auf die Wiederholung des Referendums bzw. auf das daraus resultierende Ergebnis zu entfalten.

 

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen.“

 

 

 

Wien, 17. Juni 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag des BZÖ auf Ausschussfeststellung wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Bucher, Grosz

 

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 17.06.2009

 

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

„Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union appelliert an den Bundeskanzler bzw. den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, sich beim Europäischen Rat am 18. und 19. Juni 2009 für die Streichung jenes Passus in den Schlussfolgerungen einzusetzen, mit dem eine rasche Einigung zur Einrichtung eines Europäischen Asylunterstützungsamtes gefordert wird.

 

Vielmehr spricht sich der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union dafür aus, dass in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. und 19. Juni 2009 klar zum Ausdruck kommen sollte, dass der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (002720/EU XXIV. GP) in der vorliegenden Form jedenfalls abzulehnen ist.

 

 

 

Der Hauptausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt weiters, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 Abs. 1 bzw. 3 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen.“

 

 

 

 

Wien, 17. Juni 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde von SPÖ und ÖVP mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

.ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

der Abgeordneten Mag.a Ulrike Lunacek, Univ.Prof Alexander Van der Bellen, Mag.a  Christiane Brunner betreffend Schlussfolgerungen des Europäischen Rates am 18. und 19.Juni 2009 (13882/EU XXIV.GP) TOP Institutionelle Fragen

 

eingebracht im Zuge des EU-Hauptausschusses am 17./18.Juni 2009

 

betreffend Nominierung des künftigen Präsidenten der Europäischen Kommission durch den Europäischen Rat – „Nein zu Barroso!“

 

 

 

 

Im Juli endet die Amtsperiode der Europäischen Kommission unter dem derzeitigen Präsidenten José Manuel Barroso. Beim Abendessen des Europäischen Rates am 18. Juni soll laut Protokoll des Ausschusses der Ständigen Vertreter vom 11. Juni 2009 die Nominierung von José Manuel Barroso für die nächste Amtszeit erfolgen. Dafür ist die qualifizierte Mehrheit im Europäischen Rat notwendig.

 

Der jetzt amtierende Kommissionspräsident hat als verlängerter Arm des Europäischen Rates

 

 

eine unzulängliche Vorstellung für die Weiterentwicklung der EU in Richtung sozial, ökologisch und demokratisch geliefert.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e Abs. 2 B-VG

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Europäische und Internationale Angelegenheiten werden ersucht, beim Europäischen Rat in Brüssel am 18. und 19.Juni 2009, eine neuerliche Nominierung oder auch Designierung des derzeitigen Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso nicht zu unterstützen.