Parlament Österreich

 

 

 

IV- 4 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 28. Oktober 2009

 


Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode               Mittwoch, 28. Oktober 2009

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

 

RAT 12942/09

Tagung des Europäischen Rates am 29./30. Oktober 2009 –

Entwurf der erläuterten Tagesordnung

(17860/EU XXIV.GP)


Die Mitglieder des EU-Hauptausschusses, der am 28. Oktober 2009 Vorfeld des Europäischen Rats am 29. und 30. Oktober tagte, sprachen sich einhellig für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene aus. Ein entsprechender G-S-V-Antrag auf Stellungnahme, der für die Regierungsmitglieder in den entsprechenden EU-Gremien bindend ist, wurde mehrheitlich von den beiden Koalitionsparteien sowie von den Grünen und dem BZÖ angenommen. Ein eigener Antrag des BZÖ auf Ausschussfeststellung fand bei den anderen Fraktionen keine Unterstützung.

 

Bundeskanzler Werner Faymann bezeichnete die Transaktionssteuer als einen wesentlichen Schlüssel dafür, dass man es bei der Budgetkonsolidierung mit dem sozialen Ausgleich ernst nimmt. Er trat in diesem Zusammenhang auch für mehr Kontrolle der Finanzmärkte und damit für eine stärkere Finanzmarktaufsicht ein, um Spekulationen, wie sie zur letzten globalen Wirtschaftskrise geführt haben, präventiv zu verhindern. Die Abgeordneten wünschten sich dazu einen deutlicheren Standpunkt des Rats und vertraten darüber hinaus die Ansicht, dass man die derzeitige Wirtschafts- und Finanzsituation sowie die Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht schönreden dürfe. Der Entwurf für die Schlussfolgerungen des kommenden Gipfels schien ihnen demnach zu optimistisch. Sie erwarteten sich klarere Antworten aus den Lehren der Krise.

 

 

In einem von den Grünen gemeinsam mit SPÖ und ÖVP vorgelegten und auch mehrheitlich beschlossenen Antrag auf Ausschussfeststellung drängen die Abgeordneten darauf, nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon unverzüglich die Umsetzung der darin verankerten europäischen Bürgerinitiative in Angriff zu nehmen. Dabei ist laut Antrag darauf zu achten, dass die Bestimmungen für die Wahrnehmung dieses BürgerInnenrechts klar, einfach und nutzerfreundlich zu gestalten sind.

 

 

Einigkeit herrschte unter den Mitgliedern des Ausschusses auch hinsichtlich der Ablehnung der Wünsche des tschechischen Präsidenten Vaclav Klaus nach einer Garantie der Benes-Dekrete. Die Vorgangsweise des tschechischen Präsidenten wurde als inakzeptabel gewertet. Aus österreichischer Sicht sei es undenkbar, dass es einen neuerlichen Ratifizierungsprozess gibt und dass die Rechte von Vertriebenen geschmälert werden, bekräftigte Bundeskanzler Faymann. Außenminister Michael Spindelegger betonte dazu, er habe im Rat der AußenministerInnen mit aller Deutlichkeit rote Linien definiert, über die Österreich nicht hinaus gehen werde. Er habe deponiert, dass es keine Aufschiebung des Vertrags und keinen neuerlichen Ratifikationsprozess geben könne. Österreich werde keiner europäischen Entscheidung zustimmen, in denen die Benes-Dekrete sanktioniert und Rechte der BürgerInnen beschnitten werden. Ein Antrag des BZÖ auf Ausschussfeststellung zu diesem Thema fand nicht die erforderliche Mehrheit, ebenso der Antrag der FPÖ auf Stellungnahme betreffend "Stoppt den Vertrag von Lissabon".

 

 

Breiten Raum nahmen in der Diskussion auch die Klimastrategie der EU und die Vorbereitungen für den Gipfel in Kopenhagen ein. Die Arbeiten seien jetzt in eine heikle Phase getreten, erläuterte der Bundeskanzler, und ihm sei es wichtig, möglichst viel an gemeinsamen Regeln auf internationaler Ebene, also zwischen der EU und anderen Ländern, durchzusetzen. Dies sei deshalb notwendig, um ein Abwandern der Industrie zu vermeiden. Ein Antrag der Grünen auf Stellungnahme, in dem sie unter anderem eine Reduktion der CO2-Emmissionen bis 2020 um 40 %, Mindestziele für erneuerbare Energien und einen europäischen Beitrag zur weltweiten Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen fordern, fand nicht die entsprechende Unterstützung der übrigen Fraktionen.

 

 

Ebenso wenig fanden die Anträge von FPÖ und BZÖ auf Ausschussfeststellung zur gemeinsamen europäischen Asylpolitik eine ausreichende Mehrheit. Die FPÖ unterstreicht darin ihren Standpunkt im Sinne einer restriktiven und nachhaltigen Einwanderungs- und Asylpolitik, das BZÖ wendet sich in ihrem Antrag gegen eine Einschränkung nationaler Kompetenzen hinsichtlich der Öffnung des Arbeitsmarkts, gegen steigende Kosten für die Grundversorgung und gegen die Ausweitung der Definition des Familienbegriffs.

 

 

Thema der Diskussion im Ausschuss war auch die Nominierung von Bundesminister Johannes Hahn als EU-Kommissar. Während SPÖ und ÖVP die Entscheidung verteidigten und diese als ein Zukunftssignal sowie eine ausgezeichnete Wahl bezeichneten, kritisierten Abgeordnete der Opposition die Vorgangsweise scharf. Sie sprachen von einer "einzigartigen Farce" und einer "peinlichen Provinzposse".

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

DISKUSSION

 

 

Wirtschafts- und Finanzkrise 

 

Die Wirtschafts- und Finanzkrise sei noch nicht überwunden und die Beschäftigungssituation prekär, betonte Bundeskanzler Werner Faymann in seiner einleitenden Stellungnahme. Deshalb stehe dieses Thema auch beim kommenden EU-Gipfel im Vordergrund. Die EU und die Mitgliedstaaten müssten weiterhin wirtschaftspolitisch gegensteuern, und zwar mit realistischem Blick und flexibler Vorgangsweise. Es sei richtig gewesen, hohe Budgetmittel einzusetzen, die Budgetkonsolidierung könne jedoch nicht ausbleiben. Man sei aber aus derzeitiger Sicht noch nicht in der Lage, einen präzisen Zeitrahmen dafür zu nennen, weil die Entwicklung nicht vorhersehbar sei. Die Budgetkonsolidierung habe aber unter dem Gesichtspunkt des sozialen Ausgleichs zu erfolgen, bekräftigte Faymann und präzisierte, dass die geplante Verwaltungsreform, auch wenn sie völlig ausgeschöpft wird, nicht reichen werde. Um mehr Effizienz in der Verwaltung zu gewinnen, werde diese sogar teilweise mehr Mittel erforderlich machen. Daher werde man andere Einnahmenquellen finden müssen, sagte Faymann, wobei er dezidiert neue Massensteuern ausschloss. Die Finanztransaktionssteuer hielt er aber für ein geeignetes Mittel des sozialen Ausgleichs. Diese müsse zunächst auf europäischer Ebene geregelt werden, da sie national nicht denselben Effekt habe und auch innerstaatlich nicht die gleichen Möglichkeiten zur Verfügung stehen, erläuterte der Bundeskanzler.

 

Dem schloss sich Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) an. Man müsse in dieser Frage zunächst eine europäische Einigung anstreben, sagte er, denn sofort auf ein internationales Übereinkommen abzuzielen, würde eine Verzögerung nach sich ziehen. Nationale Maßnahmen sind seiner Ansicht nach nur dann gefragt, wenn es in Europa zu keiner Beschlussfassung kommt. Auch Abgeordneter Karlheinz Kopf (V) unterstützte die Initiative zu einer Transaktionssteuer und trat gleichzeitig für eine Stärkung der Finanzmarktaufsicht ein. In Zukunft müsse es mehr Transparenz und mehr Sicherheit auf den Finanzmärkten geben, betonte er.

 

Es sollen jene in die Pflicht genommen werden, die uns die Wirtschaftskrise eingebrockt haben, meinte dazu Abgeordneter Gerald Grosz (B). Der Vorwurf, die ÖVP-Mitglieder im Europäischen Parlament hätten gegen einen Antrag zur Transaktionssteuer gestimmt, der von der EU-Abgeordneten Ulrike Lunacek (G) sowie vom Abgeordneten Gerald Grosz (B) erhoben worden war, wurde von der EU-Abgeordneten Hella Ranner (V) entschieden zurückgewiesen. Die von Österreich entsendeten VP-Mitglieder hätten am 8. Oktober einer Entschließung zugestimmt, wo es auch um die Einführung der Transaktionssteuer ging, merkte sie an.

 

Die Ausführungen im Entwurf für die Schlussfolgerungen des Europäischen Rats zur Wirtschafts- Finanz- und Beschäftigungspolitik wurden von den Abgeordneten als nicht ausreichend empfunden. Abgeordnete Christine Muttonen (S) etwa wies auf die dramatischen Entwicklungen am Arbeitsmarkt hin. Es sei noch kein Ende in Sicht, sagte sie, man dürfe die Augen nicht vor den gravierenden sozialen Problemen verschließen. Sie sprach sich dafür aus, vor allem den Inlandskonsum zu stärken und die Schwerpunkte nicht nur auf die Exportwirtschaft zu legen. Ähnlich äußerte sich ihr Klubkollege Kai Jan Krainer, der sich klare Antworten zu den Lehren aus der Krise und zu einer gerechten Finanzierung in den Schlussfolgerungen erwartete.

 

Auch ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf hielt die Aussagen zur Krise im vorliegenden Papier für zu positiv. Er widersprach Abgeordneter Muttonen insofern, als er meinte, es sei zwar wichtig, den Inlandskonsum zu stärken, in gleichem Ausmaß müsse man aber auch den Export ankurbeln. Die österreichische Volkswirtschaft sei zu klein, um allein mittels des Konsums ausreichende wirtschaftliche Impulse zu erhalten.

 

Abgeordneter Bernhard Vock (F) ging ebenfalls auf die Verschuldung der einzelnen Staaten aufgrund der Maßnahmen zur Bewältigung der Wirtschaftskrise ein und kritisierte, dass man in der EU zu wenig für die Unterstützung der Klein- und Mittelbetriebe tue. Er vermisste auch konkrete Schritte zur Verwaltungsreform.

 

 

 

Klimaschutz

 

Zum Thema Klimaschutz führte der Bundeskanzler aus, die EU habe sich engagierte Ziele gesetzt, und nun gehe es darum, die Konferenz in Kopenhagen vorzubereiten. Es sei notwendig, wenn auch außerordentlich schwierig, möglichst umfangreiche Vereinbarungen mit den USA und anderen Ländern zu treffen, um zu verhindern, dass die produzierende Industrie abwandert. Die EU dürfe international nicht zum Außenseiter werden, sondern müsse sich zum Pionier entwickeln, meinte der Kanzler pointiert.

 

Während Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) die diesbezüglichen Formulierungen in den Schlussfolgerungen positiv bewertete, zeigte sich Abgeordnete Christiane Brunner (G) von den bisherigen Ergebnissen enttäuscht. Der Klimawandel stelle die Herausforderung für die nächsten Jahrzehnte dar, hielt sie fest, und es müsse endlich gehandelt werden. Sie forderte, wissenschaftsbasierte Reduktionsziele festzulegen und eine kollektive CO2-Reduktion von 40 % bis 2020 und 95 % bis 2050 verglichen mit 1990 zu vereinbaren. Nach Auffassung der Grünen bedarf es auch der Fixierung von globalen Mindestzielen für erneuerbare Energien. So sollte der Anteil erneuerbarer Energie im Strombereich global bis 2020 bei 30 % liegen, bis 2050 bei 80 %. Darüber hinaus treten die Grünen für die Verpflichtung der EU ein, einen Beitrag zur weltweiten Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen zu leisten.

 

Dem hielt Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) entgegen, es sei wenig sinnvoll, wenn die EU vor der Konferenz in Kopenhagen konkrete Finanzierungszusagen macht. EU-Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) machte darauf aufmerksam, bei der Klimakonferenz gehe es um eine Grundsatzentscheidung, und zwar ob man echte Ziele vereinbart oder ob sich Österreich und Europa aus der Verantwortung stehlen. Sie sprach sich entschieden gegen eine Strategie der Auslagerung von Verantwortung aus, denn diese sei wirtschaftlich und politisch falsch.

 

Die Bedeutung konkreter Ergebnisse bei der Weltklimakonferenz in Kopenhagen wurde auch von Abgeordnetem Hermann Schultes (V) unterstrichen. Der Erfolg der Selbstbindung der EU könne nur dann eintreten, wenn auch andere Industriestaaten wie die USA oder Japan konkrete Zusagen machen und man Schwellen- und Entwicklungsländer einbinden kann, betonte er. Wichtig seien konkrete Strukturen, welche die weitere Entwicklung überwachen, dokumentieren und die Einhaltung der Übereinkommen einfordern.

 

 

 

Benes-Dekrete und Lissabon-Vertrag

 

Breiten Raum in der Diskussion nahm die letzte Hürde für das Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags ein. Die Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichtshofs wird für den 3. November erwartet, danach gehe man davon aus, dass auch der tschechische Präsident seine Unterschrift unter den Vertrag setzen wird. Sowohl Bundeskanzler Werner Faymann als auch Außenminister Michael Spindelegger schlossen aus ihrer Sicht eine Änderung des vorliegenden Vertragstextes und einen neuen Ratifizierungsprozess aus. Das verlange aber auch Vaclav Klaus nicht, sagte Faymann, es könnte aber zu einer Formulierung kommen, die beim Beitritt zukünftiger Mitgliedsländer eine Rolle spiele.

 

Die klare Haltung der Bundesregierung zu diesem Thema und insbesondere zu den Benes-Dekreten, die einzelne RednerInnen auch als "Unrechts-Dekrete" bezeichneten, wurde von den Abgeordneten grundsätzlich begrüßt. Der Zweite Präsident des Nationalrats Fritz Neugebauer berichtete, dass seine KollegInnen in der COSAC das Verhalten des Tschechischen Präsidenten für inakzeptabel halten. Die Dekrete hätten mit dem Gemeinschaftsrecht nichts zu tun, stellte Neugebauer fest. Bundesminister Michael Spindelegger sowie Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) wiesen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich in der aktuellen Diskussion nicht um die Summe aller Benes-Dekrete handle, sondern nur um jene Paragraphen, die Vertreibung zu Inhalt haben.

 

In gleicher Weise äußerte sich Klubobmann Josef Cap (S). Es sei dem tschechischen Präsidenten gelungen, die Diskussion von der Wirtschaftskrise zu den Benes-Dekreten hin zu verlagern, um aus dem selbstverschuldeten Schlamassel herauszukommen. Österreich werde in Zukunft, wie in der Vergangenheit klare Worte zu den Dekreten findet, bekräftigte er. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass Vaclav Klaus nicht mit der gesamten tschechischen Republik gleichgesetzt werden dürfe. Cap thematisierte aber auch zukünftige Erweiterungen und hielt aus seiner Sicht fest, die EU müsse ihren Schwerpunkt auf eine strukturelle Konsolidierung legen, sowie auf die Bewältigung der Wirtschaftskrise. Nur so könne sich die EU in den Augen der Bürgerinnen und Bürger legitimieren.

 

Vaclav Klaus gefährde das Funktionieren der gesamten Union und schaffe damit Präzedenzfälle, umschrieb Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) seine Einschätzung in Bezug auf das Verhalten von Vaclav Klaus, das er als "unerträglich" bezeichnete.

 

Klubobmann Heinz-Christian Strache (F) äußerte sich zufrieden darüber, dass Österreich geschlossen gegen die vom tschechischen Präsidenten geforderte Sonderklausel auftritt. Jegliche Form von Erklärungen, die die Benes-Dekrete in Einklang mit der europäischen Rechtsordnung bringen würden, seien entschieden abzulehnen. Er vertrat die Auffassung, dass ein neuer Ratifikationsprozess notwendig wäre, sollte auch nur in den Protokollen des Vertrags etwas geändert werden. Die Benes-Dekrete müssten endlich abgeschafft werden, forderte Strache.

 

Dem schloss sich Abgeordneter Gerald Grosz (B) an. Es zeige sich immer mehr, wie falsch es gewesen ist, Tschechien in die EU aufzunehmen ohne die Benes-Dekrete aus der Welt zu schaffen, bemerkte er. Die acht Paragraphen der Dekrete stünden für Vernichtung, Völkermord, Vertreibung und Enteignung.

 

 

Nachdem Präsident Fritz Neugebauer den Antrag auf Ausschussfeststellung zur Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative eingebracht und auf die Stärkung der Demokratie durch den Lissabon-Vertrag hingewiesen hatte, entgegnete Abgeordneter Heinz-Christian Strache, der Reformvertrag bringe nicht mehr Demokratie, sondern mehr Zentralismus. Er kündigte daher auch eine Verfassungsklage an, sollte der Vertrag in Kraft treten. EU-Abgeordneter Andreas Mölzer (F) meinte, aus seiner Sicht fordere der Vertrag einen hohen Preis. Es werde zu einem bürokratischen Zentralismus kommen und zu einer EU mit bundesstaatlichem Charakter, wo Souveränitätsrechte marginalisiert werden, befürchtete er. Er sah sogar das Ende der Volkssouveränität kommen und hinterfragte die demokratische Legitimation für den kommenden Ratspräsidenten.

 

 

 

 

 

Nominierung von Bundesminister Johannes Hahn als EU-Kommissar

 

Die Abgeordneten gingen auch auf die Nominierung von Bundesminister Johannes Hahn für den Posten eines EU-Kommissars ein. Die Opposition übte harte Kritik am Bestellungsvorgang. Man habe sich national und international lächerlich gemacht, meinte etwa Abgeordneter Gerald Grosz (B), der in diesem Zusammenhang auch von einer "einzigartigen Farce" und einem "provinziellen Intrigantenstadl" sprach. Hahn sei nicht der beste für Europa, sondern lediglich der beste für das Zusammenleben von SPÖ und ÖVP. Man habe im Wissenschaftsministerium für die nächsten zwei Monate eine "lame duck" produziert und einen Kommissar nominiert, ohne zu wissen, wofür er eigentlich zuständig sein soll.

 

Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) nannte das Ganze eine "peinliche Provinzposse" und konnte kein einziges sachliches Kriterium erkennen, bei dem Hahn besser abschneidet als Wilhelm Molterer. Seiner Ansicht nach wäre auch die ehemalige Außenministerin Ursula Plassnik eine interessante Kampfansage an die Kronenzeitung gewesen, aber das habe man sich nicht getraut, merkte er an. Er hoffte jedenfalls auf eine offene Diskussion über die Bestellung in einer Hauptausschusssitzung. EU-Abgeordnete Ulrike Lunacek (G) ging davon aus, dass man mit der Bestellung in Europa großen Schaden angerichtet hat. Das Chaos, das Hahn an den Universitäten hinterlässt, sei keine gute Basis für eine europäische Wissenschaftspolitik. Hahn sei kein Signal in Richtung aktiver und gestaltender EU-Politik, sagte Lunacek. Ihre Kollegin im Europäischen Parlament Evelin Lichtenberger (G) stellte dazu fest, man brauche in Europa die besten Köpfe und keine Kompromisskandidaten.

 

Klubobmann Josef Cap (S) verteidigte die Entscheidung und merkte an, die Opposition sei wohl immer dagegen. Selbstverständlich könne man unterschiedlicher Meinung sein, er halte aber die Nominierung Hahns für ein Zukunftssignal. Klubobmann Karlheinz Kopf (V) würdigte Hahn als Politiker mit fachlicher Kompetenz, Weltoffenheit und Kommunikationsfähigkeit. Mit seiner Nominierung sei eine längere Debatte beendet worden, die Schaden angerichtet hätte. Kopf räumte ein, dass er persönlich eine andere Präferenz gehabt hätte, das sei aber keine Aussage gegen den Wissenschaftsminister.

 

 

 

EU-Asylpolitik

 

Abgeordneter Johannes Hübner (F) thematisierte auch die gemeinsame EU-Asylpolitik. Der geplante einheitliche Asylstatus mache eine Kontrolle der Asylströme unmöglich und übe zusätzlichen Druck auf den ohnehin dramatischen Arbeitsmarkt aus. Hübner befürchtete, unter dem Titel Asyl werde es zu einer Massenzuwanderung kommen und zu einem Lohndumping. Das Problem der Migration sei eines der größten Probleme der Zukunft, das man mit Wegschauen nicht bewältigen könne. Das Asylsystem, wie wir es haben, stelle kein geeignetes Instrumentarium mehr dar, stellte er fest. Die EU gehe einen völlig falschen Weg und verschließe vor der Realität die Augen, so das Resümee Hübners.

 

Abgeordneter Gerald Grosz (B) sprach sich für eine konsequente Umsetzung des Dublin-Abkommens aus und betonte, die EU dürfe in keinem Fall vorgeben, was in Österreich zu tun ist. Man müsse sich gegen jeglichen Eingriff in nationale Kompetenzen wehren, sagte er.

 

 

 

Europäischer Auswärtiger Dienst

 

Außenminister Michael Spindelegger erwähnte in seiner Stellungnahme auch den geplanten Europäischen Auswärtigen Dienst. Er habe sich dafür eingesetzt, dass BeamtInnen kleinerer und mittlerer Länder nicht überfahren werden und Führungspositionen ausgeschrieben werden.

 

Der Europäische Auswärtige Dienst wurde von den Abgeordneten Christiane Muttonen (S) und Alexander Van der Bellen (G) unterstützt. Beide sahen aber noch offene Fragen, etwa hinsichtlich der parlamentarischen Kontrolle, der Finanzierung und der Auswirkungen auf das Außenamt. Es sei auch noch zu klären, wer über die Botschafter entscheidet. Daraufhin erläuterte Bundesminister Michael Spindelegger, der Dienst solle durch die bisherigen zuständigen Dienststellen der Kommission gebildet werden, weshalb für den Aufbau des Dienstes keine zusätzlichen Finanzmittel nötig seien. Über die Botschafter werde der zukünftige Hohe Repräsentant entscheiden.

 

 

Ostseestrategie und Donaustrategie

 

Der Außenminister informierte auch, dass die Ostseestrategie nun Formen annehme. Österreich selbst bemühe sich um eine Donaustrategie und wolle dabei auf die Erfahrungen im Rahmen der Ostseestrategie aufbauen. Es gebe daher demnächst ein Treffen der AußenministerInnen jener Länder, die in die beiden Strategieprozesse eingebunden sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EU-Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) kritisierte die Terminplanung für die EU-Hauptausschusssitzungen, da diese meist mit den Plenarwochen im Europäischen Parlament zusammenfallen und es daher den EU-Abgeordneten nicht möglich ist, an den Hauptausschusssitzungen teilzunehmen. Dazu stellte Nationalratspräsidentin Barbara Prammer fest, das österreichische Parlament habe keinen Einfluss auf die terminliche Festsetzung der Tagungen des Europäischen Rats. Die Sitzungen des EU-Hauptausschusses müssen aber in zeitlicher Nähe angesetzt werden, sonst seien diese nur wenig sinnvoll.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender G-S-V-Antrag auf Stellungnahme wurde mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, BZÖ und Grünen angenommen:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e B-VG

 

 

 

der Abgeordneten Van der Bellen, Krainer, Tamandl betreffend Schlussfolgerungen des Europäischen Rates am 29. und 30. Oktober 2009 (20455/EU XXIV.GP) zur Finanzkrise

 

eingebracht im Zuge des EU-Hauptausschusses am 28. Oktober 2009

 

 

 

Im Dezember 2008 hat sich der Nationalrat in einem Fünf-Parteien-Beschluss für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene ausgesprochen. Anlässlich des G-20 Gipfeltreffens im September 2009 hat sich das Europäische Parlament im Oktober 2009 in einem Entschließungsantrag für die Einführung einer internationalen Finanztransaktionssteuer ausgesprochen. Die Europäische Kommission hat sich jedoch bisher nicht entsprechend für dieses Anliegen eingesetzt. Mittlerweile gibt es auch auf Ebene des IWF Bemühungen zur Schaffung eines internationalen Rahmens für Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf internationaler Ebene.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e B-VG

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, werden aufgefordert, sich beim Europäischen Rat in Brüssel am 29. und 30. Oktober sowie der Bundesminister für Finanzen sich bei weiteren EU-Verhandlungen für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene einzusetzen.

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen oder auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

 

 

 

 

 

 

Folgender G-S-V-Antrag auf Ausschussfeststellung wurde mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen angenommen:

 

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

der Abgeordneten Van der Bellen, Cap und Kopf

 

Eingebracht im Zuge der Verhandlungen des EU-Hauptausschusses am 28.Oktober 2009 über den Entwurf der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates am 29./30.Oktober

 

 

 

Da nach allgemeiner Einschätzung nun doch der Vertrag von Lissabon in Kraft treten wird, geht es beim kommenden Europäischen Rat auch darum, die Voraussetzungen für einen reibungslosen Übergang zur Einführung der neuen Bestimmungen zu schaffen:

 

Unter anderem ist auch darauf zu achten, dass unverzüglich Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung der „Europäischen Bürgerinitiative“ mit klaren, einfachen und nutzerfreundlichen Bedingungen für die Wahrnehmung dieses Bürgerrechts vorgelegt werden, damit auch in den nationalen Wahlordnungen die entsprechenden Voraussetzungen so bald wie möglich gesetzt werden können. Die österreichische Bundesregierung soll dabei den Nationalrat kontinuierlich über den Fortgang der Verhandlungen über diesen Gegenstand informieren.

 

 

 

Der EU-Hauptauschuss beschließt weiters im Sinne des § 39 Abs 1 und 3 GOG, dass diese Ausschussfeststellung der Auszugsweisen Darstellung der Verhandlungen beigefügt und als Kommuniqué veröffentlicht wird. Der EU-Hauptausschuss ersucht die Präsidentin des Nationalrates, diese Ausschussfeststellung an die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung, an die Verbindungsstelle der Bundesländer sowie an die Europäische Kommission, an den Rat und an das Europäische Parlament zu übermitteln.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde mehrheitlich von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt:

 

 

 

Antrag auf Stellungnahme

(gemäß Art. 23e B-VG)

 

 

des Abgeordneten Strache und weiterer Abgeordneter

 

betreffend „Stoppt den Vertrag von Lissabon“

 

 

 

Die Republik Österreich hat den sogenannten Vertrag von Lissabon im Frühjahr 2008 ratifiziert. Die Iren haben am 12. Juni 2008 die nach der Verfassung der Republik Irland vom 1. Juli 1937, zuletzt geändert am 24. Juni 2004, für die Ratifikation des Vertrages von Lissabon nach Art. 29 Verf. Irland erforderliche Verfassungsänderung abgelehnt. Der nach Art. 46 Abs. 2 Verf. Irland notwendige Volksentscheid hat eine Mehrheit gegen den Vertrag von Lissabon ergeben. Damit hätte der Vertrag von Lissabon, der nach Art. 54 Abs. 2 EUV nur in Kraft treten kann, wenn alle Mitgliedstaaten ihn nach Maßgabe ihrer verfassungsrechtlichen Vorschriften ratifiziert haben, als gescheitert betrachtet werden müssen. Der Versuch, den Vertrag über die Europäische Union und den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft zu ändern, der zur Unterzeichnung des Vertrages von Lissabon am 13. Dezember 2007 geführt hat und den eben unter anderen Österreich aufgrund der Genehmigung des Nationalrates vom 9. April 2008 und der Zustimmung des Bundesrates vom 24. April 2008 durch den Bundespräsidenten am 28. April 2008 ratifiziert hat, hätte erfolglos beendet werden müssen.

 

Dennoch sahen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausweislich ihrer Bekundungen in der Regierungskonferenz vom 19./20. Juni 2008 den (sogenannten) Reformprozess als nicht beendet an und waren bemüht, den Vertrag von Lissabon trotz der Ablehnung durch die Iren durchzusetzen, was zumindest insofern gelungen ist, als dass die Iren bekanntlich in einem neuerlichen Volksentscheid am 2. Oktober 2009, unter massivem Druck durch das EU-Establishment, einer EU-Propaganda-Show der Sonderklasse und nach verschiedenen Zugeständnissen, doch mehrheitlich mit „Ja“ für den Vertrag von Lissabon votierten.

 

Doch war das für das Vertragswerk nicht die letzte Hürde, behält sich derzeit doch der tschechische Präsident Vaclav Klaus noch vor, den Vertrag mit seiner Unterschrift auch für die Republik Tschechien endgültig zu ratifizieren. Das liegt zum einen daran, dass in Tschechien erst über die weitere Behandlung einer Klage gegen den Vertrag von Lissabon entschieden wird, zum anderen, weil Klaus das Vertragswerk grundlegend für „nicht gut“ hält und darüber hinaus Sorge hat, dass die tschechischen Benes-Dekrete durch ein Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon gefährdet wären und aus tschechischer Sicht Restitutionsforderungen von Vertriebenen drohen würden. Daher fordert der tschechische Präsident eine Garantieerklärung, bzw. Sonderklausel für die Republik Tschechien, die die Erhaltung der Benes-Dekrete gewährleistet.

 

Dazu berichtete die „Kronen Zeitung“ in ihrer Ausgabe vom 18. Oktober 2009 auf Seite 4 folgendes:

 

„EU-Garantie für Bene¨-Dekrete zeichnet sich ab

 

„Klaus deutet Unterschrift an „Ist nicht mehr aufzuhalten“

 

   Prag. - Tschechiens Präsident Klaus hat gegenüber der Zeitung „Lidove Noviny“ angedeutet, dass er den „Lissabon“-Vertrag schon bald unterzeichnen könnte: „Der Zug kann nicht mehr gestoppt werden.“ Klaus fordert von der EU eine Fußnote für eine Garantie der Benes-Dekrete. Laut Klaus könne diese dem nächsten EU-Vertragswerk angehängt werden, das einer Ratifizierung bedarf. Dies könnte der Beitrittsvertrag Kroatiens sein.

Eine solche Fußnoten-Lösung bedarf auf dem kommenden EU-Gipfel der Zustimmung aller, also auch Österreichs. Es wird sich zeigen, ob die Bundesregierung dort in die Knie geht.“

 

Die Benes-Dekrete, mit denen nach Kriegsende Millionen Sudetendeutsche, aber auch Hunderttausende Ungarn in der damaligen Tschechoslowakei enteignet, entrechtet und vertrieben worden waren, sind und bleiben aber ein Unrecht, welches unabhängig vom Vertrag von Lissabon abgeschafft werden sollte.

 

Außerdem darf es bezüglich der Menschenrechte nicht zweierlei Maßstäbe geben: Es kann nicht sein, dass in der EU in einigen Mitgliedstaaten die Menschenrechte gelten und in anderen nicht. Wenn die EU tatsächlich nun eine Wertegemeinschaft sein will, in der den Menschenrechten ein hoher Stellenwert eingeräumt wird, dann darf für diese menschen- und völkerrechtswidrigen Bestimmungen nicht ein Millimeter Platz sein. Denn die Benes-Dekrete sind das genaue Gegenteil dessen, wofür die EU einzutreten vorgibt.

 

Weiters ist darauf hinzuweisen, dass die von Tschechien, aber in diesem Zusammenhang auch von der Slowakei geforderten Klauseln zum Vertrag von Lissabon bzw. zur Grundrechtecharta der EU einen neuen Vertrag bedeuten würden, womit der Ratifizierungsprozess von neuem beginnen müsste.

 

In diesem Kontext von Vertragsänderungen oder Ergänzungen meint der renommierte deutsche Verfassungsexperte Prof. Karl-Albrecht Schachtschneider in einer Stellungnahme am 29. Juni 2008 grundsätzlich folgendes:

 

„Für eine Vertragsänderung genügt auch die Änderung von Protokollen oder Anhängen (Art. 51 EUV, Vertrag von Lissabon) in Form von Erklärungen. Die Erklärungen sind an sich nicht Bestandteil der Verträge, haben aber nach Art. 31 Abs. 2 b WVRK (Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23. Mai 1969) Bedeutung für die Auslegung der Verträge und sind damit nicht nur politisch, sondern auch rechtlich (nach dem Grundsatz von Treu und Glauben) relevant, gemeinsame mehr als einseitige Erklärungen, deren Zusammenhang mit dem Vertrag von den Vertragspartnern angenommen wurde.“

 

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Artikel 23e B-VG

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, auf europäischer Ebene – und insbesondere auf dem Europäischen Rat am 29. Und 30. Oktober 2009 – jegliche Form von Erklärungen, die die Benes-Dekrete in Einklang mit der europäischen Rechtsordnung bringen würden, auf das schärfste abzulehnen und sich im Falle der Einführung einer Sonderregelung oder -erklärung für die Republik Tschechien im Vertrag von Lissabon auf europäischer und internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass – geltendem Recht entsprechend – eine neuerliche Ratifikation des Vertrages von Lissabon in allen Mitgliedstaaten durchzuführen ist. Tritt dieser Fall ein, sind seitens der Bundesregierung alle erforderlichen Maßnahmen für die Durchführung einer Volksabstimmung in Österreich über die Ratifikation des Vertrages von Lissabon zu setzen.

 

Darüber hinaus werden der Bundeskanzler und der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten dazu aufgefordert, sich auf bilateraler Ebene zwischen Österreich und Tschechien, aber auch auf europäischer Ebene für eine Abschaffung der Benes-Dekrete einzusetzen.“

 

 

 

Wien, am 28. Oktober 2009

 

 

           

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist nicht durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Ausschussfeststellung wurde mehrheitlich von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt:

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

des Abgeordneten Dr. Hübner

und Kollegen

 

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 28.10.2009

 

 

 

 

„Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union geht davon aus, dass sich die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung im Sinne einer restriktiven und nachhaltigen Einwanderungs- und Asylpolitik und der dahingehend klar ablehnenden Haltung durch Österreich gegen weitere und verstärkte Anstrengungen für die Verwirklichung der „Gemeinsamen Europäischen Asylpolitik“ in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 29. und 30. Oktober 2009 im Zuge desselben einsetzen wird.“

 

 

 

Der Hauptausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt weiters, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 Abs. 1 bzw. 3 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen.“

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 28. Oktober 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag des BZÖ auf Ausschussfeststellung wurde von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

des Abgeordneten Grosz

 

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 28. Oktober 2009

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

„Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union geht davon aus, dass sich der Bundeskanzler bzw. der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten beim Europäischen Rat am 29. und 30. Oktober 2009 dafür einsetzen werden, dass nicht zuletzt im Sinne eines Beitrages zur Stabilisierung der internationalen Finanzmärkte, der Stärkung der Eigenfinanzierung der Europäischen Union bei gleichzeitiger Senkung der Mitgliedsbeiträge die Einführung einer EU-weiten Steuer auf Devisen- und Finanztransaktionen vorangetrieben wird, und diese Forderung auch Eingang in die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates findet.

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen.“

 

 

 

 

 

Wien, am 28. Oktober 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag des BZÖ auf Ausschussfeststellung wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und  Grünen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

 

des Abgeordneten Grosz

 

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 28. Oktober 2009

 

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

„Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union geht davon aus, dass der Bundeskanzler bzw. der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten beim Europäischen Rat am 29. und 30. Oktober 2009 keinen wie immer gearteten Zugeständnissen seitens der Europäischen Union gegenüber der Tschechischen Republik zustimmen werden, die geeignet sind, fern jeglicher sachlicher Rechtfertigung, die Benes-Dekrete in irgendeiner Weise zu rechtfertigen und damit den Abschluss des Ratifizierungsprozesses in der Tschechischen Republik zu beeinflussen.

 

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen.“

 

 

 

Wien, 28. Oktober 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag des BZÖ auf Ausschussfeststellung wurde mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und  Grünen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

 

des Abgeordneten Grosz

 

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 28. Oktober 2009

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

„Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union geht davon aus, dass sich der Bundeskanzler bzw. der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten beim Europäischen Rat am 29. und 30. Oktober 2009 dafür einsetzen werden, dass nicht zuletzt vor dem Hintergrund der jüngst wieder ansteigenden Asylwerberzahlen die Umsetzung einer gemeinsamen europäischen Asylpolitik unter anderem keinesfalls dazu führen darf, dass die nationalen Kompetenzen hinsichtlich der Öffnung des Arbeitsmarktes beeinträchtigt werden, die Kosten für die Grundversorgung in Österreich steigen, die Definition des Familienbegriffs ausgeweitet wird, dass die Bedingungen für die Inschubhaftnahme sowie die Entzugsgründe für die Grundversorgung eingeschränkt werden und dass die Gruppe der besonders Schutzwürdigen generell auf psychisch kranke Personen ausgeweitet wird und dies auch entsprechend in den Schlussfolgerungen Eingang findet.

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der Auszugsweisen Darstellung beizufügen.“

 

 

 

 

 

Wien, am 28. Oktober 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

der Abgeordneten Mag.a Christiane Brunner und Univ. Prof. Dr. Alexander Van der Bellen betreffend Schlussfolgerungen des Europäischen Rates am 29. und 30. Oktober 2009 (20455/EU XXIV.GP) zum Klimawandel

 

 

eingebracht im Zuge des EU-Hauptausschusses am 28. Oktober 2009

 

Von 7.-18.Dezember 2009 findet in Kopenhagen die United Nations Climate Change Conference – die COP15 – statt. Bei dieser Konferenz werden die Weichen für die Zukunft der internationalen Klimaschutzpolitik gestellt. Die Europäische Union wird in Kopenhagen mit einer Stimme verhandeln. Die gemeinsame Verhandlungsposition soll beim kommenden Europäischen Rat (29./30. Oktober 2009) in Brüssel festgelegt werden.

 

 

Wissenschaftsbasierte Reduktionsziele festlegen

 

Inzwischen ist es international anerkannt, dass die Erwärmung der globalen Durchschnittstemperatur soweit wie möglich unter zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter liegen muss. Beim G8-Gipfel im Juli 2009 in L’Aquila (Italien) wurde dies in Absprache mit den Schwellenländern wie China und Indien vereinbart.

 

Die in der Klimarahmenkonvention auch von Österreich beschlossene Vorgabe, „die Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu erreichen, auf dem eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird“, ist in Kopenhagen nach den neuesten Erkenntnissen der Klimawissenschaft, auch nach dem 4. Sachstandsbericht (AR 4) des Weltklimarats (IPCC), umzusetzen. Das bedeutet bei einer politischen Vorgabe einer Erwärmungsobergrenze von maximal 2°C, dass weltweit die Treibhausgasemissionen spätestens 2015 ihren Höhepunkt erreicht haben müssen und bis 2050 um mindestens 80% zu reduzieren sind.

 

Die aktuellen Reduktionserfordernisse der IPCC bewegen sich für Industrienationen von -25% bis -40% bis 2020 und von -80% bis -95% bis 2050, global von -50% bis -80%.

 

Die österreichische Bundesregierung sollte sich zu den höheren Reduktionszielen dieser Bandbreiten, - 40% bis 2020 und – 95% bis 2020 für die Industrienationen bzw. global -80%  bis 2050 bekennen, um mit einer Wahrscheinlichkeit von über 66% unter einer maximalen Erwärmung von 2°C zu bleiben.

 

 

Mindestziele für Erneuerbare Energien aufnehmen

 

Analog zu den 20/20/20 Zielen der EU müssen auch auf globaler Ebene verbindliche Mindestziele für erneuerbare Energien weltweit festgelegt werden. Die internationale Klimakonferenz von Kopenhagen bietet dafür eine einmalige Möglichkeit. Der Anteil Erneuerbarer Energie am Weltprimärenergieverbrauch sollte bis 2020 mindestens 20% betragen und bis 2050 auf 60% ansteigen. Speziell für den Strombereich sind solche Ausbauziele notwendig um eine mögliche  Atomrenaissance zu verhindern, denn die alleinige Bepreisung von CO2-Emissionen macht die Atomenergie rentabler. Daher sollte der Anteil erneuerbarer Energie im Strombereich verbindlich festgelegt global bis 2020 bei 30% und bis 2050 bei 80% liegen.

 

 

Finanzierung von Klimaschutz und Anpassung in Entwicklungs- und Schwellenländern

 

Die Entwicklungs- und Schwellenländer haben historisch weit geringere absolute und auch pro Kopf gerechnete Treibhausgasemissionen zu verantworten. Dennoch sind sie am stärksten von den Auswirkungen der globalen Erwärmung betroffen. In diesem Sinne bedeutet die „Common but differentiated responsibility“ (gemeinsame aber unterschiedliche Verantwortung) aller Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention, dass bei den Klimaschutzverhandlungen in Kopenhagen die Industriestaaten nicht  nur höhere Klimaschutzziele zu übernehmen haben, sondern gleichzeitig Transferzahlungen für Mitigation (Senkung der Treibhausgasemissionen), Adaption (Anpassung) und Kompensation (Entschädigung für Klimaschäden) an die Entwicklungsländer zu leisten haben.

 

Die Bundesregierung muss sich für einen gerechten europäischen Beitrag für diese Finanzierung von 35 Mrd. Euro pro Jahr bis 2020 einsetzen. Ohne konkrete und ausreichende Finanzierungsangebote der EU in Kopenhagen wird es keine Einigung auf ein globales Klimaschutzabkommen geben.

 

 

Klimaschutz muss im Inland stattfinden

 

Der Rechnungshof (2008/11) verweist darauf, dass „der Kauf von Emissionszertifikaten keine Alternative zur Reduktion von Treibhausgasemissionen durch nationale Maßnahmen“ sei und auch international mehren sich wissenschaftlichen Studien, die belegen, dass die flexiblen Mechanismen (Emissionszertifikate-Handel, Clean Development Mechanisem und Joint Impelementation) des Kyoto-Protokolls netto gar keine Emissionsminderungen bringen.

 

Wenn die Bundesregierung Energieautarkie ernst nimmt und die Vorteile von heimischem Klimaschutz nutzen will, dann muss sich Österreich zu 100% Klimaschutz im Inland bekennen.

 

Die Bundesregierung sollte für ein Auslaufen der flexiblen Mechanismen Clean Development Mechanism (CDM) und JI (Joint Implementation) nach 2012 weltweit eintreten. Grüne Projekte und Politiken in den Entwicklungsländern, vor allem auch in den am wenigsten entwickelten Ländern, sollten aus dem Topf für Anpassung und Klimaschutz finanziert werden ohne dass weiterhin ein Transfer von CO2-Rechten von den Entwicklungsländern zu den Industrieländern möglich ist.

 

 

Atomkraft und andere Risikotechnologien raus aus dem Klimaschutz

 

In jüngster Zeit erlebt die Atomkraft eine Renaissance als so genannte saubere Energie, obwohl sich die damit verbundenen Risiken nicht verändert haben. Die Bundesregierung  muss sich gegen jegliche direkte oder auch nur indirekte Unterstützung der Atomkraft aussprechen und für einen möglichst raschen globalen Ausstieg aus dieser Risikotechnologie einsetzen. Daher muss die Bundesregierung im Rahmen der EU dafür eintreten, dass Atomkraft in Kopenhagen aus den projektbezogenen flexiblen Mechanismen ausgeschlossen bleibt und auch nicht aus dem neuen Transfertopf für Adaption, Mitigation und Kompensation unterstützt wird.

 

Das gleiche wie für die Atomenergie gilt für die neue Risikotechnologie der Abscheidung und Endlagerung von fossilem Kohlendioxid (CCS). Ungeklärte Haftungsfragen, permanente und plötzliche Leckagen von CO2, hoher Energieeinsatz und hohe Kosten im Vergleich zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz, sowie die zu erwartende sehr späte Einsatzmöglichkeit von fossilem CCS in 10-20 Jahren sprechen gegen diese teure Risikotechnologie.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e Abs. 2 B-VG

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Umwelt, werden dringend und mit Nachdruck aufgefordert, sich beim Europäischen Rat in Brüssel am 29. und 30. Oktober sowie bei weiteren EU-Verhandlungen zur Vorbereitung der UN-Klimakonferenz in Kopenhagen für die Aufnahme folgender Punkte in die Schlussfolgerungen einzusetzen:

 

 

1. Reduktion der Treibhausgas-Emissionen bis 2020 und 2050

 

 

 

2. Mindestziele Erneuerbare Energien

 

 

 

3. Finanzierung von Mitigation (Senkung der Treibhausgasemissionen), Adaption

    (Anpassung) und Kompensation (Entschädigung für Klimaschäden)

 

 

 

4. Klimaschutz zu Hause („domestic action“) und Umgang mit „heißer Luft“

 

 

 

5. Nein zu Atom und anderen Risikotechnologien

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen oder auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.