Parlament Österreich

 

 

 

IV-10 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

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Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Donnerstag, 16. Dezember 2010

 


Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode               Donnerstag, 16. Dezember 2010

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

12345/10 CO EUR

Europäischer Rat (Tagung am 16./17. Dezember 2010) - Entwurf einer erläuterten Tagesordnung

(40797/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der EU-Hauptausschuss des Nationalrats, der im Vorfeld des Europäischen Rats am 16./17. Dezember tagte, unterstützte in seiner Sitzung vom 16. Dezember 2010 mehrheitlich die Schaffung eines permanenten Stabilitätsmechanismus in der Eurozone. Mittels eines von SPÖ und ÖVP angenommenen Antrags auf Stellungnahme, deren Inhalt für die Mitglieder der Bundesregierung bindend ist, werden diese aufgefordert, bei den Verhandlungen über die Schaffung eines solchen Mechanismus eine Änderung des Artikels 125 AEUV – der sogenannten "no-bail-out"-Klausel - abzulehnen. Diese Klausel stellt sicher, dass ein Euro-Teilnehmerland nicht für Verbindlichkeiten und Schulden anderer Teilnehmerländer haften oder aufkommen muss. Darüber hinaus werden die österreichischen VertreterInnen aufgefordert, dafür einzutreten, dass über die konkrete Ausgestaltung des künftigen Stabilitätsmechanismus, darunter insbesondere auch die Einbeziehung des Privatsektors, rasch Klarheit geschaffen wird. In diesem Zusammenhang soll nach Auffassung der AntragsstellerInnen geprüft werden, inwieweit sich die Abhängigkeit der Mitgliedstaaten von den Entwicklungen an den Finanzmärkten nachhaltig reduzieren lässt.

 

Bundeskanzler Werner Faymann führte dazu aus, dass die geplante Vertragsänderung, die sich auf das Wesentliche konzentriert, in einem vereinfachten Verfahren erfolgen soll. Eine Abgabe von innerstaatlichen Kompetenzen ist nicht geplant, da die jeweiligen Verhandlungen immer nur zwischen den Staaten erfolgen sollen, nicht aber durch die EU. Er sah daher auch keinen Anlass, die Änderungen einer Volksabstimmung zuzuführen. Nicht einmal Staaten, die eine solche Volksabstimmung bei Vertragsänderung verfassungsrechtlich vorsehen, werden die geplanten Änderungen diesem direkten demokratischen Instrument unterziehen, unterstrich Faymann. Er widersprach damit heftig den Abgeordneten von FPÖ und BZÖ, die die Auffassung vertraten, die angepeilte Vertragsänderung sei den Österreicherinnen und Österreichern im Rahmen einer Volksabstimmung vorzulegen.

 

Die Opposition lehnte den gegenständlichen Antrag auf Stellungnahme generell ab. So meinte etwa Abgeordneter Johannes Hübner (F), die Vertragsänderung stelle einen weiteren Schritt in eine permanente Transferunion dar, und der Rettungsschirm sei nichts anderes als die Einführung von Euro-Bonds durch die Hintertür. In diesem Sinne brachte er auch einen Antrag auf Stellungnahme ein, der vorsieht, Staaten mit schlechten makroökonomischen Kennzahlen aus der europäischen Währungsunion entlassen zu können. Dieser Antrag wurde jedoch von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt.

 

Abgeordneter Christoph Hagen (B) wiederum sprach sich in einem Antrag auf Ausschussfeststellung für die Schaffung einer Euro-Kernzone der wirtschaftlich starken Euroländer sowie einer "Euro-Light-Zone" für andere Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets aus. Auch dieser Vorstoß fand nicht die erforderliche Mehrheit im Ausschuss. Dafür traten nur BZÖ und FPÖ ein. Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) reagierte darauf mit dem Hinweis, ein Ausstieg aus der Kernzone würde Österreich 40 Milliarden Euro kosten, bleibe man nach einer Teilung in der Kernzone, müsste man massiv aufwerten, und das würde einen Verlust von rund 7% der Exportleistung und tausenden Arbeitsplätzen bedeuten.

 

Auch die Grünen sahen keinen Grund, den zwei Sätzen der Vertragsänderung, wie Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) dies ausdrückte, zuzustimmen. Der Bericht des Ratspräsidenten biete keinerlei Hintergrundinformation und kein anderer Staat außer Deutschland brauche dies, argumentierte der Wirtschaftsprofessor. Er trat, ebenfalls mittels eines Antrags auf Stellungnahme, für die Einführung von Euro-Bonds, entsprechend dem Vorschlag des Präsidenten der Eurogruppe, Jean-Claude Juncker, ein. Damit fand er jedoch keine Unterstützung der anderen Fraktionen. Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) meinte sogar, dass dies zu einer gigantischen Umverteilung führen würde und die Konsequenzen kaum abschätzbar wären. Ähnlich negativ äußerte sich Abgeordneter Josef Cap (S), der darin eine "Sachzwangpolitik" sah, die den politischen Handlungsspielraum einengen würde. Bundeskanzler Werner Faymann warnte vor der Einführung von Euro-Bonds insofern, als dies eine wesentliche Vertragsänderung bedeuten würde. Die Einführung von Euro-Bonds gehe in Richtung einer europäischen Wirtschaftsregierung und würde die Abgabe von Kompetenzen bedeuten.

 

 

 

Bundeskanzler Werner Faymann drückte in seinem Eingangsstatement die Hoffnung aus, dass die Diskussion über die Zukunft des Euro und der EU beim kommenden Rat eine konstruktive sein werde, um der Verunsicherung Einhalt zu gebieten. Die Spekulationen auf den Euro seien teilweise herbeigeredet, teilweise auch herbeigeführt, formulierte er. Die Gegner des Euro hätten Hochkonjunktur. Ein permanenter und vertraglich fixierter Krisenmechanismus stelle auch eine klare Auftragserteilung dar, die von der Eurozone auszugestalten ist, ergänzte Außenminister Michael Spindelegger. Es sei notwendig, nun möglichst rasch eine Grundlage für ein klares Prozedere zu schaffen, sagte er. Der Bundeskanzler merkte warnend an, dass der Schutzschirm und die Vertragsänderung allein noch keine Stabilität sichern werden. Gleichzeitig machte er deutlich, dass es in Europa derzeit keine grundsätzliche Bereitschaft gibt, Kompetenzen abzugeben, um eine gemeinsame Sozial- und Wirtschaftsunion zu schaffen. Davon sei man weit entfernt, sagte er.

 

Die Notwendigkeit, nun rasch auf die Krise im Interesse eines verbesserten Schutzes der SteuerzahlerInnen und der Wahrung der Konkurrenzfähigkeit des europäischen Markts zu reagieren, wurde auch von Abgeordnetem Josef Cap (S) unterstrichen. Seine Klubkollegin Christine Muttonen meinte, mit dem Rettungsschirm werde ein klares Signal gesetzt. Auch Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) unterstützte den Schutzschirm, der intergouvernemental und unter Einbindung der Kommission und der EZB erfolgen soll. Dies bedürfe aber auch der Einhaltung klarer Stabilitätskriterien innerhalb der Eurozone, stellte er dezidiert fest.

 

 

 

S-Abgeordnete Christine Muttonen ging auf die Gründe für die Finanz- und Wirtschaftskrise ein. Es habe sich gezeigt, dass die Finanzmärkte einen irrationalen Punkt erreicht haben, der nichts mit realen ökonomischen Daten zu tun habe. Sie sprach sich daher einmal mehr für eine Finanztransaktionssteuer und verschärfte Eigenkapitalregeln aus. Ebenso meinte Abgeordneter Kai Jan Krainer (S), es sei notwendig, den Spekulationen gegenüber einzelnen Staaten durch einen Schutzschirm Einhalt zu gebieten. Krainer thematisierte die Sensibilität der Finanzmärkte und meinte, auch der Bankensektor in Österreich sei exponiert. Ein einziger Satz einer Ratingagentur könne viel auslösen, und das habe oft nichts mit der Realwirtschaft zu tun. Er warnte auch vor einem "bank-run", der jede Bank in den Ruin führen würde. Deshalb müsse man darüber nachdenken, wie man nachhaltig Stabilität schaffen kann.

 

Dass die Finanzmärkte nicht irrational agieren, wurde von Abgeordnetem Wolfgang Schüssel (V) releviert. Die Fonds verträten das Geld kleiner AnlegerInnen, die beispielsweise für Pensionen ansparen, und müssten dieses verantwortungsvoll veranlagen, sagte er. Auch Abgeordneter Günter Stummvoll (V) bemerkte, die Finanzmärkte würden nur die Glaubwürdigkeit der Politik testen. Eine wirkliche Beruhigung werde erst dann eintreten, wenn die Staatsfinanzen in Ordnung sind, sagte er. Es müsse gelingen, die Wirtschaftspolitik innerhalb der Eurozone stärker zu koordinieren. Eine ordentliche Budgetpolitik sei zwar notwendig, warf dazu Abgeordneter Van der Bellen (G) ein, sie reiche aber nicht aus, wie man an den Exzessen des privaten Sektors in Irland nachverfolgen könne. Die Politik habe es verabsäumt, dem eine Grenze zu setzen, und nun hätten wir alle "den Scherben auf". Die Folge sei die wirtschaftliche Interdependenz, weshalb wir heute, ob wir wollen oder nicht, um eine intensivere Koordination nicht herumkommen. Van der Bellen ließ keinen Zweifel daran, dass er dies nicht befürwortet, die Sachzwänge aber vorhanden seien.

 

In ähnlicher Weise nahm Abgeordneter Johannes Hübner (F) Stellung. Nicht die Märkte seien Schuld an der Krise, sie hätten es einigen Ländern so lang wie möglich erlaubt, die Krise hinaus zu schieben, indem sie ihnen die Defizite finanziert haben. Was jetzt laufe, sei nicht der Angriff der Märkte auf einzelne Staaten, sondern eine Reaktion auf ausufernde Defizite. Nur jene Länder mit fundierten Volkswirtschaften seien den SpekulantInnen ausgeliefert.

 

 

 

Abgeordneter Alois Gradauer (F) warf den EU-PolitikerInnen vor, es verabsäumt zu haben, richtige Spielregeln zu verankern, die Banken in Investmentbanken und andere Banken zu trennen, einen TÜV für Finanzprodukte zu erstellen und eine Ratingagentur in Europa zu errichten. Er bezweifelte, dass die europäische Finanzpolitik im Stande sein wird, die Probleme zu bewältigen. Die Konstruktion des Euro sei am Scheideweg angelangt, man werde weder mit Euro-Bonds noch mit anderen Mechanismen über die Runden kommen. Die Eurozone sei viel zu schnell gewachsen, man habe Länder aufgenommen, ohne diese ausreichend zu kontrollieren, und das Risiko werde nun auf die SteuerzahlerInnen abgewälzt.

 

Dass die Wurzeln des Problems darin liegen könnten, dass der europäische Entwicklungsprozess zu rasch und zu unreguliert vorangetrieben wurde, wurde auch von Abgeordnetem Josef Cap (S) eingeräumt. Die Eurozone und die EU bestehen aus unterschiedlichen Volkswirtschaften, unterschiedlichen Demokratien und unterschiedlichen Traditionen. Vielleicht habe man das auch als ein Konzept verstanden, merkte er an. Daraus eine Ideologie zu machen, sei nun die halbe Wahrheit. Die andere Wahrheit sei, die Finanzmärkte bewusst nicht zu regulieren, so seine Kritik an der gegenwärtigen EU-Politik.

 

 

 

Sowohl Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) als auch Abgeordneter Günter Stummvoll (V) stellten außer Streit, dass der Euro eine sichere und wettbewerbsbeständige Währung darstellt, der die österreichische Wirtschaft unterstützt. Nicht der Euro sei in einer Krise, sondern einzelne Länder befänden sich in einer Krise, sagte Stummvoll. Die beiden reagierten damit auf die Forderung des BZÖ nach einer Trennung der Euroländer in eine Euro-Kernzone und in eine "Euro-Light-Zone".

 

Abgeordneter Christoph Hagen (B) sah aus seiner Sicht die Stabilität des Euro nicht mehr gegeben. Er habe mittlerweile 40% an Wert verloren. Auch Abgeordneter Johannes Hübner (F) bezeichnete die Eurozone als einen Fehlschlag. Kein Wirtschaftsraum habe die Krise so schlecht bewältigt wie die EU, hielt er fest, keine Volkswirtschaft befinde sich in einer so großen budgetären Schieflage. Die Folge davon könne nur sein, die Grenzen zu beachten, aber nicht neue Zentralisierungsschritte zu setzen. Die Union könne sich nicht weiter volkswirtschaftlich verbreitern, denn die einzelnen Volkswirtschaften seien einfach nicht kompatibel.

 

 

 

Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) zeigte kein Verständnis dafür, dass die übrigen Staaten dem Wunsch Deutschlands nach einer Vertragsänderung folgen. "Kein anderer Staat außer Deutschland braucht diese zwei Sätze", formulierte er pointiert, "auch Österreich nicht". In Österreich habe bislang das Parlament über die Zustimmung zu den Schutzschirmen entschieden. Es sei auch ungeklärt, wer darüber entscheidet, wann der Privatsektor einbezogen werden soll und was konkret die "Nähe der Insolvenz" bedeutet. Man habe bereits jetzt die Vergemeinschaftung der Risiken, nur eben nicht instrumentalisiert. Demgegenüber bemerkte Abgeordneter Josef Cap (S), die private Beteiligung am Risiko sei an sich sympathisch, man müsse nur schauen, ob damit nicht der Zweck verfolgt werde, dass sich in Zukunft keine Privaten mehr beteiligen.

 

Bundeskanzler Werner Faymann gab grundsätzlich dem Grünen Abgeordneten Recht. Er erklärte jedoch, dass Deutschland auf Grund seiner Verfassungslage diese Vertragsänderung brauche, sonst könne sich Deutschland nicht mehr an der Verlängerung des Schutzschirms beteiligen. Die Eurozone könne aber nur dann verteidigt werden, wenn man Haftungen übernimmt. Der Kanzler stellte nochmals klar, dass damit die Unterschiede in Europa, etwa was Standortvorteile durch niedrige Steuern oder die Schattenwirtschaft betrifft, nicht ausgeglichen werden können. Man dürfe die Unterschiede aber nicht so weit treiben, dass die Eurozone in Gefahr gerät, vielmehr müsse man danach trachten, auszugleichen und die gesamte Eurozone wieder zu stabilisieren.

 

 

 

Eine intensive Diskussion entspannte sich auch um die Frage der von Jean-Claude Juncker in Diskussion gebrachten Euro-Bonds, nachdem sich Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) vehement dafür ausgesprochen hatte. Der Vorschlag habe Hand und Fuß, sagte er, und es sei keineswegs gesagt, dass sich derartige Anleihen negativ für Deutschland und Österreich auswirken. Die Risikoprämie sei zwar nicht einschätzbar, er sei aber überzeugt, dass die Liquiditätsprämie sinken werde. Van der Bellen hielt auch eine freiwillige Umschuldung für möglich. Sympathie für die Euro-Bonds zeigte auch Abgeordneter Kai Jan Krainer (S). Die Frage stelle sich nur, ob man den eigenen Zinsvorteil für die Staatsschulden aufgeben will oder nicht, merkte er an.

 

Dem widersprach Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) heftig. Die Einführung von Euro-Bonds würde die größte Transferunion mit dramatischen Folgen, auch für die österreichischen SteuerzahlerInnen, bedeuten. 1% zusätzliche Zinsenbelastung würde jedes Jahr schlagend werden. Die Verschuldung würde dramatisch ansteigen und dann gäbe es kein Halten mehr, warnte er. Mit der Einführung von Euro-Bonds würde man auch die "no-bail-out"-Klausel aushebeln und damit einer europäischen Wirtschafts- und Zentralregierung den Weg ebnen. Ähnlich reagierte Bundeskanzler Werner Faymann. Die Einführung der Euro-Bonds wären der Weg zu einer Wirtschafts- und Sozialregierung durch die Hintertür. Dies würde die Abgabe zahlreicher Kompetenzen an die EU bedeuten und eine umfassende Vertragsänderung nach sich ziehen, stimmte er mit Schüssel überein.

 

 

 

Neben diesem wirtschafts- und finanzpolitischen Thema ging es im EU-Hauptausschuss kurz auch um die Außenpolitik. Bundesminister Michael Spindelegger erwähnte den in Aussicht genommenen Kandidatenstatus für Montenegro und unterstrich die Wichtigkeit, dass Österreich weiterhin Triebfeder für die Erweiterung am Westbalkan bleibt. Damit trage man zur dauerhaften Stabilisierung in diesem Raum bei, bekräftigte er.

 

Spindelegger wurde darin von seiner Amtsvorgängerin Abgeordnete Ursula Plassnik (V) unterstützt, die sich insbesondere dafür aussprach, in der Frage der Erweiterung gemeinsam mit der Türkei - und in gewisser Hinsicht auch mit Russland - vorzugehen, wenn sie auch gleichzeitig feststellte, dass die Frage des Beitritts der Türkei noch lange offen bleiben wird. Plassnik bedauerte insbesondere, dass trotz der UNO-Resolution in den technischen Gesprächen zwischen Serbien und dem Kosovo die Frauen nicht einbezogen werden. Abgeordneter Josef Cap (S) bemerkte dazu kritisch, angesichts einer Bevölkerung von 68 Millionen Menschen und der Problematik der Landwirtschaft übersteige ein Beitritt der Türkei derzeit seine Fantasie.

 

Abgeordneter Johannes Hübner (F) brachte einen Antrag auf Stellungnahme ein, in dem die FPÖ es strikt ablehnt, dass die Republik Montenegro den Status eines Bewerberlandes für einen Beitritt zur Europäischen Union zugesprochen bekommt. Der Antrag wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender S-V-Antrag auf Stellungnahme wurde von SPÖ und ÖVP mehrheitlich angenommen:

 

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art 23e Abs 3 B-VG

 

 

 

der Abgeordneten Krainer, Stummvoll

 

betreffend Schaffung eines permanenten Stabilitätsmechanismus

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses am 16.12.2010 zu TOP 1.

 

 

 

Makroökonomische Ungleichgewichte, Staatsverschuldung und/oder Probleme im Bankensektor  wurden an den Finanzmärkten zunehmend zum Anlass genommen, die Zahlungsfähigkeit einzelner Euro-Staaten anzuzweifeln, was ein entschiedenes Einschreiten der Europäischen Union sowie insbesondere der Euro-Zone erforderlich gemacht hat. Durch die Errichtung unter anderem der (zeitlich befristeten) European Financial Stability Facility wurde unter Einbindung des Internationalen Währungsfonds daher bereits im Frühjahr 2010 ein umfassender Schutzschirm zur Sicherung der Finanzstabilität in der Euro-Zone geschaffen. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass jeder Mitgliedstaat, der eine Unterstützung im Rahmen dieses Schutzschirms benötigt, sich zu einer konsequenten Budgetkonsolidierung und zu rigorosen Strukturmaßnahmen verpflichten muss.

 

Anlässlich des Europäischen Rates soll nun der Beschluss gefasst werden, den temporären Krisenmechanismus durch einen  permanenten Stabilitätsmechanismus zu ersetzen. Damit wird die Euro-Zone ihre Entschlossenheit untermauern, auch in Zukunft die Stabilität der gemeinsamen Währung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln sicherzustellen und die Finanzierungskosten auf ein den tatsächlichen ökonomischen Verhältnissen des jeweiligen Landes entsprechendes Niveau rückzuführen.  Allerdings darf dieser Mechanismus keinesfalls zur Garantie für Fälle einer unverantwortlichen Wirtschafts- und Budgetpolitik werden. In diesem Sinne muss daher auch die so genannte ‚no bail-out‘-Klausel im Artikel 125 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vollständig erhalten bleiben.

 

Es ist seit Beginn der Finanzkrise die Position Österreichs, dass die Kosten der Folgenbeseitigung entsprechend ihrer Verantwortung auf die jeweiligen Akteure aufgeteilt werden müssen. Dieser Grundsatz muss künftig auch im Rahmen der Diskussionen zum permanenten Stabilitätsmechanismus stets mitgedacht werden. Welche Formen der Kostenbeteiligung von Privatgläubigern ab 2013 daher sinnvoll sind, sollte sorgfältig geprüft werden. Die Inanspruchnahme des künftigen Stabilisierungsmechanismus durch einzelne Mitgliedstaaten sollte außerdem mit der Korrektur allfälliger Ungleichgewichte in der Wirtschafts- und Budgetpolitik durch entsprechende Auflagen streng verknüpft sein.  Die rechtlichen Voraussetzungen einer solchen Beteiligung der Finanzmärkte an den Krisenfolgekosten sollten jedenfalls rasch geschaffen werden.

 

Die Schaffung eines permanenten Stabilitätsmechanismus kann jedoch nicht die einzige Lehre aus den jüngsten Ereignissen sein. Durch eine stärkere makro-ökonomische Koordinierung, eine effektive europäische Finanzaufsicht sowie die Einführung einer Finanztransaktionssteuer kann ein wesentlicher Beitrag zur nachhaltigen Stabilität der gesamten Euro-Zone geleistet werden. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass sich Rat und Europäisches Parlament rasch auf die künftige Ausgestaltung der wirtschaftspolitischen Governance einigen, die neue Europäische Finanzaufsicht ohne Verzögerung umgesetzt und die Diskussion zur Finanztransaktionssteuer vorangetrieben wird. Es sollte zusätzlich eine offene Diskussion darüber geführt werden, welche weiteren, koordinierten Maßnahmen getroffen werden könnten, um den Einfluss der Finanzmärkte auf die einzelnen Mitgliedstaaten in Zukunft zu reduzieren.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Antrag auf Stellungnahme gemäß Art 23e Abs 3 B-VG

 

 

Der Hauptausschuss wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei den Verhandlungen über die Schaffung eines permanenten Stabilitätsmechanismus für die Euro-Zone eine Änderung des Art. 125 AEUV - der so genannten ‚no bail-out‘-Klausel – abzulehnen. Außerdem wird die Bundesregierung aufgefordert, dafür einzutreten, dass über die konkrete Ausgestaltung des künftigen Stabilisierungsmechanismus, darunter insbesondere auch die Einbeziehung des Privatsektors, rasch Klarheit geschaffen wird. In diesem Zusammenhang sollte auch geprüft werden, inwieweit sich die Abhängigkeit der Mitgliedstaaten von den Entwicklungen an den Finanzmärkten nachhaltig reduzieren lässt.“

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist  gemäß Art 23e Abs 3 B-VG auf die Erlassung von verbindlichen Rechtsakten gerichtet, die sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf den in diesen Rechtsakten geregelten Gebieten auswirken würden. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender F-Antrag auf Stellungnahme wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

Antrag auf Stellungnahme

 

(gemäß Art. 23e B-VG)

 

 

des Abgeordneten Dr. Hübner, Gradauer und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Möglichkeit der Entlassung aus der Europäischen Währungsunion

 

 

 

Europäische Staaten, insbesondere die Mitglieder der Eurozone, haben in den vergangenen Jahren (de facto seit Einführung der Währungsunion 1999) bereits zig Milliarden in Griechenland investiert. Und das gleich auf mehrfache Weise: Nicht nur durch den Ankauf griechischer Staatsanleihen, sondern etwa auch durch die mehr als großzügigen Landwirtschafts- und Regionalförderungen der EU, von welchen beispielsweise Griechenland als Nettoempfänger weit überproportional profitierte. Außerdem kam den Griechen das niedrigere Zinsniveau in der Währungsunion zugute.

 

Man kann daher mit Fug und Recht sagen, dass die Nettozahler ihren Solidarbeitrag gegenüber Griechenland oder eben Irland bereits in den vergangenen 10 bis 15 Jahren übererfüllt haben.

 

Trotz der Milliardeninvestitionen in Griechenland in den letzten Jahren gelang es Griechenland weder seine Produktivität zu erhöhen noch seine Volkswirtschaft vernünftig zu restrukturieren. Daher ist es auch 2010 mehr als unwahrscheinlich, dass es mitten in der weltweiten Wirtschaftskrise zu einer Verbesserung der griechischen Finanz- und Wirtschaftslage kommen wird. Vielmehr steht zu befürchten, dass weitere Milliardeninvestitionen verloren gehen werden.

 

Der Fall Griechenlands droht zu einem Fass ohne Boden zu werden. Dieser Zustand wird aber vermutlich so lange aufrechterhalten werden, bis das risikobehaftete Investment tatsächlich „too big to fail“ ist, d.h. dass beispielsweise Österreich selbst massiven Schaden erleidet, wenn Griechenland oder Irland irgendwann doch fällt.

 

Ähnliches gilt für Irland, auch hier wurde bekanntlich ein Rettungspaket in Milliardenhöhe geschnürt.

 

Und diese Fälle Griechenland und Irland könnten zu verhängnisvollen Präzedenzfällen werden, denn auch Spanien, Portugal oder Italien droht ein ähnliches Schicksal.

 

Unterschiedliche (historisch gewachsene) Wirtschaftsräume (wie Nationalstaaten) unterliegen unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Diese stellen unterschiedliche politische Herausforderungen dar und bedürfen unterschiedlicher Lösungen.

 

Es heißt, es wären Hilfspakete nötig, um Marktverzerrungen zu beseitigen – das ist eine gröbliche Verdrehung von Ursache und Wirkung. Der Markt zeigt als ultimatives Regulativ die politisch verursachten Verzerrungen auf und urgiert deren Korrektur. Man kann jetzt weitere Mittel aufwenden, um diese Korrektur hinauszuzögern, aber man wird sie sicher nicht ewig verhindern können (vgl. das Schicksal von UdSSR, DDR).

 

Staaten, deren makroökonomische Kennzahlen so starke Verwerfungen aufweisen, dass sie sinnvollerweise kein Mitglied eines optimalen Währungsraumes (i.S.v. Mundells Theorie) sein sollten und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sind aus der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zu entfernen.

 

 

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Artikel 23e B-VG

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich auf europäischer Ebene – insbesondere auf dem Europäischen Rat am 16. und 17. Dezember 2010 – dafür einzusetzen, dass Staaten wie Griechenland oder Irland, deren makroökonomische Kennzahlen einen Verbleib in der gemeinsamen Währungsunion nicht rechtfertigen, aus dieser entlassen werden und ihre alten Währungen wieder einzuführen haben.

 

Desweiteren werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung dazu aufgefordert, am Europäischen Rat am 16. und 17. Dezember 2010 den ins Auge gefassten Beschluss des Europäischen Rates bzgl. einer geplanten Vertragsänderung zur Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus abzulehnen.“

 

 

Wien, am 16. Dezember 2010

 

 

           

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender F-Antrag auf Stellungnahme wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

Antrag auf Stellungnahme

(gemäß Art. 23e B-VG)

 

 

des Abgeordneten Dr. Hübner und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Status eines Bewerberlandes für Montenegro

 

 

 

Die gegenseitigen Bestrebungen zwischen der Europäischen Union und der Republik Montenegro, langfristig eine engere europäische Integration vorzunehmen, sind durchaus begrüßenswert, wie es generell begrüßenswert ist, dass allen Noch-Nicht-EU-Mitgliedsländern am Balkan eine deutliche europäische Perspektive geboten wird.

 

Dabei ist aber vor allem eines wichtig: Es darf sich bei dieser Integration nicht um eine überhastete und vorschnelle handeln, sondern es müssen erst zentraleuropäische Standards der Demokratisierung, aber auch des wirtschaftlichen Wohlstandes erreicht werden, um über einen Vollbeitritt der jeweiligen Staaten überhaupt nachzudenken, bzw. zu evaluieren, ob bestimmte Länder überhaupt jemals in der Lage sein werden, Vollmitglied in der derzeitig realexistierenden Europäischen Union zu werden.

 

Europa befindet sich derzeit am Scheideweg zwischen Transferunion und echter Partnerschaft auf Augenhöhe – Erweiterungsschritte, die das ohnehin schon sehr große Gefälle innerhalb dieser Union weiter vergrößern, sind daher bis auf weiteres ohnehin strikt abzulehnen, nicht zuletzt deshalb, weil bereits vorgenommene EU-Erweiterungen die EU auf harte finanzielle und demokratiepolitische Belastungsproben stellen.

 

Im Falle Montenegros sind seit der Unabhängigkeitserklärung des kleinen Staates an der Adria sicher große Fortschritte gemacht worden – nichtsdestotrotz werden auch seitens der Europäischen Union weitere Anstrengungen Montenegros bei den Justizreformen gefordert, erwartet werden insbesondere auch Fortschritte bei der Bekämpfung der Korruption und organisierten Kriminalität. Auch ein Ausschuss des Europarates sieht noch Mängel bei der Durchführung der Antikorruptionsgesetze, ebenso fehle ein unabhängiger Kontrollmechanismus für die Parteienfinanzierung.

 

Gegen den Status eines Bewerberlandes wäre grundsätzlich nichts einzuwenden, wäre es nur ein erster Schritt, der keine „Quasi-Automatismen“ nach sich ziehen würde. Denn die offensichtlichen Usancen seitens der Europäischen Union bei Erweiterungsprozessen setzen fast zwangsläufig einen nur schwer aufzuhaltenden, kaum umzulenkenden D-Zug in Gang, der quasi automatisch die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit nur einem Ziel, dem Vollbeitritt ohne Wenn und Aber nämlich, bedeutet, wie man es durchaus an anderen Beispielen erkennen kann.

 

Daher wäre es wohl zweckdienlich, erst weitere Entwicklungen – nicht nur in Montenegro, sondern am gesamten Balkan – abzuwarten, um dann erst über weitere Schritte nachzudenken – mit dem gleichzeitigen Verweis an Länder wie Montenegro, dass damit keinesfalls die Türe zur europäischen Integration zugeschlagen wird, sondern man eben eine nachhaltige und sorgfältige Integration zum Wohle aller Beteiligten ins Auge fasst.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Artikel 23e B-VG

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, auf dem Europäischen Rat am 16. und 17. Dezember 2010 strikt abzulehnen, dass die Republik Montenegro den Status eines Bewerberlandes für einen Beitritt zur Europäischen zu gesprochen bekommt.“

 

Wien, am 16. Dezember 2010

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist nicht durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 2 B-VG

 

 

der  Abgeordneten  Van  der  Bellen und  Schwentner 

 

betreffend den Entwurf einer erläuterten Tagesordnung (40797/EU XIV GP), sowie die vorläufigen Schlussfolgerungen (42838/EU XIV GP)  des Europäischen Rates am 16. und 17. Dezember 2010 

 

 eingebracht im Zuge des EU-Hauptausschusses am 16. Dezember 2010

 

 

 

Nach den fortgesetzten Krisennachrichten für die Euro-Zone geht es jetzt darum im Zuge der Debatte über die vereinfachte Vertragsänderung des Art 136, sowie der Erklärung der Euro-Gruppe vom 28.November 2010,  endlich Maßnahmen zu setzen, die das ständige Hinterherlaufen von einem Krisenschauplatz zum nächsten beenden.

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art.23e Abs. 2 B-VG

 

 

Der Bundeskanzler wird aufgefordert folgende Vorschläge im Europäischen Rat am 16. und 17.Dezember 2010 einzubringen und für gemeinsame europäische Wege zur raschen Umsetzung derselben einzutreten:

 

§  Die Einführung von Euro-Bonds entsprechend dem  Vorschlag des  Präsidenten der  Eurogruppe Jean-Claude Juncker (siehe "Financial Times"  vom 6.12.2010 in der Beilage)

§  Die Harmonisierung der Körperschaftssteuer und der Übergang von der Einstimmigkeit zur qualifizierten Mehrheit in Fragen der Steuerharmonisierung

§  Die rasche und ernsthafte Vorbereitung eines geordneten Ent- bzw. Umschuldungsverfahrens für Staaten (unter Beteiligung privater Gläubiger)

§  Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer

 

§  Die volle politische Einbeziehung des Europäischen Parlamentes in Hinblick auf die zur Diskussion stehende vereinfachte Vertragsänderung des Art 136 AEUV

§  Die volle Einbeziehung bei der Umsetzung des im Lissabon-Vertrag verankerten Mitwirkungsrecht des Europäischen Parlamentes in Hinblick auf die Verhandlungen über den Finanzrahmen 2013-2017

§  Die unverzügliche  Prüfung der Frage, ob die Umsetzung dieser Maßnahmen die Einberufung eines Konventes zur Erarbeitung einer Vertragsänderung erfordert.

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen oder auf die Erlassung  eines  unmittelbar  anwendbaren  Rechtsaktes  gerichtet,  der  Angelegenheiten  betrifft,  die  durch

Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

Folgender Antrag des BZÖ auf Ausschussfeststellung wurde von SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

Antrag auf Ausschussfeststellung

 

 

 

des Abgeordneten Hagen und Kollegen

 

 

eingebracht im Zuge der Verhandlungen des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union in der Sitzung am 16. Dezember 2010

 

 

betreffend Schaffung eines „Euro-light“ für marode Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und Ablehnung des geplanten Stabilitätsmechanismus für das Euro-Währungsgebiet

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

„Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union geht davon aus, dass sich der Bundeskanzler bzw. der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten beim Europäischen Rat am 16. und 17. Dezember 2010 vehement und mit Nachdruck gegen eine Vertragsänderung im Sinne der Schaffung eines Stabilitätsmechanismus für das Euro-Währungsgebiet aussprechen und sich gleichzeitig für die Schaffung einer Euro-Kernzone der wirtschaftlich starken Euroländer sowie einer „Euro-Light-Zone“ für andere Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets einsetzen werden.

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union beschließt, diese Ausschussfeststellung gem. § 39 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen und der auszugsweisen Darstellung beizufügen.“

 

 

 

 

Wien, am 16. Dezember 2010