Parlament Österreich

 

 

 

IV-13 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 22. Juni 2011

 


Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode               Mittwoch, 22. Juni 2011

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

9786/11 CO EUR

Europäischer Rat (Tagung am 23./24. Juni 2011) - Entwurf einer erläuterten Tagesordnung (51945/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schwierige wirtschaftliche und politische Situation, in der sich derzeit die Europäische Union befindet, beherrschte heute auch die Diskussion im EU-Hauptausschuss, der im Vorfeld des Europäisches Rats am 23./24. Juni 2011 tagte. Die einzelnen Wortmeldungen machten nicht nur die Sorgen der Abgeordneten deutlich, sondern auch das Bewusstsein, dass hier alle Anstrengungen gebündelt werden müssen, um für die anstehenden Probleme eine langfristige Lösung zu finden, wobei die einzelnen Fraktionen dazu unterschiedliche Ansätze präsentierten. Während die Regierungsfraktionen sowie Bundeskanzler Werner Faymann dafür plädierten, die realistischen Möglichkeiten in einer Union mit divergierenden Vorstellungen der einzelnen Mitgliedsstaaten auszuloten und dementsprechende Schritte zu einer engeren Kooperation zu setzen, traten die Oppositionsparteien für radikalere Einschnitte ein.

 

 

Der Vorschlag zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sei von den FinanzministerInnen ausverhandelt worden, sagte Bundeskanzler Werner Faymann, dieser liege nun vor. Den Rat werde auch das gesamte Legislativpaket zu einer besseren wirtschaftlichen und haushaltspolitischen Koordination, das so genannte Europäische Semester und der Bankentest beschäftigen. Es gehe um eine qualitativ nachhaltige Bewertung für das Wirtschaftswachstum, und dazu gehörten auch Investitionen, bekräftigte der Bundeskanzler. Selbstverständlich werde auch die aktuelle Situation in Griechenland einen breiten Raum der Diskussion einnehmen und die FinanzministerInnen hätten für den Fall, dass Griechenland den Bedingungen nachkommt, einen neuen Termin für den ECOFIN vereinbart. Ohne dass Griechenland die Bedingungen erfüllt, werde es keinerlei weitere Tranchen geben, betonte Faymann.

 

Faymann gab zu bedenken, dass es sowohl des Schutzschirms bedürfe als auch einer neuen Finanzarchitektur. Beides könne nicht gegeneinander ausgespielt werden. Man müsse die europäische Realität berücksichtigen, und der Weg bestehe nun in einer verstärkten Kooperation der Staaten, um die Krise zu bewältigen und für nachhaltige Stabilität zu sorgen. Er mache sich immer für eine Finanztransaktionssteuer sowie für eine europäische Ratingagentur stark, stellte Faymann fest, und fügte hinzu, auch diese müsse unabhängig sein.

 

 

Klubobmann Heinz-Christian Strache (F) sprach sich dafür aus, die Währungssünder, wie er dies in seinem Antrag auf Stellungnahme formulierte, aus der Europäischen Währungsunion zu entlassen, damit sich diese selbst durch Umschuldung, Währungsabwertung und Neustart mit Entwicklungsoffensiven selbst sanieren können. Die FPÖ möchte auf alle Fälle die Einführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und die damit einhergehende Einführung einer Transferunion verhindern. Die dazu notwendige Änderung des Artikel 136 AEUV müsste nach Auffassung Straches mit einer Volksabstimmung verbunden werden, da seiner Meinung nach damit eine grundlegende Änderung der EU-Verträge einhergeht.

 

Auch Klubobmann Josef Bucher (B) legte einen Antrag auf Stellungnahme vor, in dem sich seine Fraktion für die Schaffung einer Euro-Kernzone der wirtschaftlich starken Euro-Länder sowie eine Euro-Light-Zone für andere Mitgliedstaaten ausspricht. Weiters forderte Bucher einen sofortigen Zahlungsstopp an Griechenland und wandte sich entschieden gegen die Implementierung des geplanten permanenten Rettungsschirms ESM.

 

Die Grünen wiederum treten in ihrem Antrag auf Stellungnahme für die Schaffung einer ökologisch verantwortlichen Wirtschafts-, Währungs- und Fiskalunion einerseits und Sozialunion andererseits ein. Nach Vorstellung der Grünen sollte im Rahmen einer Konferenz eine breit angelegte Debatte über zukünftige Möglichkeiten der wirtschaftspolitischen Steuerung Europas nach dem Konventsmodell organisiert werden, um ein hohes Maß an Partizipation und demokratischer Legitimität zu gewährleisten. Abgeordneter Alexander Van der Bellen (G) wiederholte dabei die Forderung nach Einführung von Euro-Bonds, nach einem geordneten Ent- beziehungsweise Umschuldungsverfahren von Staaten unter Beteiligung Privater und nach einer Finanztransaktionssteuer. Weiters verlangte er den Übergang von Einstimmigkeit zur qualifizierten Mehrheit in Fragen der Steuerharmonisierung und die Harmonisierung des Satzes und der Bemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer. 

 

Alle drei Anträge auf Stellungnahme wurden mehrheitlich abgelehnt.

 

Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) meinte dazu, es wäre das Schlimmste, jetzt einen Schnitt zu machen, denn dann wäre das Geld weg. Vielmehr müsse man den Griechen helfen, eine innere Abwertung und Privatisierungen durchzuführen. Schüssel plädierte auch dafür, im Zuge eines neuen Modells der Regionalförderung Griechenland Wachstumsimpulse zu geben. Auch Klubobmann Josef Cap (S) sah derzeit keine andere Möglichkeit, als den bestehenden Handlungsspielraum auszuloten, um die Griechenland-Krise in den Griff zu bekommen. Die von der Opposition vorgeschlagenen Maßnahmen hielt er für unrealistisch. Vor allem würde seiner Meinung nach die Einführung einer Hartwährungszone handelspolitische Nachteile für diese Länder bedeuten. Eine Pleite Griechenlands würde ungeheure indirekte Folgekosten nach sich ziehen, warnte Abgeordneter Kai Jan Krainer (S), die weit über den direkten Kosten lägen.

 

Was den Vorschlag der Grünen zu einer Fiskalunion betrifft, meinte Bundeskanzler Werner Faymann, auch in den USA habe der Finanzminister kein völliges Durchgriffsrecht. Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) befürchtete in diesem Zusammenhang, dass man dann eine europäische Zentralregierung hätte und die nationalen Parlamente zu Regionalparlamenten verkommen würden. Das Hoheitsrecht der Parlamente über die Budgets sei ein zentrales Recht, die Verantwortlichkeit gegenüber den BürgerInnen müsse weiter gewährleistet sein, konstatierte er. Ebenso sprach sich Klubobmann Karlheinz Kopf (V) gegen eine Fiskalunion aus, da die Steuerstruktur die sozial- gesellschafts- und wirtschaftspolitische Struktur der einzelnen Mitgliedsstaaten widerspiegle und daher eine Fiskalunion sich für Österreich nachteilig auswirken würde.

 

Im Hinblick auf die Beteiligung Privater erinnerte Abgeordneter Schüssel (V) an die Wiener Initiative des Jahres 2009, die sehr erfolgreich gewesen ist. Bundeskanzler Werner Faymann ergänzte, dass aufgrund der derzeitigen Konstruktion der Anleihen Private nicht gezwungen werden können, im Nachhinein mitzuwirken, das ginge nur freiwillig.

 

Abgeordnete Christine Muttonen (S) ortete in der aktuellen Situation eine Auseinandersetzung der Politik mit den neoliberalen Märkten. Diese Herausforderung müsse Europa bewältigen, um es zu bewahren, denn die EU habe Österreich viel gebracht und sei ein Friedensprojekt. Eine stabile Europäische Gemeinschaft ist für Muttonen der Schlüssel für die Wahrung und Weiterentwicklung des sozialen Projekts. Es seien daher neue Rahmenbedingungen wie die Finanztransaktionssteuer, Maßnahmen zur Krisenprävention und die Errichtung einer Europäischen Ratingagentur längst überfällig, sagte Muttonen.

 

Die Notwendigkeit, den unterschiedlichen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungsstand der EU-Länder im Interesse des Wohlstands und der Stabilität auszugleichen, wurde insbesondere von Klubobmann Josef Cap (S) hervorgehoben. Das Konstrukt der EU sei immer auf eine Transferunion ausgerichtet gewesen, um die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern. Cap kritisierte gleichzeitig die bisherige EU Politik des ungeregelten freien Marktes scharf. Leider wollten einige so weiter machen wie bisher, bedauerte er, und gab zu bedenken, dass man derzeit vor einem Diktat der Ratingagenturen und der ungeregelten Märkte stehe. Cap mahnte mehrmals eine realistische Politik ein.

 

Den Ausführungen Muttonens und Caps hielt Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) entgegen, dass die griechische Verschuldung nichts mit neoliberalen Märkten zu tun habe, sondern mit der Verschuldung im eigenen Land. Klubobmann Karlheinz Kopf (V) begrüßte den Versuch, Private an der Sanierung zu beteiligen und sprach sich für eine wirtschaftspolitische Steuerung aus, um makroökonomische Ungleichgewichte zu beseitigen. Das Problem sah er insbesondere in der Verfasstheit und Stabilität der öffentlichen Haushalte in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Sein Klubkollege Abgeordneter Martin Bartenstein (V) meinte in Richtung Opposition, niemand habe bisher den Stein der Weisen gefunden. Eine Zweiteilung Europas wäre der Anfang vom Ende der Union, Griechenland in die Pleite zu schicken, hätte unabsehbare Folgen.

 

Der Freiheitliche Klubobmann Heinz-Christian Strache lehnte den Plan zu einem Europäischen Stabilitätsmechanismus entschieden ab, da dies seiner Meinung nach zu einer europäischen Transferunion führen würde, die den ursprünglichen vertraglichen Bedingungen widerspreche. Strache sprach von einer falschen Weichenstellung und warnte vor einem "Milliardengrab". Die Leistungsträger würden nicht nur für in Schwierigkeiten geratene Mitgliedsstaaten sondern in erster Linie auch für Gläubiger und Banken zahlen, wozu er keine Zustimmung geben könne, denn damit wären auch gravierende Einschnitte im österreichischen Sozial- und Pensionssystem verbunden. Griechenland habe nie die Bedingungen für den Euro erfüllt und deshalb sollte das Land auch den Euroraum verlassen, forderte Strache.

 

Der Argumentation der Regierungsparteien, realistische Schritte zu setzen, widersprach Abgeordneter Johannes Hübner (F) heftig. Nicht die Opposition betreibe Realitätsverweigerung, sondern die Regierung, sagte er, und es sei notwendig, jetzt einen Schnitt zu machen, der allerdings schmerzvoller sei, als hätte man ihn vor einem Jahr durchgeführt. Warte man noch länger, würden die Belastungen weit größer. Der geplante ESM bestehe aus einer reinen "Zombie-Ökonomie", denn woher sollte etwa das hochverschuldete Spanien das Geld aufbringen, um seinen Anteil von 12 Prozent an den 700 Mrd. Euro zu leisten, fragte er. Die vorgesehenen Maßnahmen stellen für ihn erste Schritte zu einer europäischen Finanzregierung dar, was das Ende der Demokratie auf nationaler Ebene bedeuten würde. Hübner forderte von der Regierung mehr Ehrlichkeit ein.

 

Auch die Grünen vermissten im Zusammenhang mit der Position der Regierung zu den EU-Plänen ausreichende Information. Die Abgeordneten Alexander Van der Bellen und Werner Kogler (beide G) wiesen auf den Zusammenhang zwischen dem Europäischen Stabilitätsmechanismus und der Änderung des Artikel 136 AEUV hin, wofür man im heimischen Parlament eine Zweidrittelmehrheit benötige. Die Zustimmung der Grünen sei ohne ausreichende Information und Diskussion nicht möglich. "Die Union steht auf dem Spiel", sagte Abgeordneter Alexander Van der Bellen, wie man damit im Parlament umgehe, sei "unerträglich", denn der ESM sei keine Bagatelle.

 

Van der Bellen begrüßte ausdrücklich, dass sich die EU Gedanken über einen europäischen Währungsfonds macht, der jedoch von Binnenkräften rekrutiert werde und daher nicht neutral sein könne wie der IWF. Der G-Mandatar urgierte daher klare Regelungen, die er im derzeitigen Entwurf vermisste. Er kritisierte auch scharf die "schwammigen Formulierungen" über die Beteiligung Privater und befürchtete, dass die Bestimmungen des Artikel 12 in dieser Form nicht exekutierbar seien. Die Privaten würden sich noch schneller absetzen, als sie das jetzt schon tun, bemerkte er. Eine Währungsunion ohne politische Union und ohne Fiskalunion sei ein Experiment, das es noch nicht gegeben habe, betonte Van der Bellen und ließ seine diesbezüglichen Zweifel erkennen. Man brauche eine/n europäischen FinanzministerIn, denn das so genannte Six-Pack und das europäische Semester seien nur ein Hilfskonstrukt, weil es keine gemeinsame Finanzpolitik gebe. Abgeordneter Werner Kogler (G) machte sich einmal mehr für ein Verfahren für eine geordnete Entschuldung stark und bekräftigte im Hinblick auf die Kritik am Antrag der Grünen, man könne es nicht tolerieren, dass die Regierung nur mit Sachzwängen argumentiert.

 

Auch das BZÖ bemängelte, dass die verantwortlichen PolitikerInnen vielfach nicht die Wahrheit gesagt und mit verursacht hätten, dass die Zahl der Skeptiker steigt. Abgeordneter Josef Bucher (B) ortete daher eine politische Krise und bezweifelte, dass die RegierungschefInnen diese in den Griff bekommen, was sich dann natürlich auch negativ auf die Finanzmärkte und Menschen auswirke. Das Geldkarussell müsse gestoppt werden, forderte Bucher, denn das Konstrukt könnte nicht funktionieren, wenn nur die SteuerzahlerInnen einspringen müssen und die Geldvermehrung nichts mehr mit der realen Wirtschaft zu tun hat. Das BZÖ wolle den Euro erhalten, bekräftigte Bucher und warnte vor einem Dominoeffekt, sollte man das relativ kleine Problem Griechenland nicht bewältigen.

 

Der Plan, Private einzubeziehen, ist laut Bucher viel zu spät gekommen, denn jetzt setze eine Fluchtbewegung der Banken ein. Man müsse daher jetzt dringend über einen Plan B nachdenken und dieser könnte eine Zweiteilung der Euro-Zonen bedeuten, meinte Bucher, indem er darauf hinwies, dass starke Volkswirtschaften wie etwa Schweden derzeit gar nicht beabsichtigten, den Euro zu übernehmen, während schwache Staaten in die Euro-Zone hineindrängten.

 

Bucher forderte den Bundeskanzler auf, dessen Zustimmung zum ESM von der Einführung der Finanztransaktionssteuer abhängig zu machen. Wie zuvor Abgeordneter Alexander Van der Bellen konnte auch Abgeordneter Ewald Stadler (B) den Formulierungen wie "anstreben, ermutigen" im Zusammenhang mit der Beteiligung Privater nichts abgewinnen und nannte diese "lachhaft".

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beitrittsverhandlungen mit Kroatien

 

Neben dem zentralen Themen zur aktuellen wirtschaftlichen Situation in Europa wird der europäische Rat auch außenpolitische Themen behandeln.

 

Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger informierte die Abgeordneten darüber, dass die intensiven Beitrittsverhandlungen mit Kroatien Ende Juni abgeschlossen werden können und Ende des Jahres mit der Vertragsunterzeichnung gerechnet werde. Den Beitritt Kroatiens hielt Spindelegger für Mitte 2013 möglich. Diese Entwicklung trage zu einer Deblockierung bei und führe zur weiteren Annäherung anderer Staaten des Balkans an die EU wie Serbien, Montenegro und Mazedonien.

 

Diese Entwicklung wurde allgemein begrüßt, konkret von Abgeordnetem Wolfgang Schüssel (V), der von einer vernünftigen Strategie auch im Hinblick auf die Befriedung der Region sprach. Abgeordneter Martin Bartenstein (V) erinnerte daran, dass die Initiative auf die ehemalige Außenministerin Ursula Plassnik zurückgegangen ist. Auch Klubobmann Heinz-Christian Strache (F) nannte den Abschluss der Verhandlungen als einen positiven Prozess, äußerte jedoch Sorge wegen dem Kernkraftwerk Krsko. Dazu erläuterte Spindelegger, dass dieses Kraftwerk, an dem Kroatien beteiligt sei, in Slowenien liege und daher auch dem Stresstest unterzogen werde.

 

 

Situation in Mittelmeerregion

 

Die Abgeordneten gingen mit großer Sorge kurz auch auf die Situation in Nordafrika ein. Außenminister Spindelegger betonte, dass sich das bisherige Modell der mediterranen Partnerschaft überlebt habe und gemäß des neuen Konzepts nun jedes Land für sich in einer Partnerschaft mit der EU gesehen werde. Die wirtschaftliche Öffnung werde aber mit Fragen der Menschenrechte und Demokratieentwicklung verknüpft. Dem schloss sich Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) an und plädierte dafür, die Instrumente für die Entwicklung der nordafrikanischen Region sinnvoll einzusetzen. Abgeordneter Christine Muttonen (S) gegenüber versicherte der Außenminister, dass in den Programmen auch die Förderung von Frauen einen wesentlichen Punkt darstelle.

 

Bedenken äußerte Abgeordneter Schüssel (V) auch wegen der explosionsartigen Steigerung der Nahrungsmittelpreise und wies darauf hin, dass die Bevölkerung schneller wachse als die Lebensmittelproduktion. Daher sollte sich die EU dieses Themas unbedingt annehmen. Abgeordneter Kai Jan Krainer (S) sah den Grund dafür auch in der Tatsache, dass immer mehr landwirtschaftliche Flächen dazu verwendet werden, Produkte für die Energieerzeugung anzubauen.

 

Als eine Katastrophe bezeichnete Abgeordneter Wolfgang Schüssel (V) die Lage in Syrien und forderte, an dieses Land die gleichen Maßstäbe anzulegen wie an Libyen. Der Rücktritts Assads müsse ein Thema sein, bekräftige er. Bundesminister Spindelegger erläuterte, dass sich die EU strengere Wirtschaftssanktionen vorbehalte.

 

 

Donauraumstrategie

 

Zufrieden zeigten sich die Abgeordneten darüber, dass es beim kommenden europäischen Rat einen Beschluss zur Donauraum-Strategie geben wird, für die Österreich maßgebliche Impulse gegeben hat. Damit werde man konkrete Projekte im Rahmen einer makroregionalen Strategie fördern können und eine Weichenstellung für die Regionalpolitik vornehmen, betonte Spindelegger. Von den insgesamt elf Prioritätsbereichen würden drei von Österreich geführt, wobei diese die Schifffahrt, die Förderung von Humanressourcen und die Stärkung der institutionellen Kapazität betreffen. Dabei seien das Sozialministerium und die Stadt Wien federführend eingebunden.

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde mehrheitlich von SPÖ, ÖVP und Grünen abgelehnt:

 

 

Antrag auf Stellungnahme

(gemäß Art. 23e B-VG)

 

 

 

des Abgeordneten Heinz-Christian Strache und weiterer Abgeordneter

 

betreffend die Verhinderung einer europäischen Transferunion

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 22. Juni 2011

 

 

 

Vor dem Hintergrund der Finanzkrisen und drohenden Staatspleiten in Griechenland, Irland und Portugal, und künftig vielleicht auch in Italien und Spanien, hat die politische Führung der Europäischen Union vor etwa einem Jahr zunächst ein Griechenland-Rettungspaket und in weiterer Folge einen sogenannten Euro-Rettungsschirm beschlossen.

 

Falsche Weichenstellungen in Brüssel - Milliardengrab Euroland

 

Beide Maßnahmen, die rund 750 Milliarden Euro an Bürgschaften und tatsächlich gezahlten Steuermilliarden ausmachen, werden zu Recht von zahlreichen Experten zum einen als rechtswidrig, zum anderen auch in der Sache als grundlegend falsch erachtet. Der damals beschlossene Euro-Rettungsschirm, der nur befristet bis 2012 geplant gewesen ist, hat sich zu allem Überdruss aufgrund der nicht enden wollenden Malversationen in Ländern wie Irland oder Portugal als nicht ausreichend erwiesen.

 

Daher hat will man auf europäischer Ebene festgelegen, einen dauerhaften Euro-Rettungsschirm einzurichten, genannt "Europäischer Stabilitätsmechanismus", oder kurz "ESM". Dazu hat man einer Reihe von Maßnahmen, genannt "Pakt für den Euro", beschlossen, die den Euro angeblich stabilisieren sollen.

 

Hier die Maßnahmen im Detail:

 

1.    Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)

 

Ab 2013 soll der neue Euro-Rettungsschirm (ESM) errichtet werden. Dieser wird mit einer Kapitalbasis von 700 Milliarden Euro ausgestattet sein. Das Grundkapital soll 80 Milliarden Euro betragen, weitere 620 Mrd. sollen an Garantien dazu kommen. Österreich wird 2,2 Milliarden Euro zum Grundkapital und 17,3 Milliarden Euro an Garantien beisteuern. Das Geld soll finanzschwache Euro-Staaten vor dem Bankrott retten. Der Rettungsschirm soll zu diesem Zweck Staatsanleihen von maroden Ländern kaufen, was problematischerweise auch die Europäische Zentralbank (EZB) schon seit einem Jahr macht. Das bedeutet aber, dass diese maroden Staatsanleihen nicht mehr richtig bewertet werden und damit das finanzielle Risiko für die EZB und für den neuen Euro-Rettungsschirm unkalkulierbar wird. Dazu kommt, dass nur der Europäische Rat darüber entscheiden darf, wer Hilfe bekommt, und wer nicht - und das ohne jegliche parlamentarische Kontrolle.

 

2.    "Pakt für den Euro"

 

In diesem verpflichten sich die Euroländer zu einer strengen Haushalts-, Steuer- und Sozialpolitik. Ziel ist unter anderem, dass sich die Löhne nach der Produktivität und das Pensionsantrittsalter nach der Lebenserwartung orientieren. Der Finanzsektor soll besser überwacht werden. Das klingt auf den ersten Blick nett, jedoch gibt es zum einen keine Sanktionen, wenn Verfehlungen auftreten, zum anderen ist es ein weiterer Schritt in Richtung zentralistischer Wirtschaftregierung in Brüssel. Desweiteren besteht die Gefahr von tiefen Einschnitten in das österreichische Sozialsystem und einer deutlichen Anhebung des Pensionsantrittsalters.

 

Die Leistungsträger zahlen für die Pleiteländer - bis zur eigenen Pleite?

 

Grundlegend ist festzuhalten, dass mit der Beschlussfassung dieses Europäischen Stabilitätsmechanismus und den damit einhergehenden Maßnahmen die Europäische Union zur Transferunion wird, in der die gutwirtschaftenden Staaten wie Deutschland oder Österreich den schlecht wirtschaftenden Euro-Ländern ihre Misswirtschaft mit Milliarden-Zahlungen weiterhin ermöglichen müssen.dem  dazu beschlossenen Mechanismen zur Kontrolle der nationalen Budgets bedeuten de facto die Einführung einer zentralistischen Brüsseler Wirtschaftregierung über die Hintertür. Unabhängige Experten kritisieren diese Vorgänge scharf. Einer dieser Experten ist Prof. Hans-Werner Sinn, Präsident des Münchner IFO-Instituts für Wirtschaftsforschung, der in der Süddeutschen Zeitung vom 2./3. März 2011 sagte:

 

"Was Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Bundesbank verschweigen: Der Rettungsschirm rettet den Euro nicht - aber er lastet Deutschland ungeheure Risiken auf. Die Höhe der Haftung übersteigt die schlimmsten Ahnungen der Öffentlichkeit. … Das Rettungssystem ist vielmehr eine tickende Zeitbombe, deren Sprengkraft selbst die schlimmsten Ahnungen der Öffentlichkeit übersteigt. … Summa summarum liegen die Hilfszusagen für bedrängte Euroländer damit bei 1542 Milliarden Euro, und Deutschland haftet mit 391 Milliarden Euro. … Nicht die weitere Öffnung des Geldhahns, sondern allein eine Prozedur, die seine allmähliche, kontrollierte Schließung sicherstellt, kann Europa jetzt noch retten. Der Pakt für den Euro und der sogenannte Europäische Stabilitätsmechanismus aber schwächen den Euro, unterminieren den Zusammenhalt Europas und gefährden das europäische Einigungswerk. …"

 

Aber auch von staatlichen Stellen gibt es lautstarke Warnungen, wie der nachstehende Bericht der APA vom 12. April 2011 zeigt:

 

"Deutscher Rechnungshof warnt vor Risiken durch Euro-Rettung - 22 Mrd. Euro Bareinlage könnte nicht reichen und Deutschland zu weiteren Finanzspritzen gezwungen sein

Berlin (APA/dpa) - Das künftige Euro-Rettungspaket könnte für Deutschland nach Einschätzung des deutschen Rechnungshofes teurer werden als bisher bekannt. In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages warnen die Rechnungsprüfer vor zusätzlichen Risiken. So könnten die fast 22 Mrd. Euro Bareinlage nicht ausreichen und Deutschland notfalls zu weiteren Finanzspritzen gezwungen sein. Im Extremfall könnte die Regierung sogar überstimmt werden. In der Aufbauphase des ESM-Fonds in den Jahren 2013 bis 2016 könne es zudem "zu einem erhöhten Bedarf an Bar-Kapital kommen", heißt es weiter."

 

Das Ende und die Auswirkungen der Milliarden-Geldspritzen für Deutschland und gleichgeltend auch für Österreich sind also nicht abzuschätzen. Schon jetzt hat Österreich "echte" Geldflüsse in der Höhenordnung von acht Milliarden Euro aus dem Steuersäckel zu bewältigen, rechnet man die Griechenlandhilfe, den ersten Euro-Rettungsschirm und den kommenden zusammen.

 

Gravierende Einschnitte in Österreichs Sozial- und Pensionssystem

 

Daraus resultierend drohen also weitere gravierende finanzielle Einschnitte in das österreichische Sozial- und Pensionssystem, in den österreichischen Bildungsapparat oder in die Infrastruktur.

 

So schreibt Peter Rabl in der Tageszeitung "Kurier" am 10. April 2011 folgendes:

 

"Wir sollten uns da von der Politik nichts vormachen lassen. Die Stabilisierung des Euro durch die viele Milliarden schweren Hilfen an Griechenland, Irland und jetzt auch Portugal wird die europäischen Steuerzahler ordentlich belasten. Auch die österreichischen, denn wir sind bei diesen Hilfspaketen mit knapp 3 Prozent dabei."

 

Das Schlimmste an den Milliardenzahlungen aber ist, dass diese den betroffenen Ländern und deren Menschen gar nicht zu gute kommen, sondern in Wahrheit weitere "Bankenrettungen" darstellen, wie Rabl im gleichen "Kurier"-Artikel völlig richtig aufzeigt:

 

"Mit mehr als 210 Milliarden sind deutsche Banken in Griechenland, Portugal und Irland engagiert, die französischen Banken mit 140. Und das durch den Euro-Rettungsschirm bisher praktisch risikolos. Obwohl die Zinsen für ihre Kredite durch Risikoaufschläge (= entsprechende Mehreinnahmen für die Banken) explodieren.."

 

Rückkehr zum Schilling oder Schaffung einer Hartwährungsunion als Ausweg?

 

Dabei gäbe es aber Alternativen, wie es der deutsche Währungsexperte Prof. Wilhelm Hankel aufzeigt:

 

"Eine mögliche Lösung heißt: Die Währungssünder verlassen die Europäische Währungsunion (EWU) und sanieren sich selbst: Durch Umschuldung, Währungsabwertung und Neustart mit Entwicklungsoffensiven. EU und IWF können dabei helfen. Die andere - vernünftigere - Alternative wäre, die Euroländer kehren zu ihren nationalen Währungen zurück. Länder wie die Schweiz, Norwegen oder Schweden beweisen schlagend, dass sie mit eigener Währung besser fahren als alle EWU-Länder. Das Törichteste aller Totschlag-Argumente lautet: Die daraus folgende Aufwertung von D-Mark, Schilling, Gulden usw. würde diesen Ländern schaden. Das Gegenteil ist richtig: Sie würde den Wert der Währung steigern, die Zinsen senken und den Binnenmarkt beleben."

 

Als besorgter Bürger darf man sich daher berechtigt die Frage stellen, warum SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann gemeinsam mit seinen europäischen Kollegen so stur am Beschluss des Europäischen Stabilitätsmechanismus festhält, anstatt von Experten vorgeschlagene Maßnahmen zu erwägen.

 

SPÖ-Kanzler Faymann verrät Wähler und verweigert eine Volksabstimmung

 

Dazu kommt, dass die Einführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus einer grundlegenden Änderung des EU-Rechts bedarf. SPÖ-Kanzler Faymann, der bekanntlich vor der letzten Wahl das Versprechen abgegeben hat, sämtliche grundlegende Änderungen des EU-Rechtes in Österreich einer Volksabstimmung zu unterziehen, hat dieses Versprechen bereits gebrochen, indem er angekündigt hat, dass der ESM nur im Nationalrat beschlossen werden soll - ohne den Volkswillen zu berücksichtigen.

 

 

Aufgrund der genannten Umstände stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Artikel 23e B-VG

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

 

"Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich auf europäischer Ebene - insbesondere auf dem Europäischen Rat am 23. und 24. Juni 2011 - alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus und die damit einhergehende Einführung einer Transferunion zu verhindern.

Desweiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicher zu stellen, dass jede grundlegende Änderung der EU - Verfassung einer Volkabstimmung in Österreich unterzogen wird - das gilt besonders für die geplante Einführung des ESM."

 

 

Wien, am 22. Juni 2011

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen bzw. auf die Erlassung eines unmittelbar anwendbaren Rechtsaktes gerichtet, der Angelegenheiten betrifft, die durch Bundesgesetz oder Bundesverfassungsgesetz umzusetzen wären.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

der Abgeordneten Alexander Van der Bellen, Werner Kogler und Alev Korun

 

betreffend Europäischer Rat (Tagung am 23./24. Juni 2011) - Entwurf einer erläuterten Tagesordnung (51945/EU XXIV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 22.6.2011.

 

 

 

 

Seit dem Ausbruch der Griechenland-Krise und den ersten Hilfszahlungen vor etwas mehr als einem Jahr befindet sich Europa im Ausnahmezustand. Es ist die Rede vom Austritt einzelner Staaten aus der Euro-Zone, sogar das Auseinanderbrechen des Euro wird befürchtet.

 

Um überschuldete Länder zu unterstützen und Spekulationen gegen den Euro abzuwehren, wurde ein vorläufiger Stützmechanismus geschaffen, der 2013 durch einen dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) abgelöst werden soll. Der ESM wird nun als eigenständiger völkerrechtlicher Vertrag außerhalb der Unionsverträge von den Finanzministern der Eurozone ausgearbeitet. Damit wird in dem am engsten verflochtenen Kern der Union, in der Eurozone, eine Alleinherrschaft der Regierungen etabliert. Das haben wir Grüne mit Wirtschaftsregierung nicht gemeint. Wir treten für die Stärkung des gemeinschaftlichen, des demokratischen und des transparenten Europas ein.

 

Es zeichnet sich ab, dass der neue ESM-Vertrag vitale Möglichkeiten zur Bewältigung der Wirtschaftskrise in Europa nicht berücksichtigt. So beinhalten die derzeit vorliegenden Vorschläge weder die Möglichkeit eines geordneten Ent- und Umschuldungsverfahrens für in Insolvenzgefahr geratene Staaten noch eine eindeutige Regelung zur Beteiligung privater Gläubiger. Ebenso wurden Möglichkeiten, die Europäische Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten über eine Euro-Anleihe zu beleben, bisher ausgelassen.

 

Angesichts der schwerwiegenden wirtschaftlichen Probleme in Europa und der bisher fehlgeschlagenen Lösungsversuche bedarf es eines Perspektivenwechsel auf europäischer Ebene, der die Schaffung einer ökologisch verantwortlichen Wirtschafts-, Währungs- und Fiskalunion einerseits und einer Sozialunion andererseits zum Ziel hat.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

Der Bundeskanzler wird aufgefordert, folgende Vorschläge am Europäischen Rat am 23. und 24. Juni 2011 einzubringen und sich für gemeinsame europäische Wege zur raschen Umsetzung derselben einzusetzen:

 

·         Die Einführung von Euro-Bonds entsprechend dem Vorschlag des Präsidenten der Eurogruppe Jean-Claude Juncker.

·         Die rasche und ernsthafte Vorbereitung eines geordneten Ent- bzw. Umschuldungsverfahrens für Staaten (unter Beteiligung privater Gläubiger).

·         Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer.

·         Den Übergang von der Einstimmigkeit zur qualifizierten Mehrheit in Fragen der Steuerharmonisierung.

·         Die europaweite Harmonisierung des Satzes und der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer.

·         Die Initiative für eine breit angelegte Debatte im Rahmen einer Konferenz über zukünftige Möglichkeiten der wirtschaftspolitischen Steuerung Europas. Diese Konferenz soll nach dem Konventsmodell organisiert werden, um ein hohes Maß an Partizipation und demokratischer Legitimität zu gewährleisten.

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag des BZÖ auf Stellungnahme wurde von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23 e Abs. 3 B-VG

 

 

des Abgeordneten Bucher, Mag. Stadler

 

betreffend die Notwendigkeit eines Schutzschirms für die Österreicherinnen und Österreicher anstelle des Versenkens von Steuermilliarden in europäischen Fässern ohne Boden

 

eingebracht im Zuge der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 22. Juni 2011

 

 

 

 

Mit den bereits im Mai des Vorjahres erfolgten Beschlüssen zur Finanzhilfe für Griechenland hat die EU – bzw. haben die Staats- und Regierungschefs – einen folgeschweren Sündenfall begangen.

 

In einer Nacht- und Nebelaktion haben die Finanzminister der Eurozone am 2. Mai 2010 für ganz Europa folgenschwere Maßnahmen in Form „finanzieller Unterstützung für Griechenland zur Sicherung der finanziellen Stabilität des Euro-Währungsgebiets“, wie es sinngemäß in einer entsprechenden Presseerklärung des Ratspräsidenten van Rompuy heißt, beschlossen.

 

„Finanzielle Unterstützung“ in diesem Zusammenhang bedeutete nicht mehr und nicht weniger als die Summe von 110 Mrd. Euro, die nunmehr von den Eurostaaten in Form von Krediten an Griechenland überwiesen wird.

 

Mittlerweile hat Österreich aus diesem Titel Zahlungen in der Höhe von mehr als 1,2 Mrd Euro an Griechenland geleistet und sich in Summe zu Zahlungen in der Höhe von 2,2 Mrd Euro verpflichtet.

 

Nunmehr ist klar, dass diese Gelder bei weitem nicht ausreichen, um Griechenland zu retten und diskutiert auf Europäischer Ebene über ein weiteres 120 Milliarden schweres Rettungspaket.

 

Dazu kommt die Schaffung eines permanenten Rettungsschirms, der 2013 in Kraft treten soll und die Steuerzahler neuerlich massiv belasten wird. In diesen Rettungsschirm wird Österreich einerseits zu einer Ausweitung des Haftungsvolumens sowie andererseits zur Bareinzahlung von weiteren rund 2,2 Mrd Euro verpflichtet.

 

Die Befürchtung vieler Experten, dass mit Griechenland ein Fass ohne Boden aufgemacht wurde, das die europäischen und damit auch die österreichischen Steuerzahler noch sehr viele Milliarden Euro kosten könnte, ohne dass damit der griechischen Bevölkerung tatsächlich geholfen werden würde geschweige denn Griechenland gerettet werden könnte, hat sich mittlerweile bestätigt. 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art. 23 e Abs. 3 B-VG

 

 

Der Hauptausschuss wolle beschließen:

 

„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, sich beim Europäischen Rat am 23. und 24. Juni 2011 mit Nachdruck für die Schaffung einer Euro-Kernzone der wirtschaftlich starken Euroländer sowie einer „Euro-Light-Zone“ für andere Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets einzusetzen.

 

In diesem Zusammenhang wird der Bundeskanzler aufgefordert, sich für einen sofortigen Zahlungsstopp an Griechenland einzusetzen und ein weiteres Hilfspaket jedenfalls abzulehnen.

 

Weiters wird der Bundeskanzler ersucht, sich gegen den geplanten permanenten Rettungsschirm ESM auszusprechen.

 

Grundsätzlich wird der Bundeskanzler ersucht, sich beim Europäischen Rat am 23. und 24. Juni 2011 schützend vor die Interessen der Österreicherinnen und Österreicher zu stellen, um weitere finanzielle Belastungen für Österreich zur vermeintlichen Sanierung maroder Euro-Mitgliedstaaten abzuwenden.“

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

 

 

Wien, 22. Juni 2011