Parlament Österreich

 

 

 

IV-27 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Mittwoch, 13. März 2013

 


Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode               Mittwoch, 13. März 2013

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

5639/13 CO EUR  

Europäischer Rat (Tagung am 14./15. März 2013)

– Entwurf der erläuterten Tagesordnung

(104708/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sozialpolitische Fragen standen im Zentrum des  EU-Hauptausschusses, der im Vorfeld des Europäischen Rats am 14. und 15. März zusammentrat. Angesprochen wurden aber auch aktuelle außenpolitische Fragestellungen.

 

Bundeskanzler Werner Faymann sowie Vizekanzler Michael Spindelegger begrüßten in ihren Eingangsstatements, dass beim kommenden Frühjahrsgipfel die Wirtschafts- und Sozialpolitik, vor allem auch die Jugendbeschäftigung sowie der Kampf gegen Armut und soziale Ausgrenzung im Mittelpunkt der Diskussion stehen werden. Der Fokus werde auf eine wachstumsfreundliche Budgetkonsolidierung gelegt, sagte Spindelegger. Der Bundeskanzler gab jedoch auch zu bedenken, dass die einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Ansätze verfolgen, wie man auf die Analysen des nun vorliegenden Jahreswachstumsberichts reagieren soll. Jedenfalls könne Österreich in punkto Jugendbeschäftigung erfolgreiche Modelle vorweisen und in diesem Sinne werde er sich einbringen, versicherte Faymann.

 

Die Abgeordneten der SPÖ werteten die aktuelle Politik in der EU sowie die praktische Politik der Regierungen als ein Signal für ein Umdenken in dem Sinne, dass Wachstum auch ein funktionierendes Sozialsystem brauche. Ebenso unterstützten die ÖVP-MandatarInnen die Schwerpunkte Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Beschäftigung als zentrale Themen des kommenden Europäischen Rats. FPÖ und BZÖ kritisierten demgegenüber aus ihrer Sicht, den vorliegenden Papieren mangle es an konkreten Inhalten, das BZÖ ortete neben der herrschenden Wirtschaftskrise vor allem auch eine dramatische Demokratiekrise in Europa.

 

Die Grünen wiederum konnten kein tatsächliches Umdenken innerhalb der EU erkennen und hielten die Programme und Maßnahmen für unzureichend. In diesem Sinne brachten sie einen Antrag auf Stellungnahme ein, in dem sie die Lockerung der Austeritätspolitik sowie eine Änderung des Wachstumsbegriffs in Richtung eines ökologisch ausgerichteten Wirtschaftswachstums fordern. Der Antrag wurde jedoch von den anderen Fraktionen abgelehnt und blieb somit in der Minderheit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wirtschafts- und Sozialpolitik

 

 

Zur Reform der Wirtschafts- und Währungsunion werde es beim kommenden Gipfel nur eine vorbereitende Debatte geben, informierte Vizekanzler Spindelegger, eine Beschlussfassung sei für den Juni vorgesehen. Bei allen notwendigen Schritten zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion, sowie zur weiteren Ausgestaltung der Bankenunion dürfe man die demokratische Legitimierung und die Rechenschaftspflicht nicht vernachlässigen, stellte er unmissverständlich fest. Der diesbezügliche Satz in den Schlussfolgerungen könne aus seiner Sicht durchaus verstärkt werden, fügte er hinzu. Was die Bankenunion betrifft, so waren sich beide Regierungsmitglieder einig, dass diese die Etablierung einer europäischen Bankenaufsicht zur Voraussetzung hat. In diesem Zusammenhang wurde auch die Lage in Zypern erörtert, wo die neu gewählte Regierung vor enormen Herausforderungen stehe. Es gelte, die Rechtsstaatlichkeit im Banken-, Finanz- und Steuerwesen wieder herzustellen, auch der Schuldenabbau werde nicht einfach, betonte Faymann. Die Diskussion werde zwar solidarisch geführt, eine schnelle Lösung sei aber nicht zu erwarten.

 

Sowohl Faymann als auch Spindelegger zeigten sich erfreut über die grundsätzliche Einigung von 11 Staaten, eine Finanztransaktionssteuer einzuführen, sie versicherten in diesem Zusammenhang, dass sie sich im Hinblick darauf gegen jede weitere Abschwächung aussprechen und für eine rasche Umsetzung eintreten werden. Darin wurde die Regierung von allen Ausschussmitgliedern unisono unterstützt.

 

Dem Vizekanzler war ferner die Förderung eines aktiven Unternehmertums wichtig – Stichwort "Aktionsplan Unternehmertum 2020". Die Unterstützungsmaßnahmen zielen vor allem darauf ab, Gründungen von kleinen und mittleren Unternehmen, insbesondere durch junge Menschen, Frauen und Personen mit Migrationshintergrund zu fördern. Der Anfang des Jahres vorgestellte Aktionsplan müsse rasch mit Leben erfüllt werden, forderte Spindelegger.

 

Besonders positiv zu den Schlussfolgerungen fiel die Stellungnahme der Abgeordneten der SPÖ aus. Die EU sei sich bewusst geworden, dass soziale Krisen und Arbeitslosigkeit ein großes Problem darstellen und Europa daher seinen Konsolidierungskurs ändern müsse, hielt Abgeordnete Christine Muttonen (S) fest. Der Fokus liege nun stärker auf Wachstum und Beschäftigung, den Staaten werde mehr Zeit zur Konsolidierung eingeräumt. Dies sei auch für Österreich von großer Bedeutung, da wir ein exportorientiertes Land sind und eine niedrige Arbeitslosigkeit in den Nachbarländern auch zur Sicherung der eigenen Arbeitslosigkeit beitrage.

 

Für SPÖ-Klubobmann Josef Cap "hört sich nun alles vernünftiger" an. Sowohl die Wortwahl in den Papieren als auch die praktische Politik der Regierungen sind ihm zufolge ein untrügliches Zeichen für ein Umdenken. Man sei sich bewusst, dass Voraussetzung für Wachstum funktionierende Sozialsysteme, entsprechende Löhne und ein investitionsfreundliches Klima seien. Cap sah den Grund für die erfolgreiche Sozial- und Arbeitspolitik in Österreich vor allem in der Sozialpartnerschaft sowie in der stabilen Regierung. Diese Tradition ermögliche Konsens und Handlungsfähigkeit und mache das Land wettbewerbsfähig.

 

Auch seitens der ÖVP wurde die Überschrift "wachstumsfreundliche Konsolidierung" unterstützt. Dennoch bleibe die aktive Arbeitsmarktpolitik eine primäre nationale Aufgabe, weil auch die Ausgangslage innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich ist, merkte Abgeordneter Werner Amon (V) an. Die 6 Mrd. €, die nun aus der EU kommen sollen, wertete er als ein wichtiges Signal. Auch der Ansatz der EU, sich die besten Beispiele herauszunehmen und den Ländern vorzuschlagen, stelle einen guten Weg dar, sagte Amon, der insbesondere die Notwendigkeit unterstrich, die Jugendlichen auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten.

 

Abgeordneter Martin Bartenstein (V) pflichtete dem Vizekanzler bei, dass hinsichtlich der Bankenunion ein Schritt nach dem anderen erfolgen muss und eine Rekapitalisierung der Banken durch den ESM erst dann erfolgen könne, wenn die Bankenaufsicht ihre Arbeit aufgenommen hat. Einmal mehr begrüßte der ehemalige Wirtschaftsminister die bilateralen Verhandlungen der EU für Freihandelsabkommen mit den USA, Kanada und Japan.

 

Skeptisch äußerte sich hingegen Abgeordneter Bruno Rossmann (G). Die vorliegenden Schlussfolgerungen sind in seinen Augen nicht ausreichend, auch wenn er wachstumsfreundliche Investitionen in Bildung, Forschung und Energie sowie die Jugendgarantie und die Sicherstellung der Kreditversorgung für die KMU als positive Initiativen begrüßte. Rossmann bezweifelte aber, dass die EU tatsächlich ihre Strategie ändern möchte. Die Austeritätspolitik werde grundsätzlich aufrecht erhalten und sei gekennzeichnet durch das Six-Pack, das Two-Pack und den Fiskalpakt, betonte er. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit begleite den Binnenmarkt seit Jahren und unter Strukturpolitik verstehe die EU in erster Linie die Flexibilisierung des Arbeitsmarkts. Dieser Weg sei bislang wenig zielführend gewesen, analysierte der Grünmandatar

 

Gemeinsam mit seinem Klubkollegen Werner Kogler brachte er daher einen Antrag auf Stellungnahme ein, der auf eine Lockerung der Austeritätspolitik abzielt. Im Sinne der "goldenen Regel der Fiskalpolitik" soll eine expansivere Fiskalpolitik implementiert werden, so der Antrag. Bei der weiteren Budgetkonsolidierung wünschen sich die Grünen eine stärkere Berücksichtigung der Verteilungsaspekte. Außerdem brauche es einen Wachstums- und Beschäftigungspakt mit ökologischen Weichenstellungen. Die Grünen lehnen in diesem Zusammenhang dezidiert die angedachten individuellen Vereinbarungen zwischen Euro-Staaten und den EU-Organen ab und fordern die Umsetzung eines zyklischen Stabilisierungsfonds der Eurozone zur Bekämpfung asymmetrischer Schocks. Die Grünen verlangen des Weiteren die Einführung vermögensbezogener Abgaben, eine ernsthafte Wachstums- und Beschäftigungspolitik, einen einheitlichen Aufsichtsmechanismus für die Banken, sowie die rasche Umsetzung eines Bankeninsolvenzrechts. Sie unterstützen auch die Vorschläge des europäischen Parlaments zum mehrjährigen Finanzrahmens 2014 bis 2020. Der Antrag fand bei den anderen Fraktionen keine Unterstützung und blieb somit in der Minderheit.

 

Ein besonderes Anliegen ist den Grünen die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und die Austrocknung von Steueroasen. Diese Art von Betrugsbekämpfung sei in den vorliegenden Papieren nicht erwähnt, kritisierte Abgeordneter Werner Kogler (G) und hielt vor allem die Position von Österreich und Luxemburg in dieser Frage für "ärgerlich". Österreich spiele hier eine unrühmliche Rolle und solle seine Position überdenken, forderte er. Darauf reagierte der Bundeskanzler, man dürfe das Bankgeheimnis und die Möglichkeit zur Steuerhinterziehung nicht vermengen. Österreich gehe es um den Datenschutz. Bei Verdacht auf strafrechtliche Handlungen agiere Österreich unkompliziert und wirke bei der Verfolgung von Steuerbetrug und Terrorismusfinanzierung mit. Man warte auch nicht die Einleitung eines Strafverfahrens ab.

 

Für die Freiheitlichen übt sich die EU lediglich in schönen Überschriften, ohne konkrete Maßnahmen zu setzen. So stelle etwa der Begriff "Wachstumsorientierte Stabilitätspolitik" die Quadratur des Kreises dar. Wenn man Geld aus dem Kreislauf nehme, dann sei das nicht wachstumsfördernd, erklärte Abgeordneter Johannes Hübner (F), die Forderungen der Grünen wiederum gehen seiner Meinung nach in Richtung Staatsbankrott.

 

Als wichtigen Grund der Arbeitslosigkeit bezeichneten die Abgeordneten Johannes Hübner und Peter Fichtenbauer (beide F) einmal mehr die ungebremste Zuwanderung. Dem widersprach Bundeskanzler Werner Faymann, indem er betonte, niemand sei für ungeregelte Zuwanderung. Die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes hänge aber von mehr als von der Regelung des Arbeitsmarkts ab. Wesentlich seien Steuerdisziplin, Rechtsstaatlichkeit, Verlässlichkeit für Unternehmen und das Vertrauen in die Währungssicherheit.

 

BZÖ-Abgeordneter Stefan Petzner ortete neben der Wirtschaftskrise vor allem eine demokratiepolitische Krise in Europa. Die EU sei einerseits nicht in der Lage, die negative Lohnentwicklung, Armut und Arbeitslosigkeit in den Griff zu bekommen, kritisierte er. Auch sei die EU nicht bereit, ihre Linie zu ändern. Das bewiesen diverse Papiere, in denen Massenentlassungen, niedrige Löhne und die Umgehung von Arbeitsverträgen als positive Beispiele zur Verbesserung am Arbeitsmarkt dargestellt werden. Auf der anderen Seite trügen die Bürgerinnen und Bürger diese Politik nicht mehr mit und wendeten sich von Parteien und demokratischen Formen ab, das zeige der Wahlausgang in Italien deutlich, aber auch die Politik in Ungarn. Als ein Grundübel bezeichnete Petzner die gemeinsame Währung, die er als eine absolute Fehlkonstruktion einschätzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Außenpolitik

 

 

Thema des Ausschusses war auch die aktuelle Politik in Ungarn.  Außenminister Michael Spindelegger konstatierte dazu, verfassungsrechtliche Eingriffe, die mit europäischen Grundsätzen nicht vereinbar sind, könnten nicht hingenommen werden. In diesem Sinne habe die EU in vorangegangenen Fällen Korrekturen der ungarischen Politik durchsetzen können. Andere Probleme, wie etwa das Vorgehen gegen österreichische Landwirte durch die ungarische Gesetzgebung, müsse man bilateral verhandeln. Auf keinen Fall könne man Eingriffe in privatrechtliche Verträge akzeptieren, konstatierte Spindelegger, deshalb werde man von österreichischer Seite alle Möglichkeiten bis zum EuGH ins Auge fassen.

 

Hinsichtlich der Gespräche mit Russland gebe es keinen gemeinsamen Standpunkt, informierte Spindelegger in weiterer Folge. Russland sei einer der wichtigsten Wirtschaftspartner der EU, wobei auch die Frage der Energie eine bedeutende Rolle spiele. Dennoch müsse man die Finger auf die offenen Wunden der aktuellen Politik in Russland legen, wo es Einschränkungen zur Versammlungsfreiheit, zur Beeinträchtigung der Internetnutzung, sowie zu Behinderungen der Arbeit von NGOs komme.

 

Spindelegger kritisierte auch die Haltung Russlands im Syrienkonflikt, wodurch UNO-Sanktionen bis dahin verhindert wurden. Die dramatische Lage in der Region illustrierte der Außenminister mit dem Hinweis, dass der Flüchtlingsstrom offiziell auf 400.000 Menschen gestiegen sei, die tatsächliche Höhe werde aber auf rund 1 Mio. Flüchtlinge geschätzt.

 

Klare Worte fand Spindelegger zur Geiselnahme von UNO-Soldaten. Eine Streitperson, die Blauhelme gefangen nimmt, gefährde die wichtigsten Instrumente der internationalen Gemeinschaft bei der Konfliktbewältigung, sagte er, damit hörten sich alle Grundsätze internationaler Vereinbarungen und internationalen Rechts auf.

 

Die bedrohlichen Ankündigungen Nordkoreas führen zu einer negativen Mobilisierung der gesamten Region, stellte er des Weiteren fest, deshalb werde die EU auch zunehmend Druck in Richtung einer Demilitarisierung in der Region ausüben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

des Abgeordneten Bruno Rossmann und Werner Kogler

betreffend Tagung des Europäischen Rates (14./15. März 2013) - Entwurf der erläuterten Tagesordnung (104708/EU XXIV. GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 13.3.2013

 

 

 

Die Europäische Union befindet sich derzeit in einer großen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Krise. Seit einigen Jahren erleben wir eine tiefgehende Rezession in den Staaten der Peripherie. Von der nachlassenden Konjunktur ist nunmehr nahezu der gesamte Euroraum betroffen. Die Folge ist ein starker Anstieg der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit. Auch in Österreich erreichen die Arbeitslosenquoten Rekordniveau, wenngleich auf einem deutlich niedrigeren Niveau. Insgesamt ist in der EU die Arbeitslosigkeit heute um 50 Prozent höher als vor Ausbruch der Finanzkrise.

 

Der Fokus des Europäischen Rates am 14./15. März 2013 liegt einmal mehr auf der Notwendigkeit zur Förderung von Wettbewerb, Wachstum und Beschäftigung. Im Vergleich zu den Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen einer europaweiten Austeritätspolitik sind die Vorhaben zur Ankurbelung der Wirtschaft und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit jedoch viel zu zögerlich und zu wenig ambitioniert. Sowohl der im Juni 2012 beschlossene Pakt für Wachstum und Beschäftigung als auch die Jugendbeschäftigungsgarantie bleiben solange ein Lippenbekenntnis, als sowohl die entsprechenden Maßnahmen als auch die notwendige Finanzierung auf nationaler Ebene und im neuen Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 fehlen. Für die neue Initiative zur Jugendbeschäftigung sind für den gesamten Zeitraum bis 2020 nur 6 Mrd. Euro vorgesehen, wovon 3 Mrd. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds übergeleitet werden.

 

Um aus der Krise heraus wachsen zu können, braucht es eine Lockerung der Austeritätspolitik, um zusätzlich haushaltspolitischen Spielraum zu schaffen, der über die derzeitige Forderung des Aufschubs der Haushaltskonsolidierung für einzelne Länder (zuletzt für Niederlande und Frankreich) und eine Fristerstreckung für Irland und Portugal hinausgehen muss. Notwendig ist die Lockerung der strikten Fiskalpolitik, die zuletzt auch vom IWF scharf kritisiert wurde, weil aufgrund der negativen Multiplikatorwirkungen die Haushaltsziele verfehlt werden. Insbesondere die Mitgliedstaaten mit Leistungsbilanzüberschüssen sollten einerseits ihre Binnennachfrage stärken (symmetrische Anwendung der Indikatoren im Rahmen des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten). Andererseits muss eine expansive Fiskalpolitik im Sinne der "goldenen Regel der Fiskalpolitik" implementiert werden. Nach dieser Regel wird die Neuverschuldung zur Finanzierung von nachhaltigen staatlichen Investitionen nicht auf das Haushaltsdefizit und die Verschuldung angerechnet. Dafür hat sich u.a. auch der deutsche Sachverständigenrat ausgesprochen. Strikt abzulehnen ist in diesem Zusammenhang die angedachte Ausweitung auf Rüstungsausgaben.

 

Im Zusammenhang mit einer einzuleitenden Wachstumsstrategie kommt es entscheidend auf den Wachstumsbegriff an. Das von der Europäischen Kommission im Jahreswachstumsbericht 2013 angedachte "Wachstum um jeden Preis" muss einem ökologisch ausgerichteten Begriff des Wirtschaftswachstums weichen. Mit europäischen und nationalen Mitteln müssen notwendige Reformen angestoßen und der Wandel hin zu einer kohlenstoff- und nuklearfreien, ressourceneffizienten und auf erneuerbarer Energie basierenden Volkswirtschaft beschleunigt werden. Durch intelligente Anreize im Rahmen eines "Green New Deal" können Investitionen für nachhaltiges Wachstum beträchtlich gesteigert werden. Dadurch werden nicht nur Arbeitsplätze geschaffen; auch zur Erreichung der Ziele der Strategie Europa 2020 sowie für die Klima- und Energieziele 2050 wird ein Beitrag geleistet.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, folgende Vorschläge auf europäischer Ebene einzubringen und sich für gemeinsame europäische Wege zur raschen Umsetzung derselben einzusetzen:

 

·         Der gescheiterte Austeritätskurs muss aufgegeben werden und die  fiskalpolitischen Vorgaben zur Budgetkonsolidierung sind dahingehend zu lockern, dass vor allem die Überschussländer ihre Binnennachfrage (etwa durch Mindestlöhne) ausweiten, eine expansivere Fiskalpolitik im Sinne der "goldene Regel der Fiskalpolitik" implementiert wird und Verteilungsaspekte bei der weiteren Budgetkonsolidierung sowie bei der Sanierung von Banken zu berücksichtigen sind.

·         Angesichts einer zu erwartenden Abwärtsspirale durch die europaweit gleichzeitige Austeritätspolitik ist alles zu unternehmen, um in den Mitgliedstaaten der Union einen Wachstums- und Beschäftigungspakt mit ökologischen Weichenstellungen ("Green New Deal") umzusetzen, der diesen Namen verdient. Abzulehnen sind die angedachten individuellen Vereinbarungen vertraglicher Art zwischen den Eurostaaten und den EU-Organen. Ein zyklischer Stabilisierungsfonds der Eurozone zur Bekämpfung asymmetrischer Schocks soll noch vor der Wahl zum Europäischen Parlament und ohne Konditionalität umgesetzt werden.

·         Nachhaltiges Wachstum begünstigende Investitionen müssen priorisiert werden, wobei Rüstungsinvestitionen in jedem Fall davon ausgenommen sein müssen. Diese Investitionen sollen durch die Implementierung vermögensbezogener Abgaben (z.B. Grundsteuern) finanziert werden.

·         Einerseits sind die notwendigen Mittel zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in der EU im Sinne der Jugendbeschäftigungsgarantie national und auf Ebene der EU aufzubringen. Andererseits müssen die erforderlichen Arbeitsplätze auch tatsächlich geschaffen werden.

·         Im Zuge der Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 sind die Vorschläge des Europäischen Parlaments z.B. hinsichtlich Höhe der Mittel sowie des Umschichtungspotenzials in Richtung von Zukunftsinvestitionen und mehr Flexibilität des Haushaltsrahmens zu unterstützen.

·         Der einheitliche Aufsichtsmechanismus für Banken und die Abwicklung von Banken müssen raschest möglich umgesetzt werden.

·         Die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und die Austrocknung von Steueroasen müssen durch eine gemeinsame europäische Vorgehensweise sowie durch die Erweiterung der Zinsenrichtlinie vorangetrieben werden.

·         Aufweichungen der Lohnfindungsprozesse durch Aushöhlung der Autonomie der Sozialpartner und eine Nivellierung des Beschäftigungsschutzes nach unten sind zu verhindern.

 

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.