Parlament Österreich

 

 

 

IV-28 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

Dienstag, 21. Mai 2013

 


Beratungen des Hauptausschusses
in Angelegenheiten
der Europäischen Union

 

(Auszugsweise Darstellung)

 

 


 

XXIV. Gesetzgebungsperiode               Dienstag, 21. Mai 2013

 

 

 

Tagesordnung

 

 

 

 

7623/13 CO EUR

Tagung des Europäischen Rates (22. Mai 2013)

– Entwurf der erläuterten Tagesordnung

(111589/EU XXIV.GP)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Bankgeheimnis der Österreicherinnen und Österreicher werde nicht aufgeweicht. Im Entwurf für die Schlussfolgerungen des EU-Gipfels vom 22. Mai fänden sich keinerlei Formulierungen, die auf eine Einschränkung der derzeitigen Regelung für InländerInnen hinweisen, stellte Bundeskanzler Werner Faymann im Rahmen des EU-Hauptausschusses, der im Vorfeld des EU-Gipfels tagte, fest. Man trete für den Informationsaustausch mit Drittstaaten ein, wobei die OECD-Standards als Untergrenze gelten und auch Trusts sowie Briefkastenfirmen miteinbezogen werden sollen. Österreichs Abkommen mit der Schweiz und Liechtenstein würden nicht in Frage gestellt. Dass diese Punkte im Verhandlungsmandat der EU-Kommission mit den fünf Staaten Schweiz, Liechtenstein, San Marino, Monaco und Andorra über einen automatischen Austausch der Bankdaten von Steuerausländern nun enthalten sind, wertete Vizekanzler Michael Spindelegger als einen Erfolg der österreichischen Politik.

 

Die Regierungsspitze zeigte sich in dieser Frage einig, der Bundeskanzler unterstrich zudem, dass Österreich bemüht gewesen sei, die Punkte nicht als eine "Blockadeformulierung" in das Schlusspapier hinein zu reklamieren. Vielmehr habe man das große Interesse, gegen Steuerbetrug vorzugehen, klar gemacht. Österreich sei kein Blockadeland, so der Kanzler mit Nachdruck, man wolle den Abschluss der Verhandlungen nicht verunmöglichen. Faymann hielt einen Abschluss der Verhandlungen mit den Drittstaaten bis Jahresende für möglich, wichtig sei aber, dass die vereinbarten Maßnahmen gegen Steuerbetrug auch ernsthaft seien. Notwendig seien gleiche Bedingungen für alle in Europa. Wenn dies unter Dach und Fach sei, dann sehe er keinen Grund mehr, den allgemeinen Informationsaustausch von Seiten Österreichs weiter abzulehnen. Faymann machte in diesem Zusammenhang jedoch darauf aufmerksam, dass Steuerbetrug ein umfassendes Thema darstelle, vom Mehrwertsteuer-Betrug bis hin zum Schwarzmarkt.

 

Kritik kam dazu von den Oppositionsparteien, jedoch mit unterschiedlichen Motiven. Während FPÖ und BZÖ um den Fortbestand des österreichischen Bankgeheimnisses fürchteten, traten die Grünen für eine bedingungslose Freigabe des Verhandlungsmandats und die volle Anwendung des automatischen Datenaustausches der bereits bestehenden Zinsenrichtlinie ein. Entsprechende Anträge auf Stellungnahmen von FPÖ und Grünen fanden jedoch nicht die erforderliche Mehrheit.

 

Einstimmig angenommen wurde jedoch ein Antrag auf Mitteilung aller fünf im Ausschuss vertretenen Fraktionen, in dem die Abgeordneten einmal mehr die Anti-Atompolitik bekräftigen. Sie sprechen sich darin klar gegen die Einbeziehung von Atomenergie in "low carbon"- Technologien sowie gegen eine Gleichstellung der Nuklearenergie mit erneuerbaren Energien aus. Außerdem weisen sie auf das geltende Verbot von "Carbon Capture and Storage (CCS)" hin, darunter versteht man Verfahren, um durch CO2-Abscheidung und CO2-Speicherung Kohlekraftwerke umweltverträglicher zu machen. Ein darüber hinausgehender Antrag der Grünen auf Stellungnahme blieb aber in der Minderheit.

 

Thema beim kommenden Gipfel wird auch die katastrophale Lage in Syrien sein. Sowohl Faymann als auch Spindelegger warnten vehement vor einer Aufhebung des Waffenembargos. Sie sahen darin keinerlei Beitrag, den Frieden herzustellen und befürworteten eine politische Lösung. Die Position der Regierung fand allgemeine Unterstützung.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bankgeheimnis und Steuerbetrug

 

 

In der Diskussion befürworteten die Abgeordneten von SPÖ und ÖVP die Linie der Bundesregierung in Fragen der Bekämpfung von Steuerbetrug, wenn auch nicht ohne Dissonanzen.

 

So zeigte sich Abgeordneter Günter Stummvoll (V) zunächst froh darüber, dass nun eine gemeinsame Erklärung auf EU-Ebene vorliege, ferner das Bankgeheimnis für Österreicherinnen und Österreicher außer Streit stehe und Österreich selbst nun eine Vorreiterrolle für die Einbeziehung von Trusts und Stiftungen einnehme. Die Aussagen seitens der EU, die Welt wäre in Ordnung, wenn Österreich sofort dem allgemeinen Informationsaustausch zustimmte, hält er für unehrlich. Auch Klubobmann Josef Cap (S) äußerte seine Zufriedenheit über die Fortschritte bei der Betrugsbekämpfung und machte keinen Hehl aus seiner Skepsis gegenüber den jüngsten Vorstößen des britischen Premierministers David Cameron im Hinblick auf die Steueroasen in den britischen Überseegebieten. Man kenne die Trustkonstruktionen des Inselstaats sowie dessen Selbstverständnis hinsichtlich des Finanzmarkts, bemerkte Cap.

 

Kritische Töne gegenüber dem Koalitionspartner kamen jedoch von Abgeordnetem Kai Jan Krainer (S). Er erinnerte daran, dass Österreich bereits 2003 einem automatischen Informationsaustausch zugestimmt hat, unter der Bedingung, dass die fünf genannten Drittländer auf Anfrage Auskunft geben und die USA ähnliche Rahmenbedingungen einführt. Das Wort Österreichs müsse auch 10 Jahre später gelten, sagte Krainer, weshalb er es eigenartig finde, dass die ÖVP nun neue Bedingungen stelle. Selbstverständlich halte er die Einhaltung von OECD-Standards und die Einbeziehung von Trusts für richtig, dabei könne es im Sinne der Zusagen im Jahr 2003 jetzt aber nicht mehr um Bedingungen sondern nur mehr um Positionen gehen. Dort, wo das Bankgeheimnis im Widerspruch zum Kampf gegen Steuerhinterziehung stehe, da habe letzteres den Vorrang, unterstrich er. Dem gegenüber argumentierte Abgeordneter Stummvoll (V), die Welt habe sich seit 2003 geändert, und was jetzt auf dem Tisch liege, sei zeitadäquat, was Klubobmann Cap (S) zu dem Einwurf provozierte, in der Politik gebe es so etwas wie Kontinuität.

 

FPÖ und BZÖ sahen jedoch das baldige Ende des Bankgeheimnisses kommen. Steuerhinterziehung könne man durch die Abschaffung des Bankgeheimnisses nicht bekämpfen, meinte Abgeordneter Johannes Hübner (F) und sah die Gefahr, dass hinter diesem massiven Angriff mehr stecke als der Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche. Vielmehr werde die gläserne Person mit einem weiteren Schritt angestrebt, stellte er warnend fest. Wie Hübner glaubte auch Abgeordneter Peter Fichtenbauer (F), das Bankgeheimnis für InländerInnen nicht aufrecht erhalten zu können. Das widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz innerhalb der EU, argumentierten beide. Dem entgegnete Bundeskanzler Werner Faymann, nach Auffassung des Verfassungsdienstes werde die Regelung halten, zumal alle im Ausland lebenden Personen mit inländischem Konto gleich behandelt würden. Die beiden FPÖ-Politiker blieben jedoch bei ihren Befürchtungen, dass mit dem nun eingeschlagenen Weg Schleusen geöffnet würden, wie auch das Beispiel Zyperns zeige.

 

Seitens des BZÖ kam der Vorwurf, die Regierung wolle "Sparbuchschnüffeleien" salonfähig machen. Nun aber drohten der gläserne Mensch, massive Eingriffe in die Bürgerrechte und ein Zugriff auf Vermögen. Abgeordneter Rainer Widmann (B) forderte daher vehement, das Bankgeheimnis in der jetzigen Form sicherzustellen. Scharf wurde die Regierung auch von Abgeordnetem Stefan Petzner (B) angegriffen, der an die unterschiedliche Positionierung von SPÖ und ÖVP in dieser Frage erinnerte. Seine harte Kritik traf vor allem Finanzministerin Fekter, der er nicht nur Versagen bei der Aufrechterhaltung des Bankgeheimnisses vorwarf, sondern auch hinsichtlich ihres Agierens in Sachen Hypo-Alpe-Adria und Kommunalkredit. Beiden Banken drohe nun die Zwangsabwicklung, wetterte er.

 

Das BZÖ unterstützte auch den Antrag der Freiheitlichen betreffend Aufrechterhaltung des Bankgeheimnisses, der jedoch von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt wurde.

 

Die Grünen vertreten in der Frage Bankgeheimnis eine gänzlich andere Politik. Abgeordneter Bruno Rossmann (G) warf Finanzministerin Fekter völlige Blockadepolitik vor, denn sie blockiere den automatischen Datenaustausch, die Reform der Zinsenrichtlinie und die Betrugsbekämpfungsabkommen mit Drittstaaten. Sie habe lediglich beim letzten Punkt ihre Haltung aufgeweicht, sagte Rossmann. Schweiz, Luxemburg und Österreich hätten mit ihrer Haltung der Staatengemeinschaft Schaden zugefügt, ergänzte Abgeordneter Werner Kogler (G) und warf ein, dass der automatische Informationsaustausch über Konten sofort im Rahmen der geltenden Zinsenrichtlinie eingeführt werden könnte. Es mache aber Sinn, räumte er ein, von Drittsaaten die Einhaltung gleicher Standards zu verlangen.

 

Rossmann ortete ferner einen Widerspruch zwischen dem Weiterbestand der bilateralen Abkommen mit der Schweiz und Liechtenstein und dem automatischen Informationsaustausch. Durch die beiden Abkommen würde auch bei der Steuergerechtigkeit mit zweierlei Maß gemessen, konstatierte er und brachte in diesem Sinn einen Antrag auf Stellungnahme ein, in dem die Grünen unter anderem die bedingungslose Freigabe des Verhandlungsmandats für die EU-Kommission mit Drittstaaten, die Zustimmung zur Ausweitung des Geltungsbereichs der Zinsenrichtlinie und die volle Anwendung des automatischen Datenaustauschs der genannten Richtlinie fordern. Dieser wurde aber von den anderen Fraktionen abgelehnt und blieb somit in der Minderheit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Energiepolitik

 

 

Das zweite beherrschende Thema des  Ausschusses betraf die Energiepolitik. Die EU strebt vor allem an, die Versorgung der Wirtschaft und der privaten Haushalte mit erschwinglicher und nachhaltiger Energie sicherzustellen und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Daher will man entsprechende Investitionen fördern sowie die Diversifizierung der Energieversorgungsquellen Europas vorantreiben und die Energieeffizienz steigern. Bundeskanzler Werner Faymann wies darauf hin, dass es das Bestreben Österreichs gewesen sei, Nuklearenergie nicht mit erneuerbarer Energie gleichzustellen. In den Schlussfolgerungen finde sich nun eine neutrale Formulierung. In diesem Sinne wird von den Abgeordneten auch die Anti-Atompolitik der Bundesregierung auf EU-Ebene durch den genannten und einstimmig angenommenen Antrag auf Mitteilung bekräftigt.

 

Bundeskanzler Faymann stimmte mit Abgeordnetem Kogler (G) darin überein, dass es auch auf dem Energiesektor zur Kostenwahrheit kommen müsse. Viele Länder würden derzeit bereits die Ansicht vertreten, dass weder fossile Energie noch Kernenergie subventioniert werden dürfen. Leider fahre hier vor allem Tschechien, unterstützt von Frankreich, eine völlig andere Linie.

 

Die Bedeutung des Energiesektors wurde auch von Vizekanzler Spindelegger unterstrichen. Die Versorgung mit Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen stelle eine Zukunftsfrage dar, sagte er. Wichtig seien hierbei nicht nur das Engagement um neue Korridore wie die Erdgas-Leitungen Nabucco und Southstream, sondern auch die Sicherstellung ausreichender Energie. Der Vizekanzler vermisste in diesem Zusammenhang ein entsprechendes aktives Auftreten der EU-Kommission.

 

Seitens der Abgeordneten von SPÖ und ÖVP wurde der Regierungslinie volle Unterstützung zugesichert. Die Energiefrage sei eine eminente Wettbewerbsfrage, relevant für die Wirtschaft und damit ein äußerst sensibler Bereich, stellte Abgeordneter Josef Cap (S) fest. Ähnlich argumentierte Abgeordneter Hannes Weninger (S), der dem Bundeskanzler Anerkennung für dessen konsequente Anti-Atompolitik auf EU-Ebene zollte, auch wenn er oft allein dastehe. Um die erneuerbare Energie zu forcieren, benötige man entsprechende Infrastruktur, weitere Versorgungsnetze und die Gasversorgung als Brückentechnologie. Gerade bei der Energieversorgung brauche man mehr EU-Kompetenzen, warf Abgeordneter Fritz Grillitsch (V) ein, denn es gehe darum, dem Wettbewerb standzuhalten und Arbeitsplätze zu schaffen. Österreich habe aufgrund seiner Ressourcen die Chance, einen enormen Energieschub zu ermöglichen, um krisensicher zu werden, und das sollte man nützen.

 

Der einstimmig angenommene Antrag auf Mitteilung zur Anti-Atompolitik wurde zwar auch von den Grünen befürwortet, für Abgeordnete Christiane Brunner (G) fehlen darin aber wesentliche Punkte, zumal der Klimawandel nicht angesprochen wird. Um diesen in den Griff zu bekommen, müsse man den Energieverbrauch eindämmen. In ihrem Antrag auf Stellungnahme sprechen sich die Grünen unter anderem gegen die weitere Erschließung von Kohle- und Schiefergas und anderen unkonventionellen Energieträgern aus. Außerdem sollten die CO2 Minderungsziele bis 2030, die über die von der Kommission anvisierten 40% hinausgehen, in die Schlussfolgerungen aufgenommen werden. Die Grünen drängen weiter auf die schnellstmögliche Festlegung verbindlicher Klima- und Energieziele. Abgeordnete Brunner sprach sich darüber hinaus auch für eine Versicherungspflicht sowie für die Analyse von Kosten auf dem Energiesektor aus. Der Antrag wurde abgelehnt.

 

Kritik an der heimischen Anti-Atompolitik kam von Angeordnetem Rainer Widmann (B). Diese sei doppelbödig, denn in der EU setze man weiter auf Kernenergie. In Österreich seien generell die Strompreise zu hoch, weil es keinen Wettbewerb gibt, sagte er. Im Allgemeinen forderte er den Bundeskanzler auf, dem Parlament am Donnerstag die Ergebnisse des Gipfels zu präsentieren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Syrien

 

 

Dritter Schwerpunkt der Diskussion bildete die Lage in Syrien. Österreich plädiert für die Fortsetzung aller in Kraft befindlichen Sanktionen, auch nach dem 1. Juni, erklärte Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger. Sollte es keinen Kompromiss geben, dann würden ab diesem Datum alle Sanktionen gegen das syrische Regime auslaufen, womit die sich nun anbahnenden Bemühungen seitens der USA und Russlands um eine internationale Konferenz zum Scheitern verurteilt wären, warnte er.

 

Spindelegger wandte sich auch strikt gegen die mancherorts geforderte teilweise Aufhebung des Waffenembargos für die Rebellen. Die Opposition sei nicht einheitlich, sondern zusammengesetzt wie ein Regenbogen, erläuterte er, die Waffen könnten auch in die falschen Hände kommen. Mehr Waffen im Krisengebiet trügen nicht zur Lösung bei, zudem wäre die UNO-Mission am Golan, die bereits jetzt schwer zu erfüllen sei, massiv gefährdet. Die Aufrechterhaltung des UNO-Mandats sei wichtig, denn wenn Israel in den Konflikt einbezogen wird, dann gebe es in der Region einen Flächenbrand, warnte er. Keinesfalls dürften die österreichischen Soldaten zur Zielscheibe des Assad-Regimes werden. Was die Menschen dort brauchen, seien keine Waffen, sondern humanitäre Hilfe, stellte Spindelegger klar.

 

Dies sei die einzig richtige Position, bestätigte Abgeordnete Christine Muttonen (S) die Haltung der österreichischen Bundesregierung. Sie verurteilte die jüngsten Waffenlieferungen Russlands als verantwortungslos und forderte rasche humanitäre Hilfe ein, da die Nachbarstaaten Syriens bei der Versorgung von Flüchtlingen an ihre Grenzen gestoßen seien. Es sei notwendig, vor Ort zu helfen, damit der Konflikt nicht in die Nachbarländer überschwappt.

 

Auf eine Anfrage von Abgeordnetem Josef Cap (S) gab Spindelegger zu bedenken, dass es in der Türkei eine Tendenz zur militärischen Intervention gibt. Abgeordnetem Peter Fichtenbauer (F) gegenüber stellte er fest, die syrische Opposition könne nicht als eine Vertretung des gesamten syrischen Volks anerkannt werden. Trotzdem gebe es  innerhalb dieser Opposition keinerlei Bestrebungen nach einer Teilung des Landes. Fichtenbauer hatte sich davor für eine Militärbewegungsverbotszone von 40 bis 60 km entlang der syrischen Grenze und für ein Flugverbot ausgesprochen. Das UNO-Mandat auf dem Golan ist für ihn substanzlos geworden. Da es keinen Friedenssicherungsraum mehr gibt, ist seiner Meinung nach der Abzug der Soldaten unumgänglich.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag auf Mitteilung aller im Ausschuss vertretenen fünf Fraktionen wurde einstimmig angenommen:

 

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

 

 

der Abgeordneten Weninger, Gerstl, Hübner, Brunner, Widmann

 

betreffend

 

7623/13 CO EUR Tagung des Europäischen Rates (22. Mai 2013) - Entwurf der erläuterten Tagesordnung (111589/EU XXIV.GP)

 

eingebracht in der Sitzung des EU-Hauptausschusses am 21.5.2013.

 

 

 

 

Begründung:

 

Am 27. März 2013 hat die Europäische Kommission mit Ihrem Grünbuch "Ein Rahmen für die Klima- und die Energiepolitik bis 2030" eine Diskussionsgrundlage für die Debatte um die Energiezukunft Europas nach 2020 vorgelegt. Unter dem Terminus "low carbon" -Technologien versucht eine Reihe von Ländern, darunter Frankreich und England, Atomkraft sowie CCS (Carbon Capture and Storage) als Klimaschutzmaßnahme in die Energiezukunft Europas aufzunehmen.

 

Mit dem Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich (StF: BGBl. I Nr. 149/1999) sowie dem 144. Bundesgesetz zum Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid sowie Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000, des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes, der Gewerbeordnung 1994 sowie des Mineralrohstoffgesetzes hat Österreich eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die die Nutzung der oben genannten Technologien auf nationaler Ebene verbietet.

 

Die im vergangenen Jahr durchgeführten europäischen Stresstests belegen, dass auch europäische Atomkraftwerke in keiner Weise als "sicher" zu bezeichnen sind. Auch Österreich ist umgeben von einer Reihe an AKW, die zum Teil gröbste Mängel aufweisen, und nach Expertenmeinung unverzüglich stillgelegt werden müssen. Atomkraft ist weder sicher, noch klimaschonend, und keinesfalls kostengünstig.

 

In den europäischen Mitgliedstaaten muss man sich jetzt die Frage stellen, welche Energieformen und -quellen für die nächsten Generationen zur Verfügung stehen sollen und wie deren Nachhaltigkeit und Sicherheit zu bewerten ist.

 

Die Geschichte des österreichischen Widerstands gegen die Nutzung von Atomkraft reicht weit zurück und doch ist der österreichischen Bevölkerung bewusst, dass von europäischen Atomkraftwerken jenseits der Grenze massive Risiken ausgehen. Wie jüngste Umfragen belegen, geben 74 % der ÖsterreicherInnen das Risiko eines atomaren Unfalls als größtes Bedrohungsszenario an.

 

Werden zukünftig weitere Milliarden in den Ausbau von Atomenergie in Europa gesteckt, so verhindert dies den Ausbau von nachhaltig gewonnener Energie. Es ist daher an der Zeit, der ungerechtfertigten Förderungen von Atomkraft den Riegel vorzuschieben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den folgenden

 

ANTRAG AUF MITTEILUNG

gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

 

Der Hauptausschuss wolle beschließen:

 

"Die Präsidentin des Nationalrates wird ersucht, die folgende Mitteilung gemäß § 31d Abs. 4 GOG-NR an den Präsidenten des Europäischen Rates als Adressaten sowie an

·         die Europäische Kommission,

·         den Rat,

·         COSAC bzw. IPEX

 

als weitere EmpfängerInnen zu übermitteln.

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union hat beschlossen:

 

 

Mitteilung gemäß Art. 23f Abs. 4 B-VG

 

Der österreichische Nationalrat spricht sich im laufenden Prozess zur Festlegung der europäischen Klima-und Energieziele für die Zeit nach 2020 klar gegen die Einbeziehung von Atomenergie  in "low carbon"-Technologien und in "Technologieneutralität" aus und hält klar fest: Atomenergie ist kein Klimaschutz.

 

Der Nationalrat verweist außerdem auf das geltende Verbot von ‚Carbon Capture and Storage' (CCS) in Österreich.

 

Österreich spricht sich massiv gegen eine Gleichstellung der Nuklearenergie mit den erneuerbaren Energien aus. Dementsprechend wird sich Österreich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass es in den entsprechenden Vorschlägen der Europäischen Kommission auf Basis des Diskussionsprozesses rund um das Grünbuch "Ein Rahmen für die Klima- und die Energiepolitik bis 2030" und im Zuge der nachfolgenden Beratungen nicht zu gegenteiligen Festlegungen kommt."

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgender Antrag der FPÖ auf Stellungnahme wurde nur vom BZÖ unterstützt, von SPÖ, ÖVP und Grünen aber mehrheitlich abgelehnt:

 

 

Antrag auf Stellungnahme

(gemäß Art. 23e B-VG)

 

des Abgeordneten Dr. Hübner und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Aufrechterhaltung des Bankgeheimnisses

 

 

 

Das Bankgeheimnis ist im 18. Jahrhundert in der Schweiz entstanden. Französische Könige benötigten zur Aufrechterhaltung ihres pompösen Lebensstils Kredite, die sie sich in der Schweiz bei den Banken besorgten. Um die konfessionelle problematische Geschäftsbeziehungen, die Franzosen waren Katholiken, die Schweizer Bankiers Protestanten, vor dem eigenen Volk geheim zu halten, forderten die französischen Könige Vertraulichkeit ein. So wurden die Banken via Gesetz zur strikten Geheimhaltung verpflichtet.

 

Das moderne österreichische Bankgeheimnis soll helfen, illegale Übergriffe in die Privatsphäre der Kunden zu verhindern. So ist das „gläserne Konto“ eindeutig abzulehnen. Es darf nicht sein, dass Sozialbehörden, Zoll, Polizei und Finanzämter die Kontendaten der Bürger jederzeit abfragen können, wie dies bereits in anderen EU-Staaten möglich ist. Oft findet dies auch ohne Wissen der Bank statt.

 

Die derzeitige Diskussion erinnert an die Abschaffung der anonymen Sparbücher, wo man davon gesprochen hat, damit die Geldwäsche unterbinden zu können, was der Realität nicht entsprochen hat, da das organisierte Verbrechen über ganz andere Methoden verfügt. Ebenso verhält es sich mit dem Bankgeheimnis. Diejenigen Personen, die man erwischen will, werden ihr Geld in ganz anderen Kanälen parken. Auf der Strecke bleibt der gesetzestreue Bürger.

 

Der Bürger hat ein Recht auf ein gesundes Misstrauen gegenüber dem Staat. Denn die Österreicher haben zu Recht die Angst, dass ihr hart erspartes Geld politischen Fehlentscheidungen der EU bzw. der rot-schwarzen Regierung zum Opfer fällt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Artikel 23e B-VG

 

 

Der Hauptausschuss in Angelegenheiten der Europäischen Union wolle beschließen:

 

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, auf europäischer Ebene unverzüglich alles Erforderliche zu veranlassen um den Fortbestand des österreichischen Bankgeheimnisses sicher zu stellen.“

 

 

Wien, am 21. Mai 2013

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Werner Kogler und Christiane Brunner

betreffend Tagung des Europäischen Rates (22. Mai 2013) - Entwurf der erläuterten Tagesordnung (111589/EU XXIV. GP)

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am 21.5.2013

 

 

 

Die  österreichische  Bundesregierung,  insbesondere  aber  die  Finanzministerin, blockiert seit Jahren eine schlagkräftige Zusammenarbeit der EU-Länder in Sachen Steuerbetrugsbekämpfung.  Die  Bundesregierung,  allen  voran  die  Finanzministerin, betreibt bzw. hat eine Blockadepolitik auf drei Ebenen betrieben:

 

 

1.  Die Finanzministerin blockiert den automatischen Datenaustausch

 

Österreich spricht sich nunmehr als einziges Land der Europäischen Union gegen den automatischen Datenaustausch gemäß der Zinsenrichtlinie aus. Artikel 9 der Zinsenrichtlinie  schreibt  vor,  dass  alle  Länder  mindesteins  einmal  pro  Jahr  die Zinserträge  von  Konten  ausländischer  Steuerpflichtiger  an  die  ausländischen Steuerbehörden  übermitteln.  Österreich  hat  jedoch  die  Ausnahmeregelung gezogen  und  beteiligt  sich  nicht  an  diesem  Datenaustausch.  Finanzministerin Fekter  hält  an  dieser  Ausnahme  uneinsichtig  fest,  obwohl  nunmehr  sogar  der letzte  Verbündete  in  dieser  Ausnahmeregelung,  Luxemburg,  angekündigt  hat, den automatischen Datenaustausch ebenfalls anwenden zu wollen.

 

 

2.  Die Finanzministerin blockiert die Reform der Zinsenrichtlinie

 

Die  Finanzministerin  verhindert  die  längst  notwendige  Ausweitung  der Zinsenrichtlinie  auf  weitere  Kapitaleinkommen,  wie  Zinserträge  von  juristischen Personen und von Wertpapieren, Versicherungsverträgen etc.

 

 

3.  Die  Finanzministerin  blockiert  Betrugsbekämpfungsabkommen  mit Drittstaaten

 

Die Europäische Union wird dadurch gehindert, Steueroasen mit entsprechendem Verhandlungsdruck  und  neuen  strengen  Abkommen  in  die  Pflicht  zu  nehmen. Dies  ist  umso  perfider,  als  sich  Österreich  im  Rahmen  der Zinsenbesteuerungsrichtlinie  auch  verpflichtet  hat,  in  den  automatischen Datenaustausch  einzutreten,  wenn  fünf  europäische  Drittstaaten  und  die  USA den Informationsaustausch auf Anfrage einführen. Der Europäischen Kommission sind durch diese Blockadehaltung Österreichs die Hände gebunden, wodurch in weiterer Folge auch der automatische Datenaustausch nicht in Kraft treten kann. Zusätzlich  wurde  die  Verhandlungsposition  der  Europäischen  Union  gegenüber Drittstaaten von Österreich durch den Abschluss bilateraler Separatverträge, die weiter die Anonymität von Steuerhinterziehern schützen, untergraben. 

 

 

Eine Billion Euro Schaden für die EU-Staaten durch Steueroasen

 

Die  Organisation  "Tax  Justice  Network"  geht  in  ihrer  Publikation  "The  Price  of Offshore" für das Jahr 2012 davon aus, dass ca. 25.000 Milliarden Dollar weltweit in Steueroasen  gebunkert  sind.  Eine  Billion  Euro  geht  den  Mitgliedsstaaten  der  EU jedes  Jahr  durch  Steuerhinterziehung  und  -umgehung  verloren.  "Das  ist  ein skandalöser  Verlust  an  dringend  benötigten  öffentlichen  Einnahmen,  den  wir  uns gerade in wirtschaftlichen Krisenzeiten nicht leisten können", sagt Steuerkommissar Algirdas Šemeta. Letztlich ist die groß angelegte internationale Steuerhinterziehung auch ein Betrug an der Demokratie.   Zu  allem  Überdruss  wird  dadurch  Geldwäsche  in  Zusammenhang  mit  Drogen-, Waffen- und Menschenhandel massiv begünstigt. 

 

 

Internationale Isolation

 

International  gerät  Österreich  damit  in  eine  ebenso  unhaltbare  wie  gefährliche Position,  da  spätestens  angesichts  der  "Offshore-leaks  Affäre",  der  Pleite  der Steueroase Zypern und des Drucks der USA alle wesentlichen Beteiligten sich auf einen schärferen Kampf gegen Geldwäsche einschwören. Beispielhaft sei der Brief der  fünf  Finanzminister  Deutschlands,  Frankreichs,  Italiens,  Spaniens  und Großbritanniens an Steuerkommissar Šemeta vom 9. April 2013 genannt, in dem alle Mitgliedsstaaten, vor allem aber Österreich, aufgefordert werden, ihre Blockadepolitik gegen zielführende Betrugsbekämpfungsabkommen aufzugeben.  

 

 

Finanzministerin Fekter beim ECOFIN

 

Zuletzt hatte die Finanzministerin auf internationalen Druck einen ersten Teil ihrer Blockade, nämlich jenen zur Freigabe des Verhandlungsmandats für die Europäische Kommission bzgl Drittstaatenabkommen aufgegeben. Allerdings hat sie diese Aufgabe mit dem Weiterbestand der bilateralen Abkommen mit der Schweiz und Liechtenstein junktimiert, was wiederum den Bestrebungen nach einem automatischen Datenaustausch zuwiderläuft. Experten zweifeln massiv daran, dass der automatische Datenaustausch und die bilateralen Abkommen nebeneinander bestehen können.

 

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e Abs. 3 B-VG

 

 

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, folgende Vorschläge auf europäischer Ebene einzubringen und sich für gemeinsame europäische Wege zur raschen Umsetzung derselben einzusetzen:

 

·         Bedingungslose Freigabe des Verhandlungsmandats für die Europäische Kommission für ein Betrugsbekämpfungsabkommen mit den in der Zinsenrichtlinie genannten Drittstaaten.

·         Zustimmung zur Ausweitung des Geltungsbereichs der Zinsenrichtlinie

·         Volle Anwendung des automatischen Datenaustauschs der Zinsenrichtlinie anstatt die Ausnahmeklausel zu ziehen

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.

Folgender Antrag der Grünen auf Stellungnahme wurde ebenfalls von den anderen Fraktionen mehrheitlich abgelehnt:

 

 

ANTRAG AUF STELLUNGNAHME

gemäß Art. 23e B-VG

 

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Bruno Rossmann und Werner Kogler,

 

betreffend Tagung des Europäischen Rates (22. Mai 2013) - Entwurf der erläuterten Tagesordnung (111589/XXIV. GP) - Nein zu Schiefergas und Atomkraft, Ja zu Klimaschutz in der EU

 

eingebracht in der Sitzung des Hauptausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union am  21.05.2013.

 

 

 

Begründung

 

 

Beim morgigen Europäischen Rat wollen die EU-Staats- und RegierungschefInnen einen neuen gemeinsamen Rahmen für die europäische Energiepolitik beschließen. 

 

Der vorliegende Entwurf der Schlussfolgerungen enthält neben einigen positiven Aspekten mehrere aus klima- und umweltpolitischer Sicht problematische Punkte. Gleichzeitig werden wesentliche Bereiche gar nicht angesprochen.

 

Der Entwurf enthält keinerlei explizite Vorhaben und Zielvorgaben der EU den Klimaschutz betreffend. Dabei meldete die UNO vor einigen Tagen, dass die Erde mit einem neuen CO2-Rekordwert von 400 Teilen von einer Million (ppm) "in eine neue Gefahrenzone" getreten sei.  "Die Welt muss aufwachen und begreifen, was dies für die Sicherheit der Menschen, ihr Wohlergehen und die wirtschaftliche Entwicklung bedeutet" fordert Christiana Figueres vom UN-Klimasekretariat (Der Standard, 14.5.2013).

 

Noch immer unterminieren sich europäische Energie- und Klimapolitik gegenseitig. Dies gehört dringend abgestellt. Der Beschluss einer gemeinsamen Energiepolitik, ohne die gleichzeitige Formulierung von ambitionierten Klimaschutzzielen ist im Jahr 2013 schlicht nicht mehr angemessen. Derzeit berät die EU über neue Klima- und Energieziele für 2030. Sie darf hier nicht die gleichen Fehler wiederholen, die ihr bei der Festlegung der 2020-Ziele unterlaufen sind. Das viel zu wenig ehrgeizige CO2-Minderungsziel für 2020 untergräbt die Klimapolitik der EU und hat das wichtigste Klimainstrument der EU, den Emissionshandel, an den Rand des Zusammenbruchs getrieben. Für 2030 braucht die EU ehrgeizige und aufeinander abgestimmte Ziele für die Senkung der CO2-Emissionen, den Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Energieeinsparung.

 

Der Schlussfolgerungsentwurf fordert die zügige Umsetzung jener Projekte, die auf der vorläufigen TEN-"Liste der Projekte von gemeinsamen Interesse" enthalten sind. Auch das umstrittene LNG Terminal-Projekt im Golf von Triest ist gelistet. Italienische und slowenische Umweltorganisationen sowie die slowenische Regierung erheben schwerwiegende umweltpolitische und prozedurale Einwände gegen die Aufnahme des LNG-Projekts auf die endgültige Liste der als "von gemeinsamen Interesse" ausgewählten Projekte. Die Vertreter der Bundesregierung werden aufgefordert, in der entsprechenden Regionalgruppe (East Gas Group) gegen das Projekt zu votieren.

 

Im Rahmen einer größeren Diversifizierung der europäischen Energiequellen wird ein systematischer Rückgriff auf "indigeneous energy sources" den Mitgliedsstaaten dringend empfohlen. Im Kontext der aktuellen europäischen Energiepolitik ist der Begriff "einheimische Energieressourcen" als ein Code für Schiefergas und Braunkohle zu verstehen. Beide Energieträger sind Klimakiller (die CO2-Bilanz von Schiefergas ist aufgrund der beim fracking entstehenden Emissionen nur unwesentlich besser als die von Kohle). Die "systematische Erschließung" von Schiefergas und Braunkohle, wie sie der Rat vorschlägt, ist mit einer Begrenzung der Erderwärmung auf 2 Grad nicht in Einklang zu bringen.

 

Das von der Kommission in Aussicht gestellte Vorhaben, eine Analyse der Kostentreiber im Energiebereich zu erstellen, ist, sofern diese von unabhängigen wissenschaftlichen Instituten durchgeführt wird, ausdrücklich zu begrüßen. Auch in Österreich war die aktuelle Debatte über Preispolitik zuletzt von mangelnder Sachlichkeit und unbelegten Behauptungen geprägt. Es ist zu hoffen, dass mittels einer wissenschaftlichen Analyse der tatsächlichen Kostentreiber bei der Energieversorgung mehr Kostenwahrheit in die Debatte um fossile vs erneuerbare Energie gebracht wird.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

Antrag auf Stellungnahme

gemäß Art 23e B-VG

 

 

 

Der Ausschuss wolle beschließen:

 

 

Der Bundeskanzler bzw. die zuständigen Mitglieder der österreichischen Bundesregierung werden aufgefordert, sich auf  europäischer Ebene, insbesondere beim Europäischen Rat am 22.5.2013, für folgende Positionen einzusetzen:

 

·         Die im Entwurf der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 13.5.2013 enthaltene Formulierung der Prüfung "einheimischer Energieressourcen" zu streichen und durch "erneuerbare Energie" zu ersetzen. In den Schlussfolgerungen muss unmissverständlich festgehalten werden, dass die weitere Erschließung von Kohle, Schiefergas und anderen unkonventionellen fossilen Energieträgern mit dem Kampf gegen die Klimaerwärmung nicht in Einklang zu bringen ist;

 

·         Ambitionierte CO2-Minderungsziele bis 2030, die über die von der Kommission anvisierten 40% hinaus gehen, in die Schlussfolgerungen aufzunehmen;

 

·         Die Kommission soll aufgefordert werden, bis Ende des Jahres (und nicht wie im Entwurf der Schlussfolgerungen ohne Zeitangabe) einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 vorzulegen. Angesichts des kollabierten europäischen Emissionshandelssystems (ETS) ist auf die schnellstmögliche Festlegung verbindlicher Klima- und Energieziele sowie die Rettung des ETS durch Verringerung des Überangebots von Emissionszertifikaten (backloading) zu drängen;

 

·         Im laufenden Prozess zur Festlegung der europäischen Klima-und Energieziele für die Zeit nach 2020 sich klar gegen ‚low carbon"-Technologien unter Einbeziehung von Atomenergie und ‚Carbon Capture and Storage' (CCS) auszusprechen und klar festzuhalten: Atomenergie ist kein Klimaschutz;

 

·         In der entsprechenden Regionalarbeitsgruppe (East Gas Group) bei der Erstellung der TEN-"common interest list" gegen die Aufnahme des LNG-Projekts im Golf von Triest zu stimmen.

 

 

 

Das gegenständliche Vorhaben ist auf die Erlassung eines verbindlichen Rechtsaktes gerichtet, der sich auf die Erlassung von Bundes(verfassungs)gesetzen auf dem im Rechtsakt geregelten Gebiet auswirken würde.