3/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.10.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Bgm. Gerhard Köfer und
Kollegen und
Kolleginnen
An die Bundesministerin für Gesundheit
betreffend der Höhe der Grenzwerte für gepulste elektromagnetische Mobilfunkwellen
Die Ärztekammer Wien erneuert
in einer Presseaussendung vom 17. September 2008 ihre schon
früher geäußerte Warnung vor Handystrahlung. (OTS-Originaltext
Presseaussendung der Pressestelle
der Ärztekammer für Wien vom 17.09.08) Unter Bezugnahme auf die
sogenannte Reflex-Studie wird
festgestellt, dass ein gentoxischer Effekt auf menschliche Zellkulturen von
Mobilfunkstrahlen in der
Stärke, wie sie von jedem GSM-Handy erzeugt werden, eindeutig belegt sei.
Laut Erik Huber, dem
Referenten für Umweltmedizin der Ärztekammer für Wien, sei die
Reflex-Studie nach wie vor
unbestritten. Noch bedeutender als die Reflex-Studie sei, so Huber weiter,
ohnedies die
epidemiologische Evidenz, auf die die Ärztekammer schon in der
Vergangenheit immer wieder
hingewiesen habe. Huber: „Erst
kürzlich hat eine Meta-Analyse der Langzeitdaten epidemiologischer
Studien bei Personen, die bereits mehr als zehn Jahre ein Mobiltelefon
benutzen, ein bis zu 200
Prozent erhöhtes Risiko für die
Erkrankung an einem Hirntumor ergeben." Dies zeige, dass in Zukunft
mehr Menschen mit der Entstehung von Krebs in von Handy exponierten
Körperregionen rechnen
müssten.
Die derzeit
empfohlenen Grenzwerte würden absolut keinen ausreichenden Schutz bieten,
so Huber.
Daher solle man sich
von Beschwichtigungsversuchen wie: „Die Grenzwerte sind vollkommen
ausreichend" nicht in die Irre führen lassen, betont Huber, der auch
darauf hinweist, dass ein
Medikament mit einer ähnlich
unsicheren Datenlage wie derzeit bei der Mobilfunkstrahlung „nie im
Leben zugelassen werden würde".
Aufgrund
dieser Sachlage stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Gesundheitsminister
folgende
Anfrage:
1.
Wann und in
welcher Weise haben sich die für diese Frage zuständigen österreichischen
Gesundheitsminister im Zeitraum von 1990
bis 2008 zu den Mobilfunk-Grenzwerten geäußert?
(Wenn keine Äußerung vorliegt, warum nicht?)
2.
Sind Sie oder Ihre Amtsvorgänger seit 1990 für eine Senkung
der in Österreich geltenden
Grenzwerte eingetreten?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, für welchen Grenzwert?
3.
Wurde von
Ihren Amtsvorgängern und Ihnen je der Versuch unternommen, den Salzburger
Vorsorgewert bundesweit zu übernehmen?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, woran ist diese
Übernahme dann gescheitert?
4.
Welchen Stellenwert hat für Sie die Gesundheitsvorsorge sowie der
Gesundheitsschutz in bezug
auf
Handystrahlung?
5.
Ist Ihnen
bekannt, dass ab dem Jahre 2000 in Deutschland, Australien, Kanada,
Dänemark,
Finnland, Frankreich, Israel, Italien, Japan, Neuseeland, Norwegen,
Großbritannien und
Schweden Studien zur Handystrahlung gemacht wurden? Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja,
wie lauten die Ergebnisse von a.)
Dänemark, b.) Finnland, c.) Frankreich, d.) Israel, e.) Italien,
f.) Japan, g.) Neuseeland, h.) Norwegen, i.) Großbritannien und j.) Schweden
6. Warum gibt es in Italien und der Schweiz um ein
vielfaches geringere Grenzwerte als in
Österreich? (Immerhin ist die Schweiz ebenso gebirgig wie
Österreich)