12/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Beschlagnahmung von Fahrzeugen bei Nichtbezahlen der Maut

§ 28 Bundesstraßen-Mautgesetz 2002, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2006, lautet:

§ 28. (1) Unter den in § 27 Abs. 1 und 2 angeführten Bedingungen
k
önnen die Mautaufsichtsorgane die Unterbrechung der Fahrt anordnen
und ihre Fortsetzung durch geeignete Vorkehrungen (Abnahme der
Fahrzeugschlüssel und der Fahrzeugpapiere, Anbringung technischer
Sperren am Fahrzeug, Abstellung an geeignetem Ort u. dgl.)
verhindern, solange die festgesetzte vorl
äufige Sicherheit nicht
geleistet wird. Hierbei ist mit m
öglichster Schonung der Person
vorzugehen; der Grundsatz der Verh
ältnismäßigkeit ist zu wahren.

(2) Wird die Unterbrechung der Fahrt gemäß Abs. 1 nicht innerhalb
von 72 Stunden aufgehoben, so kann die Beh
örde das Kraftfahrzeug als
Sicherheit beschlagnahmen. § 37 Abs. 3 bis 6 VStG ist sinngemäß
anzuwenden.

Zur Vollziehung des § 28 Bundesstraßen-Mautgesetz stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage

1.                  Bei wie vielen Fahrzeugen wurden bislang aus welchen Gründen gemäß § 28 Abs. 1 Bundesstraßen Mautgesetz eine Unterbrechung der Fahrt angeordnet und mit welchen Vorkehrungen ist die Fortsetzung der Fahrt in den einzelnen Fällen verhindert worden?

2.                  Wo, d.h. in welchen Staaten, waren diese Fahrzeuge zugelassen bzw. welcher Staat hatte im jeweiligen Fall die Lenkberechtigung des betroffenen Lenkers ausgestellt?

3.                  Wie lange wurden diese Fahrzeuge im Schnitt an der Weiterfahrt gehindert und aus welchen Gründen wurde die Weiterfahrt in Folge erlaubt?

4.                  In wie vielen Fällen wurde die Unterbrechung der Fahrt nicht innerhalb von 72 Stunden aufgehoben, damit das Fahrzeug beschlagnahmt und was ist mit diesen Fahrzeugen geschehen?

5.     In welchen Staaten waren die betroffenen beschlagnahmten Fahrzeuge zugelassen und aus welchen Gründen ist im Einzelfall die Beschlagnahmung erfolgt?