17/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Vilimsky
und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Vollzug des Vormerksystems

Mit 1. Juli 2005 wurde zur Ergänzung und Erweiterung des bestehenden Systems zur Entziehung der Lenkberechtigung nach schweren Verkehrsübertretungen das 13 Punkte umfassende sogenannte Vormerksystem“ eingeführt.

Wer seitdem eines (oder mehrere) der angeführten Delikte wie Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg bzw. beim Einbiegen, Nichtbeachten des Sicherheitsabstandes von 0,2 bis 0,4 Sekunden, Überfahren einer Stopptafel unter Vorrangverletzung, Überfahren des Rotlichts unter Vorrangverletzung oder vor allem die Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung in Pkw/Kombi begeht, bekommt neben einer Geldstrafe auch - für die Dauer von 2 Jahren - eine Vormerkung im Führerscheinregister.

Nach dem zweiten Verstoß innerhalb von zwei Jahren wird eine besondere Maßnahmen“ angeordnet. Als Maßnahme sieht das Gesetz u.a. Nachschulung, Perfektionsfahrt, Fahrsicherheitstraining oder Erste Hilfe-Kurse vor.

Der Entzug der Lenkberechtigung erfolgt nach einem weiteren (3.) Delikt.

Nach Ablauf von zwei Jahren werden Delikte - unabhängig von einer weiteren Vormerkung - gelöscht.

Zum Vormerksystem, den seit Einführung desselben verhängten Strafen und zu den erfolgten Entzüge von Führerscheinen, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage

1.              Wie viele Vormerk-Delikte wurden bislang seit Einführung des sogenannten Vormerksystems insgesamt bzw. jeweils 2005, 2006, 2007 und 2008 bis 1. Oktober begangen und wie gliedern sich diese nach den einzelnen Deliktarten auf?

2.              Wie viele Delikte waren mit 1. Oktober 2008 insgesamt eingetragen?

3.              Wie viele Lenker haben seit Einführung des Vormerksystems überhaupt Eintragungen erhalten und wie viele Lenker haben bislang insgesamt jeweils 1, 2, 3, 4 usw. Eintragungen erhalten?

4.              Wie viele Lenker hatten mit 1. Oktober 2008 aufgrund welcher Delikte wie viele Eintragungen?

5.              Wie vielen Lenkern wurde aufgrund des Vormerksystems bislang insgesamt der Führerschein entzogen und bei wie vielen Lenkern war dies mit 1. Oktober 2008 der Fall?

6.               Wie vielen Lenker wurde aufgrund des Vormerksystems bislang mehr als 1x der Führerschein entzogen und welche Delikte wurden dabei begangen?

7.              Wie viele Lenker haben bislang gleichzeitig mehr als 1 Delikt begangen, wie viele Personen haben gleichzeitig 2, 3, oder mehr Delikte begangen?

8.              Wie viele Nachschulungen aufgrund des Vormerksystems hat es bisher gegeben?

9.              Welche Nachschulungen wurden bislang von wie vielen Personen besucht?

10.       Wer hat diese Nachschulungen abgehalten, wie häufig und wo wurden die Nachschulungen angeboten?

11.       Inwieweit können die Betroffenen bzgl. der Maßnahmen eine Auswahl treffen (z.B. hinsichtlich genauen Inhalt, Zeitpunkt, Ort)?

12.       Wie hoch waren bislang die Kosten der einzelnen Maßnahmen?

13.       Wer legt in der Praxis fest, welche konkrete Nachschulung ein Lenker absolvieren muss, vor allem bei jenen Fällen, wo die eingetragenen Delikte unterschiedlich waren?

14.       Wie viele Lenker mit einer ausländischen Lenkberechtigung haben seit 1. Juli 2005 ein Vormerkdelikt begangen und zwar insgesamt bzw. jeweils 2005, 2006, 2007 und 2008 bis 1. Oktober 2008?

15.       Wie viele Lenker mit ausländischer Lenkberechtigung haben seit dem 1. Juli 2005 insgesamt bzw. jeweils 2005, 2006, 2007 und 2008 bis 1. Oktober 2008 innerhalb von 2 Jahren 2 Delikte begangen?

16.       Wie vielen Lenkern mit ausländischer Lenkberechtigung wurde bislang eine Nachschulung vorgeschrieben und wie viele Nachschulungen wurden tatsächlich absolviert?

17.       Wie viele Lenker mit ausländischer Lenkberechtigung haben seit dem 1. Juli 2005 insgesamt bzw. jeweils 2005, 2006, 2007 und 2008 bis 1. Oktober 2008 innerhalb von 2 Jahren 3 Delikte begangen und wie vielen davon wurde davon tatsächlich die Lenkberechtigung entzogen?

18.       Wann wird, es eine Evaluierung des Vormerksystems geben und welche Delikte sollen dabei zusätzlich aufgenommen bzw. gestrichen werden?