25/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.10.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Winterreifenpflicht für PKW

Mit der 29. KfG-Novelle wurde diese Winterreifenpflicht für LKW auf 1.November bis 15. April ausgedehnt, für Busse auf 1. November bis 15. März.

Die Winterreifenpflicht für PKW ist neu, wobei diese zwischen dem 1. November und 15. April, nur bei winterlichen Fahrverhältnissen und nur bei Inbetriebnahme des Autos gilt.

Obwohl oder gerade weil diese Regelungen neu sind und die Winterreifenpflicht für PKW im heurigen Jahr erstmalig gültig ist, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage

1.             Welche Pflichten, Rechte und Konsequenzen hat  ein PKW-Lenker nach derzeitiger gesetzlicher Lage, wenn die winterliche Straßenverhältnissen nachweislich erst während der Fahrt eingetreten sind?

2.             Wie viele PKW in Österreich waren im Schnitt bisher während der Wintermonate mit Winterreifen ausgestattet und wie viele davon waren

a.    PKW mit inländischen Kennzeichen

b.    PKW mit ausländischen Kennzeichen?

3.   Wer setzt fest, an welchen Tagen und ab welchem Straßenzustand wo in Österreich winterliches Wetter herrscht und damit das Fahren mit Winterreifen Pflicht ist?