36/J XXIV. GP
Eingelangt am 29.10.2008
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Anfrage
der
Abgeordneten Kickl, Ing. Hofer
und weiterer
Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend zwischenstaatliche Abkommen über soziale
Sicherheit
Zur Zeit leben über 800.000 Ausländer in Österreich und profitieren vom hohen sozialen
Niveau unseres Sozialstaates. Dem stehen über 450.000 Österreicher gegenüber, die bei
österreichischen Botschaften und Konsulaten als sogenannte Auslandsösterreicher erfasst
sind.
Die meisten Auslandsösterreicher leben in Deutschland (230.000), der Schweiz (40.000),
den USA (30.300), der Republik Südafrika (20.000), Australien und Großbritannien (je
15.000), sowie in Brasilien und Argentinien (je 11.000).
In diesem Zusammenhang stellen unterfertigte Abgeordnete folgende
Anfrage
1. Mit welchen Drittstaaten gibt es zurzeit bilaterale Abkommen über soziale Sicherheit?
2. Was genau beinhalten diese Abkommen aufgegliedert nach dem jeweiligen Abkommen?
3. Welche Leistungsansprüche können Auslandsösterreicher daraus ableiten?
4.
Sind diese Leistungen mit den Leistungen die Ausländer in Österreich
beziehen
vergleichbar?
4.1. Wenn ja, inwiefern?
4.2. Wenn nein worin bestehen Unterschiede?