92/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.11.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Grosz, Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

betreffend Geschenkannahme durch die bisherigen Regierungsmitglieder

Im Zuge von Auslandsdienstreisen haben Mitglieder der Bundesregierung und allfällige Staatssekretärinnen und Staatssekretäre laufend Gastgeschenke erhalten. Diese Gastgeschenke nehmen die jeweiligen Regierungsmitglieder für ihr Land in Empfang und diese Geschenke stellen schon rein protokollarisch keine Privatgeschenke dar. Diese Gastgeschenke (kostbare Vasen, kostbare Antiquitäten, Münzen usw.) stellen durchaus auch einen finanziellen Wert dar und es ist daher durchaus im Interesse des Steuerzahlers, dass diese Geschenke im Besitz des jeweiligen Ressort und damit in öffentlicher Hand verbleiben.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst nachstehende

Anfrage:

1.            Welche Geschenke, Gastgeschenke wurden von Ihnen oder einem allfälligen Staatssekretär/allfälliger Staatssekretärin Ihres  Ressorts seit Ihrem  bzw. deren/derer Amtsantritt angenommen, gegliedert nach Datum, Anlass und Art des Geschenks?

2.            Haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihres Kabinetts bzw. allfälliger Staatssekretäre Ihres Ressorts Geschenke, Gastgeschenke etc. angenommen? Wenn ja, wann, welche und zu welchem Anlass?

3.            Welchen Wert haben diese Geschenke?

4.     Welcher Verwendung wurden diese in Frage 1 und 2 angesprochenen Geschenke innerhalb Ihres Ressorts zugeführt?


5.            Erklären Sie sich bereit, diese Geschenke mittels einer von Ihrem Ressort veranlassten Versteigerung einem noch zu bestimmenden sozialen Zweck zuzuführen? Wenn nein, warum nicht?

6.            Werden diese Geschenke beim Ausscheiden aus dem Amt im Ressort verbleiben? Wenn nein, warum nicht?

Wien, am 6.11.2008