111/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Grosz, Westenthaler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Bezugsfortzahlung für die abgewählten Regierungsmitglieder bzw.

Staatssekretärinnen und Staatssekretäre

Mit dem für SPÖ und ÖVP desaströsen Wahlergebnis der Nationalratswahl 2008 ist doch zu hoffen, dass einige bisherige Mitglieder der Bundesregierung und anfällige Staatssekretärinnen und Staatssekretäre das Wählervotum verstanden haben und schon aus Respekt und Achtung vor der Entscheidung des Wählers keiner neuen Bundesregierung angehören werden. Das Bezügegesetz sieht leider vor, dass die gescheiterten Mitglieder der Bundesregierung- trotz ihrer Stillstandsbilanz über zwei Jahre- dennoch eine Bezugsfortzahlung gem. § 6 BBezG in Anspruch nehmen können.

Während knapp eine Million Österreicherinnen und Österreich akut armutsgefährdet und hunderttausende Österreicherinnen und Österreich arbeitslos gemeldet sind, fallen“ die gescheiterten Regierungsmitglieder auf Steuerzahlerkosten relativ sanft.

Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger hat bereits im Vorfeld der Wahl angekündigt, keiner neuen Regierung mehr angehören zu wollen. Auch für den bereits vor den Wahlen von all seinen Parteiämter zurückgetretenen Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer wird bereits hektisch ein Versorgungsjob gesucht. Staatsekretärin Kranzl wurde seitens ihrer eigenen Partei auch ein Versorgungsjob im Nationalrat verwehrt.

Es ist daher davon auszugehen, dass eine Reihe von Mitgliedern der Bundesregierung, bzw. Staatssekretärinnen und Staatssekretäre diese zumindest moralisch bedenkliche Bezugsfortzahlung in Anspruch nehmen werden.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz
nachstehende

Anfrage

1.              Haben Sie oder ein allfälliger Staatsekretär/eine allfällige Staatssekretärin
Ihres Ressorts vor, nach Ihrem endg
ültigen Ausscheiden aus der
Bundesregierung, eine Bezugsfortzahlung gem.
§ 6 BBezG in Anspruch zu
nehmen? Wenn ja, warum?

2.              Für welchen Zeitraum werden Sie oder ein allfälliger Staatssekretär/eine
allf
ällige Staatssekretärin diese Bezugsfortzahlung voraussichtlich in Anspruch
nehmen?

3.    Können Sie oder ein allfälliger Staatsekretär/eine allfällige Staatssekretärin
Ihres Ressort definitiv ausschie
ßen, diese Bezugsfortzahlung in Anspruch zu
nehmen? Wenn nein, warum nicht?

Wien, am 6.11.2008