134/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.11.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Ganzkörperscanner auf Flughäfen

 

 

Die EU-Kommission plant unter dem Vorwand der Flugsicherheit den verpflichtenden Einsatz von Ganzkörperscannern an Flughäfen.

 

Im Europäischen Parlament wird diese Technologie einer virtuellen Leibesvisitation mittels elektronischer Entkleidung als menschenrechtswidrig angesehen und mehrheitlich abgelehnt. Auch der deutsche Innenminister sprach sich dagegen aus. Durch das "Nackt-Scannen" können die SicherheitsbeamtInnen durch alle Kleidungsstücke hindurch die Körperumrisse und -eigenheiten samt Implantaten und Herzschrittmachern wahrnehmen, sodass jede Intimsphäre verletzt wird.

 

Trotz der massiven Kritik beabsichtigt der aus dem italienischen rechtspopulistischen Berlusconi-Lager kommende EU-Verkehrskommissar Tajani diese neue "Sicherheitsschleuse" verpflichtend einzusetzen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Seit wann ist die Absicht der EU-Kommission, Ganzkörperscanner an Flughäfen einzusetzen, bekannt?

 

2.      Wie schätzen Sie diese Technologie ein?

 

3.      Welches konkrete Konfliktpotential besteht in a) grundrechtlicher, b) datenschutzrechtlicher, c) sonstiger rechtlicher Hinsicht mit geltendem österreichischen Recht?

 

4.      Warum haben Sie die österreichische Öffentlichkeit bisher über die Absichten der EU-Kommission und Ihre Positionierung dazu nicht informiert?

 

5.      Welche Position werden Sie dazu künftig im Rat der Europäischen Union vertreten?

 

6.      Werden Sie sich massiv gegen diese Methode aussprechen und auch entsprechend auf weitere damit befaßte Regierungsmitglieder einwirken?

 

7.      Wenn nein, warum nicht?