149/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Windholz, Darmann

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betreffend Österreichische Archäologische Institut (ÖAI)

Das ÖAI ist gemäß Forschungsorganisationsgesetz (FOG) eine wissenschaftliche Einrichtung des Bundes und untersteht dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. 2007 übte der Rechnungshof scharfe Kritik am ÖAI wegen der regelmäßigen Überschuldung. Ausschlaggebend waren die explodierenden Kosten für die österreichischen Ausgrabungen in Ephesus. Ein Bankkredit, der zur Finanzierung der Überdachung von freigelegten Häusern benötigt wurde, wuchs aufgrund des Ausfalls von Sponsorengeldern, vor allem aber aufgrund wiederholter Projektausweitungen immer weiter an. Schließlich mussten 7,53 Millionen Euro an staatlichen Mitteln vom zuständigen Ministerium aufgewendet werden, um die Schulden zu tilgen.

Im Doppelbudget für 2007/2008 wurde das ÖAI mit je 1,6 Millionen Euro (ohne Personal) bedacht, was eine Steigerung um ein Dritttel im Vergleich zu 2006 bedeutet. Der aktuelle Direktor des ÖAI, Johannes Koder, hielt es für denkbar, dass (aufgrund der Höhe des Doppelbudgets, Anm.) eine erneute Überschuldung 2007 und 2008 vermieden werden kann."(APA, 03.07.2007).

Interessiert an der Entwicklung der finanziellen Situation des ÖAI und dem Umgang mit den Empfehlungen des Rechnungshofes stellen nachstehende Abgeordneten folgende

Anfrage:

1.                 Wie hoch waren bzw. sind die tatsächlich aufgewendeten finanziellen Mittel des Bundesministerium für Wissenschaft und  Forschung  (entsprechende Ministerien) für das ÖAI 2005, 2006, 2007, 2008 (bitte um separate jährliche Angabe)?

2.                 Wie bewerten Sie die aktuelle finanzielle Situation des ÖAI, muss man erneut mit einem Defizit rechnen?

3.                 Haben Sie vor, nachdem das Budget des ÖAI bereits von 2006 auf 2007 um knapp ein Drittel erhöht wurde, das Budget des ÖAI für 2009 erneut zu erhöhen?

4.        Wie hoch ist die jährliche Summe an Bundesmitteln der letzten zehn Jahre, mit der die Grabungen in Ephesus und damit zusammenhängende Ausstellungen, sowohl vom ÖAI, als auch von der ÖAW, gefördert wurden (bitte um separate jährliche Auflistung)?


5.                 Wie hoch ist die Summe der Bundesmittel, die für Ausgrabungen im türkischen Limyra seit 2002 aufgewendet wurden?

6.                 Eine Empfehlung des Rechnungshofes lautete: Die Refundierung von Personalkosten aus Bundesmitteln sollte in Hinkunft unterbleiben." Ist dies bereits der Fall? Wenn ja, seit wann?

7.                 Wenn nein, warum nicht und wie hoch waren die Kosten seit 2005 bis 2008 für wie viele Mitarbeiter (bitte um separate jährliche Auflistung der Kosten und der Mitarbeiteranzahl)?

8.                 Eine weitere Empfehlung des Rechnungshofes bezog sich auf eine Überprüfung der Projektabrechnung des ÖAI hinsichtlich der Hanghausüberdachung, um den genauen Schaden für die öffentliche Hand zu ermitteln. Gegebenenfalls sollte der Schaden aufgrund der Teilrechtsfähigkeit des ÖAI bzw. diesem seinen Direktor gegenüber geltend gemacht werden. Waren Sie je an einer Überprüfung genannter Projektabrechnung interessiert bzw. haben diese verlangt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Wurde der ehemalige Direktor Krinzinger diesbezüglich je zur Rechenschaft gezogen, oder wurden ihm gegenüber je Schadensansprüche geltend gemacht? Wenn nein, warum nicht? Wurden diesbezüglich gegen Krizinger je straf- oder disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet? Wenn nein, warum nicht?

9.                 Der Rechnungshof kritisierte den alleinig durch Mittel der Studentenheimförderung finanzierten Umbau des Grabungshauses, was den gesetzlichen Bestimmungen über das Wohnen in Studentenheimen und den dazu erlassenen Förderungsrichtlinien widerspricht. Die Bewohner setzten sich in drei Vierteln aus Wissenschaftern des ÖAI und ÖAW und lediglich aus einem Viertel Studenten zusammen. Wie erklären Sie die Argumentation gegenüber dem Rechnungshof, dass dennoch Heimplätze für Studierende zur Verfügung gestellt worden seien", und dadurch kein Widerspruch gegeben war? Wie viele Studenten  hätten Ihrer Meinung nach mindestens im Grabungshaus wohnen müssen, um Ihre Argumentation zu bestätigen? Wie hoch war die Summe der Studentenheimförderung? Wurde die Studentenheimförderung je (teil-)refundiert? Wenn ja, wann und wie hoch war die Summe?

10.         Sieben Grundstücke in Ephesos, seit 1897 im Eigentum des Gründers der ÖAI, gelangten durch Schenkung ins Eigentum des damaligen ÖAI-Direktors Krinzinger. Für die vertraglich definierte Überlassung des Nutzungsrechts gemäß einer Vereinbarung mit der Ephesos-Stiftung leistete das ÖAI ein jährliches Entgelt von 6000 Euro. Ist dieser Vertrag in dieser oder ähnlicher Form noch existent? a) Der Rechnungshof konnte mangelnder Unterlagen nicht nachvollziehen, wie die Grundstücke ins Eigentum Kinzingers gekommen waren, haben Sie Kenntnis darüber? Wenn ja, wie ist dies geschehen? Wenn nein, warum nicht? Warum hielten Sie bzw. Ihr Ressort es nicht für relevant, dies zu prüfen? b) Gab es seitens Ihres Ressorts Einwände gegen die jährlichen Entgeltzahlungen für die Nutzungsrechte, da die Erben Benndorfs die Nutzung der Grundstücke seit mehr als hundert Jahre unentgeltlich bereitgestellt hatten? c) Wurde der ehemalige Direktor Krinzinger diesbezüglich je zur Rechenschaft gezogen, oder wurden ihm gegenüber je Schadensansprüche geltend gemacht? Wenn nein, warum nicht? b) Wurden diesbezüglich gegen Krizinger je straf- oder disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet? Wenn nein, warum nicht?