151/J XXIV. GP
Eingelangt am
12.11.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Grosz, Dr. Spadiut, List, Schenk,
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend die Reisesucht der abgewählten Bundesregierung im Jahr 2008
Offenbar haben sich Mitglieder der abgewählten
Bundesregierung - in ihrem unendlichen Schmerz und ihrer Trauer über das Wahlergebnis der Nationalratswahl
-mit Auslandsreisen getröstet. Es
vergeht kaum ein Tag wo nicht Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer seine Landsleute aus dem
Ausland grüßt. Auch Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik scheint - wenn man sich den
Flug zu den freigekommenen Sahara Geiseln vergegenwärtigt - keine Gelegenheit auszulassen, um
das Flugzeug zu besteigen. Etliche Anfragen in der XXIII. GP haben sich bereits mit der Reisesucht der nunmehr abgewählten
Bundesregierung beschäftigt und förderten
horrenden Kosten - die der Steuerzahler abzudecken hat - hervor.
Diese rege
Auslandsreisetätigkeit nahm aber gerade im Jahr
2008 noch mehr zu.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1. Welche Auslandsdienstreisen haben Sie bzw. ein/e allfälliger/e Staatssekretär/in Ihres Ressort seit dem 1.1.2008 bis zum Einlangen dieser Anfrage absolviert und wie viele Tage nahmen diese in Anspruch?
2. Welchem Zweck haben diese unter Frage 1 genannten Auslandsdienstreisen jeweils erfüllt?
3.
Wie viele Mitglieder Ihres Büros/des Büros eines
Staatssekretärs haben an
diesen
unter Punkt 1 genannten Reisen jeweils teilgenommen?
4.
Wie viele Beamte Ihres Ressorts (aufgelistet nach Verwendungsgruppe,
Dienstklasse
bzw. Funktionsstufe) haben an diesen unter Punkt 1 genannten Dienstreisen
jeweils teilgenommen?
5.
Wie viele jeweils ressortfremde Personen haben an diesen unter Punkt 1
genannten
Dienstreisen jeweils teilgenommen?
a) um welche konkreten Personen handelte es sich?
b) welchen Zweck erfüllten diese bei der Erreichung der Ziele dieser Reise?
6. Wie viele
amtsfremde Personen haben an diesen unter Punkt 1 genannten
Dienstreisen jeweils teilgenommen?
a.) um welche konkreten Personen handelte es sich?
b.) welchen Zweck erfüllten diese bei der Erreichung der Ziele dieser Reise?
7. Welchen konkreten Effekt bzw. welchen konkreten Nutzen konnte mit den unter Punkt 1 genannten Reisen für die österreichische Bevölkerung bzw. für die Republik erreicht werden?
8. Welche Kosten (inkl. Reisemittel, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, verrechnete Reisespesen und Reisediäten) sind der Republik Österreich durch diese Auslandsaufenthalte entstanden?
a) in Summe,
b) für Ihre Person,
c) für die unter Frage 3 angeführten Personen,
d) für die unter Frage 4 angeführten Personen,
e) für die unter Frage 5 angeführten Personen,
f) für die unter Frage 6 angeführten Personen
entstanden?
9. Gab es für diese Auslandsaufenthalte eine Kostenrefundierung aus Mitteln der Europäischen Union? Wenn ja, wie hoch war diese jeweils
g) in Summe,
h) für Ihre Person,
i) für die unter Frage 3 angeführten Personen,
j) für die unter Frage 4 angeführten Personen,
k) für die unter Frage 5 angeführten Personen,
I) für die unter Frage 6 angeführten Personen?
10. Werden Sie bzw. ein bzw. ein/e allfälliger/e Staatssekretär/in Ihres Ressort Dienstreisen ab dem Einlangen dieser Anfrage absolvieren bzw. sind welche geplant? Wenn ja, welche und aus welchem Grund?