157/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Grosz, Dr. Spadiut, List, Schenk,

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die Reisesucht der abgewählten Bundesregierung im Jahr 2008

Offenbar haben sich Mitglieder der abgewählten Bundesregierung - in ihrem unendlichen Schmerz und ihrer Trauer über das Wahlergebnis der Nationalratswahl -mit Auslandsreisen getröstet. Es vergeht kaum ein Tag wo nicht Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer seine Landsleute aus dem Ausland grüßt. Auch Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik scheint - wenn man sich den Flug zu den freigekommenen Sahara Geiseln vergegenwärtigt - keine Gelegenheit auszulassen, um das Flugzeug zu besteigen. Etliche Anfragen in der XXIII. GP haben sich bereits mit der Reisesucht der nunmehr abgewählten Bundesregierung beschäftigt und förderten horrenden Kosten - die der Steuerzahler abzudecken hat - hervor.

Diese rege Auslandsreisetätigkeit nahm aber gerade im Jahr 2008 noch mehr zu.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz folgende

Anfrage:

1.  Welche Auslandsdienstreisen haben Sie bzw. ein/e allfälliger/e Staatssekretär/in Ihres Ressort seit dem 1.1.2008 bis zum Einlangen dieser Anfrage absolviert und wie viele Tage nahmen diese in Anspruch?

2.            Welchem Zweck haben diese unter Frage 1 genannten Auslandsdienstreisen jeweils erfüllt?

3.            Wie viele Mitglieder Ihres Büros/des Büros eines Staatssekretärs haben an diesen unter Punkt 1 genannten Reisen jeweils teilgenommen?

4.            Wie viele Beamte Ihres Ressorts (aufgelistet nach Verwendungsgruppe, Dienstklasse bzw. Funktionsstufe) haben an diesen unter Punkt 1 genannten Dienstreisen jeweils teilgenommen?

5.            Wie viele jeweils ressortfremde Personen haben an diesen unter Punkt 1 genannten Dienstreisen jeweils teilgenommen?

 

a)            um welche konkreten Personen handelte es sich?

b)            welchen Zweck erfüllten diese bei der Erreichung der Ziele dieser Reise?


6.   Wie viele amtsfremde Personen haben an diesen unter Punkt 1 genannten Dienstreisen jeweils teilgenommen?

a.) um welche konkreten Personen handelte es sich?

b.) welchen Zweck erfüllten diese bei der Erreichung der Ziele dieser Reise?

7.   Welchen konkreten Effekt bzw. welchen konkreten Nutzen konnte mit den unter Punkt 1 genannten Reisen für die österreichische Bevölkerung bzw. für die Republik erreicht werden?

8.  Welche Kosten (inkl. Reisemittel, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, verrechnete Reisespesen und Reisediäten) sind der Republik Österreich durch diese Auslandsaufenthalte entstanden?

a)      in Summe,

b)      für Ihre Person,

c)      für die unter Frage 3 angeführten Personen,

d)      für die unter Frage 4 angeführten Personen,

e)      für die unter Frage 5 angeführten Personen,

f)        für die unter Frage 6 angeführten Personen entstanden?

9.  Gab es für diese Auslandsaufenthalte eine Kostenrefundierung aus Mitteln der Europäischen Union? Wenn ja, wie hoch war diese jeweils

g)  in Summe,

h)   für Ihre Person,

i)    für die unter Frage 3 angeführten Personen,

j)   für die unter Frage 4 angeführten Personen,

k)   für die unter Frage 5 angeführten Personen,

I)    für die unter Frage 6 angeführten Personen?

10.  Werden Sie bzw. ein bzw. ein/e allfälliger/e Staatssekretär/in Ihres Ressort Dienstreisen ab dem Einlangen dieser Anfrage absolvieren bzw. sind welche geplant? Wenn ja, welche und aus welchem Grund?