168/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.11.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Ursula Haubner, Stefan Markowitz, Martina Schenk
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Modell Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung"

Mit Herbst 2008 soll das bundesweite Modell Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung" in eine vierjährige Pilotphase starten. In den Förderrichtlinien wird als Hauptziel die Länder in der regionalen Umsetzung ihrer Ausbildungsmodelle zu fördern und zu unterstützen" angege-ben. Die Förderung erfolgt konkret in Form einer Lehrgangsplatzförderung, die alle vier Teil-prüfungen umfasst (Deutsch, Fremdsprache, Mathematik, Fachprüfung). Die maximale För-derung beträgt 6.000 Euro pro Lehrgangsplatz. Gefördert werden nur jene Ausbildungsmo-delle, die eine landesweite Umsetzung und ein entgeltfreies Angebot der Vorbereitungskurse und Durchführung der Berufsreifeprüfung für Lehrlinge garantieren können."

Laut Förderprogramm kommen als vertragsfähige Trägerorganisation Länder, die Lehrgän-ge zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung" im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung anbieten, teilrechtsfähige Einrichtungen an Bundesschulen und Berufsschulen, die Lehrgän-ge zur Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung anbieten und akkreditierte Institutionen der Erwachsenenbildung, die diese Lehrgänge in der bisher im BRP-Gesetz festgelegten Form durchführen, in Frage.

Entsprechend dem vorgesehenen Zeitplan konnten ab Ende Juni 2008 die Trägerorganisati-onen ihre Förderanträge für das jeweils landesweite Modell dem Bundesministerium für Un-terricht, Kunst und Kultur einreichen. Im Juli 2008 erfolgte laut Zeitplan die Prüfung der An-träge durch eine Approbationskommission, die aus Vertreterinnen der Sozialpartner, der Bil-dungswissenschaft und des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur zusam-mengesetzt ist.

Im Herbst 2008 sollte der Start der Pilotphase erfolgt sein. Für die Pilotphase bis 2012 ist April 2009 der letztmögliche Einreichzeitpunkt von Förderanträgen.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfrage:

1.    Wie viele Trägerorganisationen haben bereits Förderanträge für ihre Landesmodelle eingereicht?

2.              Welche Trägerorganisationen sind das nach Bundesländern aufgelistet?

3.              Wie viele dieser Anträge wurden abgelehnt?

4.              Welche Trägerorganisationen betraf eine Ablehnung?

5.              Was waren die konkreten Gründe für die Ablehnung?

6.              Gewährt die Approbationskommission eine Nachfrist bei fehlerhaften Anträgen?

 

a)      Wenn ja, darf die Trägerorganisation während dieser Frist ihr Projekt starten?

b)      Wenn nein, welche Alternativen stellt das BMUKK zur Verfügung?

 

7.              Auf welche Summe belaufen sich die Kosten des Programms insgesamt aufgrund der bis dato genehmigten Anträge?

8.              Wie hoch sind die Kosten für die einzelnen Modelle nach Bundesländern und Träger- organisationen aufgelistet?

9.              Wie hoch schätzen Sie die Gesamtkosten nach Abschluss der Antragsfrist?

10.       Nach dreijähriger Laufzeit ist eine Evaluierung durch externe Experten vorgesehen. Welche externen Experten kommen dazu für Sie in Frage?