170/J XXIV. GP

Eingelangt am 13.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Peter Stauber und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend ein Konjunkturpaket für Kärnten

Laut Medienberichten (APA 407) haben Sie angeblich am 8. Oktober 2008 mit dem damaligen Landeshauptmann Dr. Jörg Haider ein 160 Millionen Euro schweres Konjunkturpaket II für das Bundesland Kärnten vereinbart, für das der Bund (verteilt über fünf Jahre) insgesamt 25 Millionen Euro zur Verfügung stellen soll.

Einer offiziellen Aussendung des Landes Kärnten (OTS176) vom 29. Oktober 2008 ist zu entnehmen, dass das zwischen Ihnen und Dr. Haider ausverhandelte Konjunkturpaket bereits ein Volumen von 255 Millionen Euro aufweist.

Selbstverständlich ist jede finanzielle Unterstützung des Bundes für das Bundesland Kärnten angesichts der schwierigen Wirtschaftslage zu begrüßen. Doch aufgrund der widersprüchlichen Aussagen zu diesem Konjunkturpaket II ist zu befürchten, dass diese vollmundig angekündigte Konjunkturbelebungs-Spritze das Stadium der Ankündigung nicht überlebt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nachfolgende

ANFRAGE

1.            Wann und zwischen wem wurde das Konjunkturpaket für Kärnten vereinbart?

2.            Welchen rechtlichen Charakter hat dieses Vereinbarung zwischen Ihnen und Dr. Jörg Haider?

3.            Welches finanzielle Gesamtvolumen hat diese Vereinbarung?

4.            Wie lautet der exakte Inhalt dieser Vereinbarung?

5.            Entspricht es den Tatsachen, dass der Bund (bzw. ihr Ministerium) im Zuge dieser Vereinbarung in den nächsten fünf Jahren insgesamt 25 Millionen Euro für das Land Kärnten zur Konjunkturbelebung zur Verfügung stellt?

6.            Sind diese Zahlungen an Auflagen gebunden?

7.     An welches Organ in Kärnten wird dieses Geld ausbezahlt?


8.            Übernimmt der Bund im Zuge dieser Vereinbarungen auch Haftungen? Wenn ja, in welcher Höhe?

9.            Gibt es vergleichbare Vereinbarungen mit anderen Bundesländern? Wenn ja, mit welchen und in welcher Höhe?