171/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.11.2008
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Bucher, Mag. Stadler
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Arbeitsleihverträge in den Kabinetten der Bundesministerien
Auf Grund
der Berichte des Rechnungshofes über die Einstellung von Mitarbeitern
in
den
Ministerkabinetten besteht Anlass zur Sorge, dass die neue Bundesregierung
hier neuerlich wundersame Blüten
treibt. Die Neuauflage der großen
Koalition wird
Nichts unversucht lassen, um Mitarbeiter in den Kabinetten über so genannte
Arbeitsleihverträge anzustellen. Gemäß den Durchführungsbestimmungen des
Bundesfinanzgesetzes ist es jedoch erforderlich, vor Abschluss eines solchen
Arbeitsleihvertrages mit dem Bundesministerium für Finanzen das Einvernehmen
herzustellen. Da das Bundesministerium für Finanzen das einzige Ressort ist, das
offensichtlich die Möglichkeit eines Einspruches und Überblick über die Praxis bei
Abschluss von Arbeitsleihverträgen
hat, stellen die unterfertigten Abgeordneten an
den Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage
1.
Wie lauten die gültigen Bestimmungen zum Abschluss
eines Arbeitsleihvertrages
und auf welcher gesetzlichen Basis beruhen diese?
2.
Welche Erfordernisse zum Abschluss eines Arbeitsleihvertrages müssen zur
Einvernehmensherstellung zwingend erfüllt werden?
3.
Wie erfolgt der Abschluss eines Arbeitsleihvertrages in den jeweiligen
Ressorts
und welche Rolle übernimmt dabei das Bundesministerium für Finanzen?
4.
Wie ist im
Bundesministerium für Finanzen der konkrete
Ablaufprozess zur
Einvernehmensherstellung eines Arbeitsleihvertrages aus einem Ressort, und
welche Person stellt im Bundesministerium für Finanzen
das Einvernehmen her?
5.
Welche konkreten Arbeitsleihverträge von welchem
Ressort sind dem
Bundesministerium für Finanzen seit 1. Jänner 2007 zur
Einvernehmensherstellung übermittelt
worden, und welche haben die
Erfordernisse zur Einvernehmensherstellung erfüllt?
6.
Welche
konkreten Arbeitsleihverträge
von welchem Ressort sind dem
Bundesministerium für Finanzen seit 1. Jänner 2007 zur
Einvernehmensherstellung übermittelt
worden und haben nicht die Erfordernisse
zur
Einvernehmensherstellung erfüllt,
und warum im konkreten Fall nicht?
7.
Wer legt das Gehalt eines Arbeitsleihvertrages fest, und gibt es dafür eine
einheitliche Regelung für alle Ressorts?
8.
Wie hoch ist das jeweilige Gehalt der dem Bundesministerium für Finanzen
seit 1.
Jänner 2007 vorgelegten jeweiligen
Arbeitsleihverträge je Ressort?
9.
Wie hoch sind
die jeweiligen monatlichen Kosten aus den einzelnen
Arbeitsleihverträgen für den
Arbeitgeber, aus den jeweiligen Ressorts, für die mit
dem Bundesministerium für Finanzen das Einvernehmen hätte
hergestellt werden
müssen, oder
hergestellt worden ist?
10.
Welche zusätzlichen Vereinbarungen werden oder wurden
von welchem Ressort
im Rahmen eines
Arbeitsleihvertrages neben dem monatlichen Gehalt noch
abgeschlossen, die keinen Regelfall darstellen?