205/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend Ausstellung der neuen e-cards ab 2010

Im Jahr 2010 werden rund 4,6 Millionen e-cards ausgetauscht, weil die auf der Rückseite befindliche Europäische Krankenversicherungskarte für Arbeitnehmer nur fünf Jahre gültig ist und 2010 ausläuft. Alle übrigen 2005 ausgelieferten Karten sind zehn Jahre gültig. Mit der automatischen Zustellung der neuen e-card verliert die alte e-card ihre Gültigkeit und wird automatisch gesperrt.

Mit dem Ausstellen der neuen e-cards soll es grundsätzlich durch verbesserte Chipfunktionen zu mehr Sicherheit kommen. Im Sinne der Missbrauchssicherheit muss die neue e-card ein Erkennungsmerkmal tragen, das die eindeutige Identität zwischen Karte und Karteninhaber sicherstellt.

Durch das derzeitige Fehlen einer eindeutigen Identifikation auf der e-card kommt es immer wieder zu missbräuchlichen Verwendungen. Auch die Ärztekammer fordert seit Jahren, Fotos der Patienten auf der E-Card abzubilden, um zumindest die gröbsten Fälle von Missbrauch zu verhindern“.

Geht es nach dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger, wird die neue E-Card jedoch kein Foto des Versicherten enthalten, da dies zwar technisch möglich sei, aber angeblich sehr aufwendig und kostenintensiv wäre.

Offensichtlich wurde für die Auslieferung der neuen e-cards zudem auch schon ein Vertrag mit der Münchner Firma Giesecke & Devrient geschlossen, der eine Laufzeit bis inklusive 2014 hat.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend folgende


Anfrage

1.  Wer hat wann beschlossen, welche konkreten Merkmale die neuen, ab 2010 ausgestellten e-cards aufweisen müssen und inwieweit unterscheidet sich die neue e-card von der derzeitigen e-card?

2.             In welcher Form wird es bei der ab 2010 ausgestellten neuen e-card zu einer Erhöhung der Missbrauchssicherheit kommen?

3.             Wann wurde die Ausschreibung für die Ausstellung der neuen e-cards mit Foto durchgeführt, wie viele konkrete Angebote wurden gelegt?

4.      Welche Anforderungen wurden im Zuge der Ausschreibung an die neuen e-cards gestellt und in welcher Form und mit welchen Kosten hätten die einzelnen Anbieter diese Anforderungen in der Praxis umgesetzt?

5.             Welche Bieter haben die Implementierung eines Fotos auf der e-card angeboten, wie hoch waren im Einzelfall die Kosten pro e-card ohne bzw. mit Foto?

6.             Ist es richtig dass es bereits einen gültigen Vertrag über die Lieferung der neuen e-cards mit der Münchner Firma Giesecke & Devrient gibt und wenn ja, wann wurde der Vertrag abgeschlossen, wie hoch sind die Kosten pro e-card und welche konkreten Änderungen in Bezug auf die derzeitigen e-cards wird es geben?

7.             Wann wird die erste e-card mit Foto ausgestellt?

8.      Sollte es bei Ausstellung der neuen e-cards zu Verzögerungen kommen, wie lange und in welchem Umfang werden im Ernstfall die derzeit gültigen e-cards weiterhin gültig sein?