210/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Lausch, Vilimsky, Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend unrichtige Anfragebeantwortung der Anfrage 4314/J XXIII. GP
In der Anfrage 4314/J XXIII. GP des Abgeordneten Dr. Fichtenbauer
lautete die Frage 7: „Kommt man in diesem Zusammenhang mit den vorhandenen Stundenkontingenten für die Beamten in der Justizanstalt Josefstadt aus oder wurde für den Mehraufwand auch ein höheres Stundenkontingent zur Verfügung gestellt?"
In der Anfragebeantwortung 4340/AB XXIII. GP vom 8. Juli 2008 führte die Bundesministerin für Justiz aus: „Das Stundenkontingent wurde für die Vollziehung des § 133a StVG nicht aufgestockt. Es liegen der Personalabteilung der Strafvollzugsdirektion auch keine Anträge vor."
Aus einem Schreiben der Justizanstalt Wien-Josefstadt vom 17. Juli 2008, welches als Reaktion auf dieses Anfragebeantwortung an die Vollzugsdirektion gerichtete wurde, geht hervor, dass die oben zitierte Antwort zur Frage 7 unrichtig ist. Es wurde nämlich bereits im April 2008 (Pers/903/08 vom 8.4.2008) der Antrag um Neusystemisierung von 1,5 Planstellen für den Justizwachdienst im Hinblick auf die Umsetzung des § 133a StVG gestellt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Warum haben Sie die Abgeordneten zum Nationalrat falsch informiert?
2. Wie oft haben Sie auf diese Weise bereits die Unwahrheit gegenüber dem Nationalrat kundgetan?
3. Aus welchen Gründen haben Sie diese Anfrage falsch beantwortet?
4. Warum sind Ihnen die Vorgänge in Ihrem Ressort nicht bekannt?
5. Warum stellten Sie die abgegebene Anfragebeantwortung nicht richtig, als Ihnen durch das Schreiben der Justizanstalt Wien-Josefstadt bekannt wurde, dass die an den Nationalrat übermittelte Antwort falsch war?
6. Werden Sie dies noch in einem Schreiben an die Präsidentin des Nationalrates richtig stellen?
7. Wenn ja, wann?
8. Wenn nein, warum nicht?
9. Wie werden Sie dies künftig handhaben?