218/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.11.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin  für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend Berechtigungen nach Abschluss berufsbildender Schulen

 

Gemäß §52 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes haben die „berufsbildenden mittleren Schulen (...) die Aufgabe, den Schülern jenes fachliche grundlegende Wissen und Können zu vermitteln, das unmittelbar zur Ausübung eines Berufes auf gewerblichem, technischem, kunstgewerblichem, kaufmännischem oder hauswirtschaftlichem und sonstigem wirtschaftlichen oder sozialem Gebiet befähigt“. Vergleichbare Regelungen gelten für Handelsschulen, Fachschulen, berufsbildende höhere Schulen oder auch höhere technische und gewerbliche Lehranstalten.

 

Nun gab es aber in mehreren berufsbildenden Schulen Unsicherheiten hinsichtlich der mit dem Abschluss der Schule verbundenen Berufsberechtigungen. Es wurden Befürchtungen laut, wonach die Berufsausbildungen gewerberechtlich nicht anerkannt würden.

 

Um den Schülerinnen und Schülern der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und deren Eltern wieder Sicherheit und eine Entscheidungsgrundlage für die weitere Bildungslaufbahn zu bieten, stellen daher die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1. Welche Berufsausbildungen können in Österreich an berufsbildenden mittleren Schulen erworben werden?

          a) an gewerblichen, technischen und kunstgewerblichen Fachschulen

          b) an Handelsschulen

          c) an Fachschulen für wirtschaftliche Berufe

          d) an Fachschulen für Sozialberufe

          e) an Sonderformen der berufsbildenden mittleren Schulen wie

                   I) gewerblichen Meisterschulen   

                   II) Werkmeister- und Bauhandwerkerschulen

                   III) kunstgewerbliche Meisterschulen

          f) an berufsbildenden mittleren Bundesschulen

 

2. Welche Berufsausbildungen können in Österreich an berufsbildenden höheren Schulen erworben werden?

a) an höheren technischen und gewerblichen (einschließlich kunstgewerblichen) Lehranstalten

b) an Handelsakademien

c) an höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe

d) an Sonderformen der berufbildenden höheren Schule

 

Bitte um genaue Nennung der jeweiligen Schulform, der Dauer der Ausbildung, der Form des Abschlusses, der mit dem Abschluss verbundenen Berufs- und Studienberechtigungen und der nötigen Zusatzqualifikationen für die selbständige Ausübung des jeweiligen Berufes.