235/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Ing. Hofer
und weiteren Abgeordneten

an den Bundesminister für Finanzen betreffend AUA

Die AUA ist, entgegen der aktuellen Darstellung, kein Konkursfall. Noch 2001 machte das Unternehmen 2 Milliarden Euro Schulden, 2004 waren es 1,4 Milliarden, heute ist es noch eine Milliarde. Man hat binnen sieben Jahren, trotz Ölpreiserhöhung und anderer Erschwernisse, die Schulden halbiert und im Unterschied zur Swissair auch den 11. September 2001 überstanden. Trotzdem spricht man nun von Notverkauf.

So sind der geplatzte Einstieg von Scheich Mohammed Bin Issa AI Jaber, der rabiate Strategiewechsel weg von der Eigenständigkeit (Stand-alone-Lösung") hin zum sogenannten Notverkauf, der erneuten Gewinnwarnung und noch höheren Verlusten als befürchtet, klare Indizien für das Missmanagement an der Spitze der AUA. Exemplarisch dafür steht der Notverkauf der AUA an den einzigen Interessenten. Ebenso ist Herr Dr. Peter Michaelis seiner Aufsichtspflicht als Vorsitzender des Aufsichtsrats nicht nachgekommen. Seine Verhandlungstaktik" als ÖIAG-Vorstand entbehrt jeder Vernunft und ob es zu ähnlichen Praktiken gekommen ist wie beim Mannesmann-Verkauf, gilt es seitens der Staatsanwaltschaft zu klären.

Betrachtet man die Maßnahmen der vergangenen zwei Jahre, so kann man zu dem Schluss gelangen, dass der Vorstand möglicherweise in der Bilanz strafrechtlich relevante Änderungen vorgenommen hat. So hängt die Bewertung essentieller Bilanzposten (wie Flugzeuge und aktivierte latente Steuern aus Verlustvorträgen) wesentlich von der Beurteilung der zukünftigen Entwicklung ab. Eine Neubewertung z.B. der Buchwerte der Flugzeuge ist wahrscheinlich unumgänglich. Diese Bilanzierungspraxis bestätigte den Verdacht, dass der AUA seitens des Vorstandes Schaden zugefügt wurde.

So soll es ein Gutachten geben, das eine Stand-alone-Lösung" unmissverständlich als nicht zukunftsfähig dargestellt hat. Herr Mag. Ötsch und Herr Dr. Michaelis haben dieses Gutachten offenbar gekannt und gegenüber anderen Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates zurückgehalten, mutmaßlich wissend, dass diese Lösung dem Unternehmen zum Nachteil gereicht.

Es soll Aufträge an Beratungsfirmen für Konsultingleistungen in den letzten zwei Jahren von 12 Mio. Euro gegeben haben. Es stellen sich hier die Fragen: Was haben diese Unternehmen der AUA geraten und wurden diese Ergebnisse umgesetzt?

Bei der Einstellung der Langstrecke nach Australien (Auslastung 90%) wurde zwar fliegendes und technisches Personal freigesetzt (etwa 400 Personen), in der Verwaltung wurden keine personellen Einsparungen umgesetzt.

Das Verkaufsverfahren ist ebenso einer gesonderten Überprüfung seitens der Staatsanwaltschaft zu unterziehen, da nicht von der Hand zu weisen ist, dass andere Bieter schlechter informiert waren als die Lufthansa, beziehungsweise wurden Interessenten aus Österreich nicht einmal gehört, obwohl auf eine österreichische (Kern-) Lösung gesetzt wurde. Teilweise waren bezüglich einer Beteiligung eines österreichischen Unternehmens nicht einmal Gesprächsterminfestsetzungen mit Herrn Ötsch möglich.

Ebenso kam es zu keiner Bereinigung der Flottenpolitik der AUA, um hier Synergieeffekte lukrieren zu können.

Im Jahre 2007 soll die Hälfte des Jahresgewinns für die 50-Jahres-Feier der AUA ausgegeben worden sein.

Ebenso setzte sich der AUA-Vorstand nicht für die Absenkung der überhöhten Gebühren des Flughafen Wiens ein, wie es andere Airlines wie die Sky Europe getan haben. Durch den Verkauf der AUA ist vor allem der gesamte Fremdenverkehr in der Ostregion Österreichs betroffen, da die AUA vor allem Zubringerfunktion haben würde.

Weiters wird die Republik der AUA eine halbe Milliarde Euro Steuergeld zuschießen, um die Bedingungen der Lufthansa zu erfüllen. Dies widerspricht klar den EU-Wettbewerbsregeln.

Das muss den Herrn Ötsch und Michaelis bekannt sein. Der Verdacht liegt nahe, dass Seitens des AUA-Management und der ÖIAG-Verantwortlichen fahrlässig, möglicherweise vorsätzlich unternehmensschädigendes Missmanagement praktiziert wurde. Dieser Verdacht ist im Sinne der österreichischen Steuerzahler zu klären.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Finanzen nachstehende

ANFRAGE

1.             Kommen nach Ihrer Ansicht, die ÖIAG und deren Vertreter ihren Aufgaben gemäß § 9(1) des ÖIAG-G nach?

2.             Ist mit personellen Konsequenzen in der ÖIAG zu rechnen, da die ÖIAG über die Funktionen ihrer Vertreter im Aufsichtsrat und in der Hauptversammlung der AUA es verabsäumt   haben   eine   kontinuierliche   Wertsteigerungen   zu   initiieren   bzw. voranzutreiben?

3.             Wenn nein, warum nicht?

4.             Wenn ja, wie beurteilen Sie die Tätigkeit des Vorstandes und der Aufsichtsräte in den letzten Jahren sowie die Vorgänge um das Verkaufsverfahren?

5.             Widerspricht die Bezuschussung des AUA-Verkaufs in Höhe von 0,5 Mrd. Euro den EU-Wettbewerbsregel?

6.             Welche Lehrmeinung wird hier von Ihnen vertreten?

7.             Waren Sie bei der 50-Jahres-Feier der AUA im Jahr 2007 anwesend?