263/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Stefan
an
den Herrn Bundeskanzler
betreffend finanzielle Einsparungen durch die Staats- und Verwaltungsreform
In der
letzen Legislaturperiode wurde durch die damaligen Großparteien SPÖ
und ÖVP, die
auch - zur Erinnerung - die Regierung bildeten, eine eigene Expertengruppe
für eine Staats-
und Verwaltungsreform eingesetzt. Eine Reform gab es nicht, sondern einzelne
Änderungen
der Verfassung, die dieser nicht gut taten. Was wurde reformiert:
1. Eine
Verfassungsnovelle, die vorsieht, dass ein Minister, auch Bundeskanzler, von
einem
Staatssekretär vertreten werden kann, der nicht seinem Ressort
angehört. In der XXIII GP
bedeutete das: Die
Staatssekretäre Lopatka und Matznetter konnten und können noch
immer Vizekanzler Molterer bzw. Bundeskanzler Gusenbauer vertreten. Diese
Überkreuzende Vertretung widerspricht dem § 19 der
Nationalratsgeschäftsordnung und
ergibt auch einen verfassungsrechtlichen Konflikt bezüglich der
Weisungsgebundenheit
der Staatsekretäre.
2. Verkürzung der Demokratie durch Verlängerung der Legislaturperiode.
3.
Einführung der Briefwahl, die mit vielen Problemen behaftet ist,
auf die die FPÖ,
insbesondere
betreffend „Schummelwähler", hingewiesen hat.
4. Das Hoheitsrechte ohne Staatsvertrag auf andere Staaten übertragen werden darf.
5. Das die Sozialpartner in die Verfassung aufgenommen wurden.
6.
Ermöglichung des passiven Wahlrechts für alle
ausländischen Studenten auf den
österreichischen Universitäten.
Die
OÖ-Nachrichten, vom 12.11.2008, titeln auf der Seite 2:"Die
blinden Flecken WIEN.
Einige heiße Eisen, die sich SP und VP in der alten Regierung noch
vorgenommen hatten,
sollen
in der neuen rot-schwarzen Koalition gar nicht mehr angefasst werden.“
Weiters wird
in diesem Artikel geschrieben :“Nach sehr viel mehr schaute es auch
diesmal
nicht aus: Die
Verhandlungsgruppe Verfassung und Verwaltung hat sich nur auf minimale
Adaptionen, etwa bei Briefwahl,
Landesverwaltungsgerichten und Bezirksschulräten,
geeinigt. Weil SP-Chef Werner Faymann und VP-Obmann Josef Pröll aber als
Ziel festgelegt
haben, dass in der Verwaltung bis 2013 drei Milliarden Euro eingespart werden
sollen,
machen sie das Thema nun nochmals zur
Chefsache.“
Vor
diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an Herrn
Bundeskanzler
folgende
Anfrage
1. Werden Sie sich dafür einsetzten, dass bei einer weitergehenden Staats- und Verwaltungsreform, als die von den Medien kolportierte, von ihrer Seite aus auch die Oppositionsparteien mit einbezogen werden?
2.
Wie viele Beamte und/oder Vertragsbedienste werden eingespart, um drei
Milliarden
Euro zu erwirtschaften?
3.
Wird es bei der zukünftigen Staats- und Verwaltungsreform die
Kompetenzverteilung
zwischen Bund und Länder behandelt werden?
4.
Werden die Oppositionsparteien bei Verhandlungen über eine neue
Kompetenzverteilung
zwischen Bund und Länder eingebunden werden?
5.
In welchen Bereichen der Verwaltung
wird es strukturelle und organisatorische
Veränderungen
geben?
6. In welchen Ressorts wird es strukturelle und organisatorische Veränderungen geben?
7.
Werden Sie sich dafür einsetzten, dass die Minderheitenrechte im
Parlament gestärkt
werden?
8. Wenn ja, wie werden sie sich dafür einsetzten?
9.
Werden sie sich dafür einsetzen, dass durch die Staats- und
Verwaltungsreform die
direktdemokratischen
Institutionen - wie
die Volksabstimmung -, also das
Mitbestimmungsrechte
der Bürger, gestärkt werden?