263/J XXIV. GP

Eingelangt am 27.11.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Stefan
an den Herrn Bundeskanzler

betreffend finanzielle Einsparungen durch die Staats- und Verwaltungsreform

In der letzen Legislaturperiode wurde durch die damaligen Großparteien SPÖ und ÖVP, die
auch - zur Erinnerung - die Regierung bildeten, eine eigene Expertengruppe für eine Staats-
und Verwaltungsreform eingesetzt. Eine Reform gab es nicht, sondern einzelne Änderungen
der Verfassung, die dieser nicht gut taten. Was wurde reformiert:

1.  Eine Verfassungsnovelle, die vorsieht, dass ein Minister, auch Bundeskanzler, von einem
Staatssekretär vertreten werden kann, der nicht seinem Ressort angehört. In der
XXIII GP
bedeutete das: Die Staatssekretäre Lopatka und Matznetter konnten und können noch
immer Vizekanzler Molterer bzw. Bundeskanzler Gusenbauer vertreten. Diese
Überkreuzende Vertretung widerspricht dem § 19 der Nationalratsgeschäftsordnung und
ergibt auch einen verfassungsrechtlichen Konflikt bezüglich der Weisungsgebundenheit
der Staatsekretäre.

2.                  Verkürzung der Demokratie durch Verlängerung der Legislaturperiode.

3.                  Einführung der Briefwahl, die mit vielen Problemen behaftet ist, auf die die FPÖ,
insbesondere betreffend „Schummelwähler", hingewiesen hat.

4.                  Das Hoheitsrechte ohne Staatsvertrag auf andere Staaten übertragen werden darf.

5.                  Das die Sozialpartner in die Verfassung aufgenommen wurden.

6.                  Ermöglichung des passiven Wahlrechts für alle ausländischen Studenten auf den
österreichischen Universitäten.

Die OÖ-Nachrichten, vom 12.11.2008, titeln auf der Seite 2:"Die blinden Flecken WIEN.
Einige heiße Eisen, die sich SP und VP in der alten Regierung noch vorgenommen hatten,
sollen in der neuen rot-schwarzen Koalition gar nicht mehr angefasst werden.“

Weiters wird in diesem Artikel geschrieben :“Nach sehr viel mehr schaute es auch diesmal
nicht aus: Die Verhandlungsgruppe Verfassung und Verwaltung hat sich nur auf minimale
Adaptionen, etwa bei Briefwahl, Landesverwaltungsgerichten und Bezirksschulräten,
geeinigt. Weil SP-Chef Werner Faymann und VP-Obmann Josef Pröll aber als Ziel festgelegt
haben, dass in der Verwaltung bis 2013 drei Milliarden Euro eingespart werden sollen,
machen sie das Thema nun nochmals zur Chefsache.“

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an Herrn Bundeskanzler
folgende


 

Anfrage

1.                  Werden   Sie   sich   dafür   einsetzten,   dass   bei   einer  weitergehenden   Staats-   und Verwaltungsreform, als die von den Medien kolportierte, von ihrer Seite aus auch die Oppositionsparteien mit einbezogen werden?

2.                  Wie viele Beamte und/oder Vertragsbedienste werden eingespart, um drei Milliarden
Euro zu erwirtschaften?

3.                  Wird es bei der zukünftigen Staats- und Verwaltungsreform die Kompetenzverteilung
zwischen Bund und Länder behandelt werden?

4.                  Werden die Oppositionsparteien bei Verhandlungen über eine neue Kompetenzverteilung
zwischen Bund und Länder eingebunden werden?

5.                  In  welchen  Bereichen  der  Verwaltung  wird  es  strukturelle  und  organisatorische
Veränderungen geben?

6.                  In welchen Ressorts wird es strukturelle und organisatorische Veränderungen geben?

7.                  Werden Sie sich dafür einsetzten, dass die Minderheitenrechte im Parlament gestärkt
werden?

8.                  Wenn ja, wie werden sie sich dafür einsetzten?

9.                  Werden sie sich dafür einsetzen, dass durch die Staats- und Verwaltungsreform die
direktdemokratischen   Institutionen      -   wie   die   Volksabstimmung   -,   also   das
Mitbestimmungsrechte der Bürger, gestärkt werden?