337/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.12.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Kickl, Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Pensionen unterhalb des Ausgleichszulagenrichtsatzes

Die Ausgleichszulage soll jedem Pensionsbezieher, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, ein bestimmtes Mindesteinkommen sichern. Die Ausgleichszulage ist eine Leistung der österreichischen Sozialversicherung, die zusätzlich zur Pension gewährt wird. Wenn das eigene Gesamteinkommen unter einem bestimmten gesetzlichen Mindestbetrag liegt, dann erhält man als Unterstützung eine Ausgleichszulage. Diese ergänzt die Pension um die Differenz zwischen eigenem Gesamteinkommen und dem Richtsatz. Das Gesamteinkommen besteht aus der Bruttopension, sonstigen Nettoeinkünften und eventuellen Unterhaltsansprüchen (Ausgedingeleistungen werden pauschal berücksichtigt).

In diesem Zusammenhang stellen unterfertigte Abgeordnete folgende

Anfrage

1.              Wie viele Pensionen liegen unterhalb des Ausgleichszulagenrichtsatzes (gegliedert nach Ausgleichszulagenrichtsatz und Familienrichtsatz)?

2.              Wie viele Pensionisten mit Pensionen unterhalb des Ausgleichszulagenrichtsatzes haben Anspruch auf Ausgleichszulage (gegliedert nach Ausgleichszulagenrichtsatz und Familienrichtsatz)?

 

2.1.  Wie viele davon sind ausländische Staatsbürger ohne österreichischen Pensionsanspruch (gegliedert nach EU- Staatsbürgern bzw. Drittstaatsangehörigen und Ausgleichszulagenrichtsatz und Familienrichtsatz)?

2.2.  Wie viele davon sind ausländische Staatsbürger mit österreichischen Pensionsanspruch (gegliedert nach EU- Staatsbürgern bzw. Drittstaatsangehörigen und Ausgleichszulagenrichtsatz und Familienrichtsatz)?

 

3.              Wie viele Witwen- oder Witwerpensionen mit Anspruch auf Ausgleichszulage gibt es?

4.              Wie viele Witwen- oder Witwerpensionen gibt es, die bis zu 50 Euro über dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegen?

5.              Wie viele Pensionisten mit Pensionen unterhalb des Ausgleichszulagenrichtsatzes haben keinen Anspruch auf Ausgleichszulage (aufgeschlüsselt unter Angabe des Grundes, wie etwa ausländischer Wohnort, zwischenstaatliche Abkommen, hohes Familieneinkommen oder Ausgedingeleistungen)?

 

5.1.   Wie viele Personen davon sind verheiratet und liegen bis zu 100 Euro über dem Familienrichtsatz?

5.2.         Wie viele Personen davon sind unverheiratet oder geschieden und liegen mit bis zu 50 Euro über dem Ausgleichszulagenrichtsatz?

6.    Wie viele Personen in Österreich über dem Regelpensionsalter haben keinen Pensionsanspruch und damit auch keinen Anspruch auf Ausgleichzulage?

6.1.  Wie viele Personen davon sind verheiratet und beziehen indirekt eine Ausgleichszulage nach dem Familienrichtsatz?

6.2.  Wie viele Personen davon sind verheiratet und liegen mit dem Partnereinkommen bis zu 100 Euro über dem Familienrichtsatz?