356/J XXIV. GP
Eingelangt am 03.12.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten Walser, Zinggl, Freundinnen und Freunde
betreffend die Neugestaltung der österreichischen Gedenkstätte im Staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau
Aus Anlass des 40. Jahrestages des „Anschlusses“ Österreichs an das nationalsozialistische Deutsche Reich wurde am 19. März 1978 die österreichische Gedenkstätte in Auschwitz eröffnet. Diese Ausstellung hat zweifellos ihre historischen Verdienste, jedoch entspricht die Darstellung der Jahre 1938 bis 1945 einer sehr einseitigen Sichtweise, die Österreich nur als „erstes Opfer“ der gewaltsamen Expansionspolitik von NS-Deutschland zeigt. Die Beteiligung von zahlreichen Österreicherinnen und Österreichern an NS-Verbrechen und insbesondere am Holocaust werden ausgeblendet.
Dieses Geschichtsbild entspricht in keinster Weise dem heutigen Wissensstand. Die mittlerweile zahlreichen kritischen zeitgeschichtlichen Arbeiten zur Frage der Involvierung von Österreicherinnen und Österreicher in den Nationalsozialismus und zum Umgang der Republik mit dieser Vergangenheit werden in der Ausstellung nicht berücksichtigt. Mehrere nationale Ausstellungen in der staatlichen Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau wurden bereits neu gestaltet. Nur zwei Ausstellungen sind noch im „Originalzustand“: Die – derzeit geschlossene – des nicht mehr existierenden Staates Jugoslawien und die österreichische. Die Neugestaltung der österreichischen Gedenkstätte ist schon längst überfällig.
Seit November 2005 (!) befindet sich im Eingangsbereich der Ausstellung ein Transparent, welches darauf hinweist, dass die Darstellung als „erstes Opfer des Nationalsozialismus“ nicht mehr dem Geschichtsbild des heutigen Österreich entspricht: „Dieser Perspektivenwechsel im Umgang mit der NS-Vergangenheit soll in einer Neugestaltung der Österreichischen Gedenkstätte zum Ausdruck gebracht werden, die derzeit konzipiert wird.“ Die unterzeichnende Institution ist das Österreichische Generalkonsulat in Kraków, doch die Konzipierung scheint ein äußerst schwieriges und zeitaufwendiges Unterfangen zu sein.
Immerhin steht nun im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode im Kapitel „Kunst und Kultur“ u. a. folgende Passage: „Erneuerung des Österreich-Pavillons in der Ausschwitz[sic!]-Gedenkstätte; Koordination und Teilfinanzierung durch den Nationalfonds“ (S. 221). Einmal abgesehen davon, dass die AutorInnen dieser Passage peinlicherweise nicht in der Lage waren, den Ort orthografisch korrekt zu schreiben, ist dies eine erfreuliche Festlegung. Dennoch bleiben viele Fragen offen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: