358/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.12.2008
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petzner, Hagen, Bucher

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Erstaufnahmezentrum Süd

Die Anfragesteller haben dem Regierungsprogramm entnommen, dass neben den schon bestehenden Erstaufnahmestellen im Süden Österreichs eine „neue, zusätzliche EASt geschaffen“ werden soll.

Es müsste eigentlich Ziel der Bundesregierung sein, sowohl den Zustrom neuer Asylwerber massiv zu drosseln als auch die Verfahren und damit die Aufenthaltsdauer von Personen, die zu unrecht Asyl in Anspruch nehmen, massiv zu verkürzen. Allen derartigen Beteuerungen, die im Regierungsprogramm aufscheinen, kann man aber wenig Glauben schenken, wenn gleichzeitig jedenfalls ein zusätzliches Erstaufnahmezentrum errichtet werden soll.

In Kärnten, aber auch bei der Bevölkerung der Steiermark gibt es kein Verständnis für das angedrohte zusätzliche Erstaufnahmezentrum. In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.            Welche Standorte werden für das im Regierungsprogramm angedrohte „Erstaufnahmezentrum Süd“ derzeit geprüft bzw. sollen noch geprüft werden?

2.            Können Sie ausschließen, dass das neue Erstaufnahmezentrum in Kärnten eingerichtet werden soll?

3.            Wenn nein, mit welchen Argumenten wollen Sie sowohl das Land Kärnten als auch seine Bevölkerung davon überzeugen, dass ein solches weiteres Erstaufnahmezentrum den Kärntnerinnen und Kärntnern – auch im Hinblick darauf, dass Kärnten ein Tourismusland ist – zumutbar ist?

4.            Weshalb ist ein zusätzliches Erstaufnahmezentrum überhaupt erforderlich?

5.            Welche Entwicklung in der Zahl der Asylwerber erwarten Sie für die nächsten fünf Jahre?

6.            Welche Initiativen werden Sie auf EU-Ebene setzen ergreifen, um die Belastung Österreichs durch Asylwerber spürbar zu reduzieren?

7.            Welche konkreten Maßnahmen werden Sie setzen, um sowohl die Zahl als auch die Aufenthaltsdauer von Personen, die zu unrecht Asyl in Anspruch nehmen, deutlich zu verkürzen?