407/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.12.2008
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Kogler, Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Vorbelastung für die ÖBB

 

Bereits in der parlamentarischen Anfrage 4619/J der Abgeordneten Mag Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen vom 16. Juni 2008 betreffend die Vorbelastung für die ÖBB wurden kritische Fragen an den Bundesminister für Finanzen gestellt. Die Antworten des Bundesministers für Finanzen zu dieser Anfrage sind gänzlich konträr zu den Ausführungen im ÖBB-Geschäftsbericht 2007. So z.B. geht aus dem Geschäftsbericht 2007 klar hervor, dass mit der vom Finanzminister geschlossenen Vereinbarung deutlich höhere Vorbelastungen eingegangen wurden, als das Budgetbegleitgesetz 2007 (BGBl. I 106/2007) erlaubt. Gemäß ÖBB-Geschäftsbericht 2007 sind rund 70 % der Errichtungskosten (Tilgungsraten zuzüglich Zinsaufwendungen) verteilt über 30 Jahre ab 2007 von der Republik Österreich zu begleichen. (Siehe Seiten 39, 156, 273 des ÖBB-Berichts 2007). Allein für das Geschäftsjahr 2008 bedeutet diese Vereinbarung, dass der Bund 1,0 Mrd. Euro zuzüglich Zinsenanteils verteilt über 30 Jahre zu bezahlen hat (siehe Seite 39 und 156 des ÖBB-Geschäftsberichts 2007). Umgelegt auf den Investitionsrahmen für die Jahre 2008 bis 2013, der in Summe 10,7 Mrd. Euro ausmacht, sind 70% rund 7,5 Mrd. Euro. Dazu kommen noch die Zinskosten.

 

Die Aussagen im ÖBB-Geschäftsbericht 2007 unterstreichen auch, dass es sich, was das Jahr 2007 betrifft, sogar um Finanzschulden handelt, die der Mitbefassung des Präsidenten des Rechnungshofs bedürfen. Diese Aussagen lassen den Verdacht aufkommen, dass § 65 Abs 3 Z 2 BHG nicht und Art 145 B-VG nicht eingehalten wurden.

 

Aus dem ÖBB-Geschäftsbericht geht weiters entgegen den Aussagen des Bundesministers für Finanzen klar hervor, dass bereits am 20. Dezember 2007 zwischen dem BMVIT, dem BMF und der ÖBB eine Vereinbarung zum Rahmenplan 2007 bis 2012 geschlossen wurde (siehe Seite 155).

 

 


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wie hoch sind die Verbindlichkeiten, die die ÖBB-Infrastrukturbau AG eingegangen ist und die der Bund gemäß obiger Vereinbarungen samt Zinsen im Verlauf von 30 Jahren zu begleichen hat?

 

2.      Wie hoch sind die anfallenden Zinsen?

 

3.      Wie hoch ist die daraus resultierende Gesamtbelastung für den Bund (Tilgungsraten zuzüglich Zinsaufwendungen) und wie verteilen sich diese Belastungen auf die einzelnen Jahre?

 

4.      Wie hoch werden die Schulden der ÖBB-Infrastrukturbau AG im Jahr 2008 sein, die der Bund gemäß Vereinbarung vom März 2008 zu begleichen hat?

 

5.      Da es sich um eine Verbindlichkeit handelt, die eine Fristigkeit von mehr als zehn Jahren hat, handelt es sich gemäß § 65 BHG um Finanzschulden des Bundes. Hat der Präsident des Rechnungshofes diese Geschäfte 2007 und 2008 gegengezeichnet?

 

6.      Wenn nein, warum nicht?

 

7.      Wann werden Sie vom Nationalrat die notwendige Ermächtigung einholen?

 

8.      Wie lautet die Vereinbarung vom 20. Dezember 2007? Wie hoch sind die dort eingegangenen Verpflichtungen des Bundes für die Jahre 2007 bis 2012?

 

9.      Wurde eine Kosten-Nutzen-Analyse über die Finanzierungsform durchgeführt?

 

10. Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen? Wenn nein, warum nicht?

 

11. Warum erfolgt die Finanzierung nicht über die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur?

 

12. In welcher Form ist bereits heute dafür Vorsorge getroffen, damit die im Rahmenplan 2008 -2013 genannten Projekt mit einem Finanzierungsvolumen von 11,9  Mrd Euro budgetär gedeckt sind?