426/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.12.2008
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Anfrage

der Abgeordneten Hofer,
Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht und Kunst

betreffend Haftungsanspruch nach Unfällen am Schulgelände

Bei einem Schulfest in Österreich kam es zu einem folgenschweren Zwischenfall. Ein von einem Schulkind gelenktes Cart kam von der Fahrbahn ab und verletzte ein schulfremdes Kind als Zuschauer schwer. Leider mussten dem Knaben Zehen amputiert werden. Die Leitung des Schulfestes war dem Elternverein übertragen. Die Veranstaltung war nicht versichert.

Sowohl die Schule als auch der Elternverein weigern sich, die Verantwortung für diese Tragödie zu übernehmen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht und Kunst folgende

Anfrage:

1.             Wer übernimmt in derartigen Fällen die Haftung?

2.             Wie werden Sie sicherstellen, dass es zu solchen Zwischenfällen in Zukunft nicht mehr kommen kann?

3.             Wären Sie bereit, die betroffene Familie zu treffen und Ihr Unterstützung zukommen zu lassen?