440/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Zuverlässigkeitsprüfungen von Personen mit Dienstort Flughafen

Die Tageszeitung Die Presse“ hat am 18. November 2008 über Zuverlässigkeitsüber­prüfungen von Personen mit Dienstort Flughafen berichtet, die das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie durchführen lässt.

In konkreten Fall ging es um Herrn A., der im Zuge einer Zuverlässigkeitsüberprüfung - offensichtlich fälschlicherweise und ohne jegliches vorangegangenes Problem mit seinem Arbeitgeber - als erhebliches Sicherheitsrisiko eingestuft wurde, was dazu führte, dass Herrn A. der Sicherheitsausweis, der für die Arbeit am Flughafen unerlässlich ist, entzogen wurde. Nach einer anfänglichen Entlassung kam es in Folge zu einer einvernehmlichen Lösung des Dienstverhältnisses. Nach einer Klage gegen die Republik stellte nunmehr der Oberste Gerichtshof fest, dass Österreich Herrn A. alle Schäden ersetzen muss, die durch die Falscheinschätzung entstanden sind.

Zu den Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage

1.      Seit wann gibt es die im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie durchgeführten Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Personen mit Dienstort Flughafen?

2.      Wie viele Mitarbeiter und welche Flughäfen sind von den Zuverlässigkeitsüberprüfungen betroffen?

3.      Wie häufig werden diese Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchgeführt?

4.      Wer führt diese Zuverlässigkeitsüberprüfungen durch?

5.      In welcher Form werden die Zuverlässigkeitsüberprüfungen durchgeführt?


6.      Werden die Betroffenen jeweils von der Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung informiert?

7.      Ist die Häufigkeit der Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung bei allen Mitarbeitern gleich oder differenziert sie nach Art oder Dauer einer Tätigkeit oder nach Größe und Lage eines Flughafens?

8.      Bei wie vielen Mitarbeitern wurden jeweils in den letzten 5 Jahren Zuverlässigkeitsüber­prüfungen durchgeführt?

9.      Bei wie vielen Zuverlässigkeitsüberprüfungen wurde die betreffende Person als nicht zuverlässig eingestuft?

10.  Welche Beurteilungsstufen gibt es und welche Konsequenzen sind dabei für den Überprüften jeweils verbunden?

11.  Wie oft und von wem wird die Republik aufgrund des Ergebnisses einer Zuverlässigkeitsüberprüfung auf Amtshaftung verklagt?