492/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Grosz, Bucher

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die aufgeblähten Ministerbüros und Staatssekretariate der neuen

Bundesregierung

Die abgewählte Bundesregierung war insbesondere für wenig Leistung aber hohe Personalkosten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerbüros und der eingerichteten Staatssekretariate bekannt. Während Österreich wirtschafts-, sozial- und gesellschaftspolitisch nach 20 Monaten rot/schwarz auf den Abgrund zusteuerte, erhöhte sich die Summe der parteipolitischen Versorgungsjobs in den politischen Kabinetten.

Die nunmehrige Bundesregierung unterscheidet sich in keinster Weise von der abgetretenen Regierung Gusenbauer I. Statt Gusenbauer/Molterer regieren nunmehr die erfolglosen Regierungskoordinatoren Faymann/Pröll.

Es ist daher davon auszugehen, dass die am 2.12.2008 angelobte Bundesregierung zumindest auch im Bereich der parteipolitischen Versorgungsjobs die alten Wege" der abgewählten Bundesregierung weitergeht.

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.            Wie    viele    bzw.    welche    Personen,    geordneten    nach    Namen    und Aufgabenbereich, sind seit dem 2.12.2008 im Ministerbüro bzw. im Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt und/oder dienstzugeteilt und auf           welcher         Grundlage      (Beamten-Dienstrechtsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz,      Sondervertrag      gemäß      §      36     VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsgesetz) basiert jeweils dieses Dienstverhältnis?

2.            Wie    viele    bzw.    welche    Personen,    geordneten    nach    Namen    und Aufgabenbereich, waren bis zum 2.12.2008 im Ministerbüro bzw. im Büro eines   etwaig   eingerichteten   Staatssekretärs   Ihres   Ressorts   beschäftigt und/oder     dienstzugeteilt     und     auf     welcher     Grundlage     (Beamten- Dienstrechtsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsgesetz) basierte jeweils dieses Dienstverhältnis?



3.            Sollten die unter Punkt 2. beauskunfteten Dienstverhältnisse bereits beendet sein oder sich in Auflösung befinden, wird angefragt, zu welchen Zeitpunkten und mit welcher rechtlichen Begründung diese Dienstverhältnisse, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, aufgelöst wurden und welche Kosten (Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung bzw. -abfindung, freiwillige    Abfertigung,     Pönale,    etc.)    mit    der    Beendigung    dieses Dienstvertrages,  geordnet nach  namentlich  bezeichneten  Dienstnehmern, verbunden waren?

4.            Auf welcher Grundlage erfolgte jeweils für die unter Punkt 1. angefragten Personen die Ermittlung des Gehaltsanspruches und wie hoch wird dieser,


ausgewiesen je namentlich bezeichneten Dienstnehmer, pro Kalenderjahr inklusive Sonderzahlungen und Überstundenpauschale sein?

5.             Welche     der     in     Frage     1     angeführten     Personen     erhält     keine Überstundenpauschale?

6.             Mit welchen Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten    Staatssekretärs   wurden    Sonderverträge   gemäß   §   36 Vertragsbedienstetengesetz    abgeschlossen    und    in    welchen    Außmaß übersteigen   die   darin   vereinbarten   Gehälter   das   Gehaltsschema   des Vertragsbedienstetengesetzes,      jeweils      geordnet      nach      namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

7.             Über welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen und welche   Vertragsinhalte           wurden                              mit                                       welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen   vereinbart,   jeweils   geordnet   nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter Beifügung des verleihenden Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens?

(Die Frage sollte nach folgendem Schema beantwortet werden: Leiharbeitgeber, Leiharbeitnehmer, Vertragszeitraum, Gehalt, Wertanpassung, Kündigungsmöglichkeit, Remunerationen, Belohnungen, Umsatzsteuerpflicht des Arbeitskräfteüberlassers, Abrechnungsmodalitäten von Reisekosten und Überstunden, Pensionsvorsorge, Einhaltung der Dienstpflichten, Amtsverschwiegenheit, Abdingung des Weisungsrechtes des Leiharbeitgebers sowie Konventionalstrafe; die Beantwortung kann auch durch Beilage der entsprechenden Leiharbeitsverträge in Kopie substituiert werden)

8.             Welche  Dienstverhältnisse wurden  von  den  unter  Punkt 7.  angefragten Personen   vor   Abschluss   des   gegenständlichen   Überlassungsvertrages, geordnet nach namentlich bezeichneten Personen und unter Beifügung des jeweiligen Dienstgebers, ausgeübt? Von wem wurde, jeweils geordnet nach namentlich  bezeichneten  überlassenen Arbeitskräften,  der entsprechende Arbeitsleihvertrag formuliert?

9.             An welche  Unternehmungen, die nunmehr als Arbeitskräfteüberlasser in einem Vertragsverhältnis mit dem Ressort stehen, wurden Förderungen des Ministeriums   vergeben   und   wenn   ja,   in   welcher   Höhe   erfolgte   eine entsprechende Förderung, jeweils geordnet nach Förderungsempfänger und Budgetjahr?

10.     Welche   Mitarbeiter   des   Ministerbüros   bzw.   des   Büros   eines   etwaig eingerichteten   Staatssekretärs   sind   mit   Führungsfunktionen   in   anderen Organisationseinheiten betraut, um welche Organisationseinheit handelt es sich   jeweils,   und   in   welchem   Ausmaß   wird   diese   Führungsfunktion wahrgenommen?


11 .Wie werden zeitliche Mehrleistungen der Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs finanziell abgerechnet, aufgelistet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?

12. Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs üben Nebentätigkeiten und /oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen aus und welche Einkünfte beziehen sie aus diesen Nebentätigkeiten, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmer?