497/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.12.2008
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grosz, Bucher

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend die aufgeblähten Ministerbüros und Staatssekretariate der neuen Bundesregierung

 

Die abgewählte Bundesregierung war insbesondere für wenig Leistung aber hohe Personalkosten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ministerbüros und der eingerichteten Staatssekretariate bekannt. Während Österreich wirtschafts-, sozial- und gesellschaftspolitisch nach 20 Monaten rot/schwarz auf den Abgrund zusteuerte, erhöhte sich die Summe der parteipolitischen Versorgungsjobs in den politischen Kabinetten.

Die nunmehrige Bundesregierung unterscheidet sich in keinster Weise von der abgetretenen Regierung Gusenbauer I. Statt Gusenbauer/Molterer regieren nunmehr die erfolglosen Regierungskoordinatoren Faymann/Pröll.

Es ist daher davon auszugehen, dass die am 2.12.2008 angelobte Bundesregierung zumindest auch im Bereich der parteipolitischen Versorgungsjobs die „alten Wege“ der abgewählten Bundesregierung weitergeht.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

Anfrage:

 

  1. Wie viele bzw. welche Personen, geordneten nach Namen und Aufgabenbereich, sind seit dem 2.12.2008 im Ministerbüro bzw. im Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs beschäftigt und/oder dienstzugeteilt und auf welcher Grundlage (Beamten-Dienstrechtsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsgesetz) basiert jeweils dieses Dienstverhältnis?
  2. Wie viele bzw. welche Personen, geordneten nach Namen und Aufgabenbereich, waren bis zum 2.12.2008 im Ministerbüro bzw. im Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs Ihres Ressorts beschäftigt und/oder dienstzugeteilt und auf welcher Grundlage (Beamten-Dienstrechtsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder Arbeitsüberlassungsgesetz) basierte jeweils dieses Dienstverhältnis?
  3. Sollten die unter Punkt 2. beauskunfteten Dienstverhältnisse bereits beendet sein oder sich in Auflösung befinden, wird angefragt, zu welchen Zeitpunkten und mit welcher rechtlichen Begründung diese Dienstverhältnisse, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, aufgelöst wurden und welche Kosten (Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung bzw. -abfindung, freiwillige Abfertigung, Pönale, etc.) mit der Beendigung dieses Dienstvertrages, geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern, verbunden waren?
  4. Auf welcher Grundlage erfolgte jeweils für die unter Punkt 1. angefragten Personen die Ermittlung des Gehaltsanspruches und wie hoch wird dieser, ausgewiesen je namentlich bezeichneten Dienstnehmer, pro Kalenderjahr inklusive Sonderzahlungen und Überstundenpauschale sein?
  5. Welche der in Frage 1 angeführten Personen erhält keine Überstundenpauschale?
  6. Mit welchen Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs wurden Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz abgeschlossen und in welchen Außmaß übersteigen die darin vereinbarten Gehälter das Gehaltsschema des Vertragsbedienstetengesetzes, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?
  7. Über welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs wurden Arbeitsleihverträge abgeschlossen und welche Vertragsinhalte wurden mit welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen vereinbart, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter Beifügung des verleihenden Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens?

(Die Frage sollte nach folgendem Schema beantwortet werden: Leiharbeitgeber, Leiharbeitnehmer, Vertragszeitraum, Gehalt, Wertanpassung, Kündigungsmöglichkeit, Remunerationen, Belohnungen, Umsatzsteuerpflicht des Arbeitskräfteüberlassers, Abrechnungsmodalitäten von Reisekosten und Überstunden, Pensionsvorsorge, Einhaltung der Dienstpflichten, Amtsverschwiegenheit, Abdingung des Weisungsrechtes des Leiharbeitgebers sowie Konventionalstrafe; die Beantwortung kann auch durch Beilage der entsprechenden Leiharbeitsverträge in Kopie substituiert werden)

  1. Welche Dienstverhältnisse wurden von den unter Punkt 7. angefragten Personen vor Abschluss des gegenständlichen Überlassungsvertrages, geordnet nach namentlich bezeichneten Personen und unter Beifügung des jeweiligen Dienstgebers, ausgeübt? Von wem wurde, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten überlassenen Arbeitskräften, der entsprechende Arbeitsleihvertrag formuliert?
  2. An welche Unternehmungen, die nunmehr als Arbeitskräfteüberlasser in einem Vertragsverhältnis mit dem Ressort stehen, wurden Förderungen des Ministeriums vergeben und wenn ja, in welcher Höhe erfolgte eine entsprechende Förderung, jeweils geordnet nach Förderungsempfänger und Budgetjahr?
  3. Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs sind mit Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut, um welche Organisationseinheit handelt es sich jeweils, und in welchem Ausmaß wird diese Führungsfunktion wahrgenommen?
  4. Wie werden zeitliche Mehrleistungen der Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs finanziell abgerechnet, aufgelistet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?
  5. Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs üben Nebentätigkeiten und /oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen aus und welche Einkünfte beziehen sie aus diesen Nebentätigkeiten, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?