Eingelangt am 16.12.2008
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Grosz, Bucher
Kolleginnen und
Kollegen
an die
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend die
aufgeblähten Ministerbüros und Staatssekretariate der neuen
Bundesregierung
Die abgewählte Bundesregierung war insbesondere für wenig
Leistung aber hohe Personalkosten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Ministerbüros und der eingerichteten Staatssekretariate bekannt.
Während Österreich wirtschafts-, sozial- und gesellschaftspolitisch
nach 20 Monaten rot/schwarz auf den Abgrund zusteuerte, erhöhte sich die
Summe der parteipolitischen Versorgungsjobs in den politischen Kabinetten.
Die nunmehrige Bundesregierung unterscheidet sich in keinster Weise von
der abgetretenen Regierung Gusenbauer I. Statt Gusenbauer/Molterer regieren
nunmehr die erfolglosen Regierungskoordinatoren Faymann/Pröll.
Es ist daher davon auszugehen, dass die am 2.12.2008 angelobte
Bundesregierung zumindest auch im Bereich der parteipolitischen Versorgungsjobs
die „alten Wege“ der abgewählten Bundesregierung weitergeht.
Daher richten die
unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst
und Kultur nachstehende
Anfrage:
- Wie viele bzw. welche Personen, geordneten nach Namen und
Aufgabenbereich, sind seit dem 2.12.2008 im Ministerbüro bzw. im
Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs
beschäftigt und/oder dienstzugeteilt und auf welcher Grundlage
(Beamten-Dienstrechtsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag
gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder
Arbeitsüberlassungsgesetz) basiert jeweils dieses
Dienstverhältnis?
- Wie viele bzw. welche Personen, geordneten nach Namen und
Aufgabenbereich, waren bis zum 2.12.2008 im Ministerbüro bzw. im
Büro eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs Ihres Ressorts
beschäftigt und/oder dienstzugeteilt und auf welcher Grundlage
(Beamten-Dienstrechtsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz, Sondervertrag
gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder
Arbeitsüberlassungsgesetz) basierte jeweils dieses
Dienstverhältnis?
- Sollten die unter Punkt 2. beauskunfteten Dienstverhältnisse
bereits beendet sein oder sich in Auflösung befinden, wird angefragt,
zu welchen Zeitpunkten und mit welcher rechtlichen Begründung diese
Dienstverhältnisse, geordnet nach namentlich bezeichneten
Dienstnehmern, aufgelöst wurden und welche Kosten
(Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung bzw.
-abfindung, freiwillige Abfertigung, Pönale, etc.) mit der Beendigung
dieses Dienstvertrages, geordnet nach namentlich bezeichneten
Dienstnehmern, verbunden waren?
- Auf welcher Grundlage erfolgte jeweils für die unter Punkt 1.
angefragten Personen die Ermittlung des Gehaltsanspruches und wie hoch
wird dieser, ausgewiesen je namentlich bezeichneten Dienstnehmer, pro
Kalenderjahr inklusive Sonderzahlungen und Überstundenpauschale sein?
- Welche der in Frage 1 angeführten Personen erhält keine
Überstundenpauschale?
- Mit welchen Mitarbeitern des Ministerbüros bzw. des Büros
eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs wurden
Sonderverträge gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz
abgeschlossen und in welchen Außmaß übersteigen die darin
vereinbarten Gehälter das Gehaltsschema des
Vertragsbedienstetengesetzes, jeweils geordnet nach namentlich
bezeichneten Dienstnehmern?
- Über welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des
Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs wurden
Arbeitsleihverträge abgeschlossen und welche Vertragsinhalte wurden
mit welchen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen vereinbart,
jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern unter
Beifügung des verleihenden
Arbeitskräfteüberlassungsunternehmens?
(Die Frage sollte nach folgendem
Schema beantwortet werden: Leiharbeitgeber, Leiharbeitnehmer, Vertragszeitraum,
Gehalt, Wertanpassung, Kündigungsmöglichkeit, Remunerationen,
Belohnungen, Umsatzsteuerpflicht des Arbeitskräfteüberlassers,
Abrechnungsmodalitäten von Reisekosten und Überstunden, Pensionsvorsorge,
Einhaltung der Dienstpflichten, Amtsverschwiegenheit, Abdingung des
Weisungsrechtes des Leiharbeitgebers sowie Konventionalstrafe; die Beantwortung
kann auch durch Beilage der entsprechenden Leiharbeitsverträge in Kopie
substituiert werden)
- Welche Dienstverhältnisse wurden von den unter Punkt 7.
angefragten Personen vor Abschluss des gegenständlichen
Überlassungsvertrages, geordnet nach namentlich bezeichneten Personen
und unter Beifügung des jeweiligen Dienstgebers, ausgeübt? Von
wem wurde, jeweils geordnet nach namentlich bezeichneten überlassenen
Arbeitskräften, der entsprechende Arbeitsleihvertrag formuliert?
- An welche Unternehmungen, die nunmehr als
Arbeitskräfteüberlasser in einem Vertragsverhältnis mit dem
Ressort stehen, wurden Förderungen des Ministeriums vergeben und wenn
ja, in welcher Höhe erfolgte eine entsprechende Förderung,
jeweils geordnet nach Förderungsempfänger und Budgetjahr?
- Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines
etwaig eingerichteten Staatssekretärs sind mit
Führungsfunktionen in anderen Organisationseinheiten betraut, um
welche Organisationseinheit handelt es sich jeweils, und in welchem
Ausmaß wird diese Führungsfunktion wahrgenommen?
- Wie werden
zeitliche Mehrleistungen der Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des
Büros eines etwaig eingerichteten Staatssekretärs finanziell
abgerechnet, aufgelistet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?
- Welche Mitarbeiter des Ministerbüros bzw. des Büros eines
etwaig eingerichteten Staatssekretärs üben Nebentätigkeiten
und /oder entgeltliche Aufsichtsratsfunktionen aus und welche
Einkünfte beziehen sie aus diesen Nebentätigkeiten, jeweils
geordnet nach namentlich bezeichneten Dienstnehmern?