513/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.12.2008
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

 

Betreffend aktuelle Ungerechtigkeiten bei der Witwerpension

 

Durch das Vorziehen der Pensionsanpassung für das Jahr 2009 ist es für die Bezieher von Witwerpensionen  untragbaren Verkürzungen der ausbezahlten Pensionen gekommen. Ein Beispiel von vielen ist dem Akt WLA-2143 150435/2 01 der Pensionsversicherungsanstalt, Landesstelle Wien zu entnehmen:

Der gesetzlichen Pensionserhöhung um € 45,- monatlich steht eine Verringerung der Witwerpension in der Höhe von € 56,- monatlich gegenüber, sodass im Ergebnis die Vorziehung der Pensionsanpassung dem konkreten Pensionsempfänger ein minus von € 11,-/Monat bescherte. Im konkreten Fall wurde die Witwenpension bei der letzten Pensionsanpassung bereits um € 12,- reduziert, sodass im letzten Jahr ein Realeinkommensverlust von brutto € 68,- x 14, sohin € 952,- oder ATS 13.099,52 im Jahre 2008 eingetreten ist.

Im konkreten Fall bezieht der Pensionsempfänger eine netto Gesamtpension von monatlich 1.033,45 nach über 50 Jahren Beruftätigkeit.

In diesem Zusammenhang ergeht an den BM für Soziales und Konsumentenschutz folgende Anfrage:

 

1.    Finden Sie im konkreten Fall die Pensionseranpassung sozial gerecht?

2.    Was genau ist die Ursache für diese Änderung der Pensionshöhe?

3.    Wie viele Pensionisten sind betroffen?

4.    Wie hoch ist der Gesamtbetrag, um den die betroffenen Pensionisten verkürzt werden?

5.    Welche Maßnahmen sind Ihrerseits in Aussicht genommen, um zugunsten der Betroffenen rasch Abhilfe zu schaffen?