514/J XXIV. GP
Eingelangt am
19.12.2008
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möglich.
Anfrage
des Abg. Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Überprüfung u.a. eines Obsorgeverfahrens
Mit Beschwerde vom 15.12.2008 hat sich Frau Mag. Isabella Schörghuber persönlich an den BM für Justiz gewandt. Wesentlicher Inhalt dieser Beschwerde sind insbesondere folgende Punkte:
1. Ein Beschluss des LG ZRS Wien vom 2.12.2008 soll davon ausgehen, dass ein Strafverfahren gegen Z. nicht anhängig sei - dies entspräche aber nicht der wahren Sachlage.
2. Anträge auf sofortige Gewährung eines unbegleiteten Besuchsrechts im Sinne einer Sachverständigenempfehlung sollen unbegründet abgelehnt worden seien.
3. Vier Anträge auf Abnahme der Kinder vom Kindesvater seien bis dato nicht bearbeitet worden, obgleich Volksanwalt Dr. Peter Kostelka in einer Entscheidung der Volksanwaltschaft vom 2.7.2008 zum Ergebnis gekommen ist, dass die Übergabe der Kinder an den Kindesvater nicht zu Recht erfolgte.
4. Ein Antrag auf ergänzende Befundung beider Elternteile soll vom LG ZRS bis dato nicht bearbeitet worden sein.
In diesem Zusammenhang ergeht an den Bundesminister für Justiz folgende Anfrage:
1. Welche Veranlassungen sind Ihrerseits auf Grund der Beschwerde der Mag. Isabella Schörghuber in Aussicht genommen?
2. Ist es Ihrer Einschätzung nach in den beschwerdegegenständlichen Verfahren zu - der Justizverwaltung zurechenbaren -Verfahrensverzögerungen gekommen?
3. Wenn ja, welche Möglichkeiten haben Sie und werden Sie in Anspruch nehmen, um einen raschen Verfahrensfortgang zu gewährleisten?
4. Ist in Aussicht genommen, diese Beschwerde dem zuständigen Disziplinarsenat zur Kenntnis zu bringen?
5. Wenn nein, warum nicht?