515/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.12.2008
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die Bedeutung von Kennzahlen (KZ) in diversen Schriftstücken der Finanzämter
Der Anfragesteller wurde mit folgendem Problem eines Bürgers konfrontiert:
Es liegt ein Schriftstück des Finanzamts vor, das ein wesentliches Beweisstück für ein Gerichtsverfahren sein könnte. Dieses Schriftstück vom 10. Juni 1994 protokolliert eine Eingabe eines Beamten des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk, an der Nußdorferstraße 90 in 1093 Wien. Über den einzelnen Posten der Eingaben steht: „Abgabenberechnung Datenerfassung“.
Folgend sind verschiedene Einkünfte des Steuerpflichtigen verzeichnet, getrennt ganz offenbar nach unterschiedlichen Arten der Einkünfte. Die jeweilige Einkommensart ist, vermutlich computergerecht, nicht verbal, sondern mit KZ definiert (also nicht „Einkünfte aus Vermietung“ oder „... aus Gewerbebetrieb“ oder ähnlichem, sondern mit einer unter der Rubrik KZ aufscheinenden Zahl).
Für das Gerichtsverfahren ist von entscheidender Bedeutung, woraus die protokollierten Einkünfte erzielt wurden. Anfragen an das obengenannte Finanzamt (und auch an andere) wurden nicht beantwortet. Im Wesentlichen zum Einen, weil bald nach dem Datum der gegenständlichen Protokollierung laut uns vorliegender Auskunft die KZ geändert wurden, zum Anderen, weil andere Finanzämter – angeblich – andere KZ verwenden würden.
Das Nichtkennen einer Kennzahl (KZ) kann daher ganz allgemein Auswirkungen auf Interessen Dritter haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: