518/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.12.2008
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Maga. Brunner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in bezug auf den Gewässerbewirtschaftungsplan und die Öffentlichkeitsbeteiligung

 

 

 

 

Die Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, WRRL) legt die Umweltziele für alle europäischen Oberflächengewässer und das Grundwasser fest. Ziel ist es im Wesentlichen, einen guten ökologischen bzw. mengenmäßigen und guten chemischen Zustand der Gewässer zu schaffen und zu erhalten.

 

Entsprechend dem 8. Umweltkontrollbericht des Umweltbundesamtes besteht für knapp 60% der Fließgewässerstrecken das Risiko, das Ziel des „guten Zustandes“ bis 2015 zu verfehlen, im Bereich der Hydrologie und Morphologie der Flüsse ist der Handlungsbedarf am größten. Hydromorphologische Veränderungen der Flüsse finden va. durch die Wasserkraftnutzung und Hochwasserschutzmaßnahmen (Dämme, Querbauwerke, Begradigungen, Ufersicherung) statt, hydrologische Beeinträchtigungen treten z.B. durch Ausleitungen und den Schwallbetrieb von Speicher-Wasserkraftwerken auf. 

 

Hinsichtlich des  „guten chemischen Zustandes“ des Grundwassers besteht laut 8.

Umweltkontrollbericht bei den Parametern Nitrat, Atrazin und Desethylatrazin das Risiko, diesen im Jahr 2015 zu verfehlen, wobei Nitrat für das Grundwasser nach wie vor das größte Problem darstellt.

 

1) Die WRRL und der mit der Wasserrechtsnovelle 2003 (BGBL I Nr 82/2003) eingeführte § 55c WRG sehen nach einem explizit geregelten Zeitplan die Erstellung eines Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes vor. Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan soll die generelle Planung der anzustrebenden wasserwirtschaftlichen Ordnung für die Entwicklung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse der Flusseinzugsgebiete Donau, Rhein und Elbe enthalten. Dabei sollen die verschiedenen Interessen der Wassernutzung angemessen berücksichtigt werden. So stehen sich beispielsweise Interessen der Wasser- und Energiewirtschaft, der Landwirtschaft (Bewässerung, Düngung mit ua Nitrat, welches auch in das Grundwasser gelangt) sowie jene der Fischerei oder des Naturschutzes,  der Naherholung, des guten mengenmäßigen/ökologischen Zustandes von Fließgewässern und des trinkwasserfähigen Zustandes des Grundwassers gegenüber.

 

Im Zuge des Zeitplanes der WRRL ist die Vorlage von „Entwürfen des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes für die internationale Flussgebietseinheit sowie den nationalen Teil der internationalen Flussgebietseinheit (gegliedert in Planungsräume) spätestens bis zum 22. Dezember 2008“ normiert (§ 55 c Abs 4 Z 3 WRG), bis zum gleichen Datum die Erstellung von Maßnahmenprogrammen für Planungsräume gem. § 55h WRG (da diese  in den Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan integriert werden müssen). Dieser Verpflichtung wird von Ihnen als Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft offensichtlich nicht nachgekommen werden.

 

Die Veröffentlichung des ersten Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes hat spätestens bis zum 22.12.2009 zu erfolgen. Aufgrund der Säumigkeit mit der Vorlage der Entwürfe des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes ist zu befürchten, dass auch diese Frist nicht eingehalten werden kann.

 

2) Weiters sieht die WRRL in Art 14 eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit am gesamten Prozess der Planerstellung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans vor. Hiezu wurde auch ein (nicht verbindlicher) „Leitfaden zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie“ von den Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission erstellt.

Nach dem die Beteiligung der Öffentlichkeit regelnden § 55i WRG sind die in Abs 4 leg cit genannten Unterlagen ua im Internet mit dem Hinweis einer möglichen Stellungnahme zur Verfügung zu stellen. Eingelangte Stellungnahmen sind ebenfalls im Internet zu veröffentlichen und gemeinsam mit den Ergebnissen der grenzüberschreitenden Konsultationen sowie der Planungsgrundlagen bei Ausarbeitung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes und vor der Erlassung des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes zu berücksichtigen.

 

In Österreich wurde die nähere Ausgestaltung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der auch nach dem „Leitfaden zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie“ jedenfalls nicht mit der Veröffentlichung im Internet und der Stellungnahmemöglichkeit genüge getan wird, offenbar den Ländern überlassen.

 

Art. 14 WRRL fordert jedoch ein Fördern der aktiven Beteiligung, daher entsprechend dem „Leitfaden zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf die Wasserrahmenrichtlinie“: „dass die Mitgliedstaaten sich deutlich darum bemühen müssen, die aktive Beteiligung zu unterstützen und zu erleichtern.“ Gefordert ist daher das aktive Herantreten an die Bevölkerung, um diese zu informieren und zur Beteiligung zu motivieren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.             Aus welchen Gründen unterbleibt entgegen der gesetzlichen Vorgabe die Vorlage der Entwürfe zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan bis zum 22.12.2008?

 

2.             Wann werden die Entwürfe zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan vorgelegt und der Bevölkerung zugänglich gemacht?

 

3.             Welche Schritte werden zur raschen Vorlage der Entwürfe zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan ergriffen?

 

4.             Aus welchen Gründen unterblieb die Erstellung von Maßnahmenprogrammen für Planungsräume gem. § 55h WRG bis zum 22.12.2008?

 

5.             Erfolgte bereits die (Rück-)Übermittlung der für die Maßnahmenprogramme gem. § 55h Abs 3 WRG notwendigen Unterlagen durch die Landeshauptleute?

Wenn nein, mit welcher Begründung und was haben Sie unternommen, damit dies schnellstmöglich vorgenommen wird?

 

6.             Wurden bereits Koordinierungsschritte bezüglich des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans mit dem Ausland ergriffen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

 

7.             Welche Bemühungen zur aktiven Beteiligung der Öffentlichkeit wurden von Ihrem Ministerium und/oder den Landeshauptleuten ergriffen?

 

8.             Welche Bemühungen zur aktiven Beteiligung der Öffentlichkeit werden seitens Ihres Ministeriums und/oder den Landeshauptleuten

a)            bis zur Vorlage der Entwürfe des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes unternommen?

b)            nach der Vorlage der Entwürfe des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes unternommen?

 

9.             Sind (Informations-)Veranstaltungen von Ihrem Ministerium geplant?

a)            Wenn ja,

i)       wann und wo werden diese durchgeführt? Wer wird dazu eingeladen? Wie werden die Veranstaltungen kundgemacht?

ii)      Werden zu jedem Oberflächengewässer/ Grundwasservorkommen Veranstaltungen durchgeführt?

iii)     Wenn nein, nach welchen Kriterien werden die Veranstaltungsorte ausgewählt?

iv)     Wie wird sichergestellt, dass die Informationen zum Gewässerbewirtschaftungsplan präzise aber auch allgemein verständlich sind?

b)            Wenn nein, warum nicht?

 

10.         Sind (Informations-)Veranstaltungen von den Landeshauptleuten  geplant?

a)            Wenn ja,

i)       wann und wo werden diese durchgeführt? Wer wird dazu eingeladen? Wie werden die Veranstaltungen kundgemacht?

ii)      Werden zu jedem Oberflächengewässer/ Grundwasservorkommen Veranstaltungen durchgeführt?

iii)     Wenn nein, nach welchen Kriterien werden die Veranstaltungsorte ausgewählt?

iv)     Wie wird sichergestellt, dass die Informationen zum Gewässerbewirtschaftungsplan präzise aber auch allgemein verständlich sind?

b)            Wenn nein, warum nicht?

 

11.        Sind sonstige Informationskampagnen, insbesondere auch bezüglich der Möglichkeit der Abgabe von zu berücksichtigenden Stellungnahmen, von

a)            Ihrem Ministerium geplant?

Wenn ja, wann und wo werden diese durchgeführt? Wer soll durch die Informationskampagnen informiert werden?

Wenn nein, warum nicht?

b)            den Landeshauptleuten geplant?

Wenn ja, wann und wo werden diese durchgeführt? Wer soll durch die Informationskampagnen informiert werden?

Wenn nein, warum nicht?

 

12.        Soll die Veröffentlichung der Entwürfe des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes auf der Website des Wasserinformationssystems Austria erfolgen?

Wenn ja, werden noch Adaptierungen der Website vorgenommen?

i)       Wenn ja, welche?

ii)      Wenn nein, warum nicht?

 

13.        Auf welchen sonstigen Websites soll die Veröffentlichung der Entwürfe des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes erfolgen?

 

14.        Sind die bisher zu den vorangegangenen Phasen der Erstellung des Gewässerbewirtschaftungsplan eingegangenen Stellungnahmen im Internet veröffentlicht?

Wenn ja, wo sind diese abrufbar?

Wenn nein, warum nicht und was wird unternommen, um dieses Versäumnis zu beheben?