522/J XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Meldedatenbanken Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung“

Mit der AB 2994/XXIII.GP vom 05.03.2008 wurden die Fragen der Abg. Mag. Maier und GenossInnen zur Anfrage „Meldedatenbanken Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung“ beantwortet. In der Antwort wurde die Entwicklung dieser Datenbank von der Frauministerin Doris Bures sehr kritisch gesehen und die Auflösung dieser Datenbanken angekündigt:

Seit Einrichtung der beiden Datenbanken im März 2006 wurden bis zum 31.12.2007 in der Datenbank „Zwangsheirat" 7 Fälle und in der Datenbank „ Genitalverstümmelung" 4 Fälle gemeldet.

Die Einrichtung der beiden Datenbanken war Teil einer im Zusammenhang mit der österreichischen EU-Präsidentschaft gesetzten Initiative gegen „ Harmful Traditional Practices“, welche von meiner Vorgängerin, Frau Bundesministerin Rauch-Kallat, gemeinsam mit den Bundesminister/innen für Inneres, Justiz, Bildung, Wissenschaft und Kultur, sowie für auswärtige Angelegenheiten durchgeführt wurde. Ziel dieser Initiative war es, Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund stärker in der Öffentlichkeit zu thematisieren, Gewalt vorzubeugen und Gewaltopfern zu helfen. Mit der Errichtung von Meldedatenbanken sollte Zahlenmaterial über das Ausmaß an traditionsbedingter Gewalt an Migrantinnen in Österreich gewonnen werden.

Da im Jahr 2007 in keiner der beiden Datenbanken Meldungen vorgenommen wurden, gehe ich jetzt davon aus, dass die Einrichtung der Meldedatenbanken keine geeignete Vorgehensweise darstellte, um zu konkretem und verwertbarem Zahlenmaterial zu gelangen.“

Die Bundesministerin für Justiz verwies in Ihrer Antwort 2008 auf die neuen gesetzlichen Regelungen:

„Bereits durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2006, BGBl I Nr. 56/2006 erfolgte eine Neuregelung der Nötigung zur Eheschließung im § 106 Abs. 1 Z 3 StGB, wodurch nunmehr neben einer damit verbundenen Erhöhung der Strafdrohung alle an der Tat beteiligten Personen strafgerichtlich verfolgt werden können und die bis dahin bestehende mehrfache Begünstigung des nötigenden Ehepartners beseitigt wurde.

In § 90 Abs. 3 StGB wird klargestellt, dass eine Einwilligung in eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, unwirksam ist. Mit In-Kraft-Treten des Strafrechtsänderungsgesetzes 2006 wurde zudem die Verjährungsfrist nach § 58 Abs. 3 Z 3 StGB durch Nichteinrechnung der Zeit bis zum Erreichen der Volljährigkeit des Opfers wie für bestimmte Sexualdelikte auch für Fälle der Genitalverstümmelungen gemäß § 90 Abs. 3 StGB verlängert".

Aus systematischen Gründen werden in der XXIV.GP dieselben Fragen wieder gestellt, um auch die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2008 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.             Wie viele Verdachtsfälle von „Zwangsverheiratung“ wurden bis 31.12.2008 gemeldet?

2.             Welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen wurden daraufhin jeweils durch das Frauenministerium und das BMJ ergriffen?

3.             Wie viele betreute Notwohnungen wurden im Jahr 2008 für Betroffene von Zwangsheirat in Österreich eingerichtet?

4.             Wie viele Fälle von „Genitalverstümmelung“ wurden bis 31.12.2008 gemeldet?

5.      Welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen wurden daraufhin jeweils durch das Frauenministerium und BMJ ergriffen?

6.      Wie sehen die Alternativen zu diesen Meldedatenbanken aus, um betroffenen Frauen zu helfen und zu entsprechenden Informationen und Zahlen zu gelangen?

7.      Halten Sie weitere gesetzliche Maßnahmen (z.B. StGB) zur Bekämpfung von „Zwangsverheiratung“ und Genitalverstümmelung“ für notwendig?
Wenn ja, welche?

8.      Wie viele und welche Anfragen und Beschwerden über Zwangsheirat und Genitalverstümmelung wurden 2008 über die Frauenhelpline bekannt?

9.      Wie viele und welche diesbezügliche Beschwerden wurden in den Interventionsstellen bekannt (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?