545/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.01.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Anhebung von Energieeffizienzstandards für Lampen und Auslaufen von Glühlampen in der EU

 

 

Kürzlich wurde vom Ökodesign-Regelungsausschuss der EU der Vorschlag dem Europäischen Kommission zugestimmt, die Effizienzstandards von Lampen schrittweise anzuheben. Dadurch werden konventionelle Glühlampen nach und nach aus dem Markt genommen: Ab September 2009 wird der Effizienzstandard von matten Lampen auf Effizienzklasse A angehoben, damit sind matte Glühlampen ab diesem Zeitpunkt verboten. Klare Glühlampen mit 100 Watt werden ebenfalls ab September 2009 vom Markt genommen, sukzessive verschwinden ab 2010 Glühlampen mit mehr als 75 Watt, 2011 mit mehr als 60 Watt, ab 2012 sollen keine Glühlampen mehr erhältlich sein.

 

Die Effizienzstandards sollen im Wege einer EU-Verordnung im Frühjahr 2009 festgelegt werden.

 

Die EU-Kommission beziffert die dadurch erreichbare Energieeinsparung in der EU mit jährlich knapp 40 TWh und einer damit verbunden Reduktion der CO2-Emissionen von rd. 15 Mio. Tonnen. Die Energiekosten sinken nach Abschätzungen der Kommission dadurch um 5 bis 10 Mrd. Euro jährlich.

 

Die Anhebung der Effizienzklassen erfolgt technologienabhängig, d.h. alle Lampen, welche die Anforderungen erfüllen, dürfen auf dem Markt angeboten werden. Derzeit erfüllen hauptsächlich Energiesparlampen (Kompaktleuchtstofflampe) und Halogenlampen, letztere weisen aber nur eine relativ geringe Effizienzverbesserung gegenüber Glühlampen auf. Eine weiter Alternative können in Zukunft Lampen auf Basis der LED-Technologie darstellen, die eine wesentlich höhere Effizienz und Lebensdauer aufweisen. Diese Technologie ist aber derzeit noch nicht kommerziell verfügbar.

 

Hinsichtlich Energiesparlampen wird von verschiedenen ExpertInnen und Konsumenten Testmagazinen nun Kritik laut, die sich vor allem auf folgende Punkte konzentriert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Wie beurteilen sie die oben angeführten Kritikpunkte verschiedener ExpertInnen an Energiesparlampen?

 

2.      Wie beurteilen sie die energetische und ökologische Effizienz von Energiesparlampen über ihren gesamten Lebenszyklus, also von ihrer Herstellung über ihren Gebrauch bis zu ihrer Entsorgung und Wiederverwertung (Ökobilanz auf Basis einer life-cycle-Analyse)?

 

3.      Wie stellt sich diese Lebenszyklusanalyse im Vergleich zu Glühlampen dar?

 

4.      Welchen jährlichen Einspareffekt an Endenergie in Österreich erwarten sie sich durch das sukzessive Auslaufen von Glühlampen und ihren Ersatz durch effizientere Lampen?

 

5.      Wie stellen sie die Sammlung und sachgerechte Entsorgung bzw. Wiederverwertung von Energiesparlampen sicher?

 

6.      Wann werden aus ihrer Sicht LED-Lampen auf dem Markt für EndkonsumentInnen verfügbar sein?

 

7.      Wie hoch sind die Emissionen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen der österreichischen Stromproduktion?

 

8.      Wie viele Energiesparlampentypen sind derzeit mit dem österreichischen Umweltzeichen ausgezeichnet und wie hoch ist deren Marktanteil in Österreich?

 

9.      Wie stehen sie zu der geplante EU-Verordnung zu Anhebung der Energieeffizienzstandards und dem Auslaufen von Glühlampen, v.a. im Hinblick auf die oa. Kritikpunkte einiger ExpertInnen?

 

10. Wer vertritt Österreich im Ökodesign-Regelungsausschuss der EU?

 

11. Wie schätzen sie die Akzeptanz der KonsumentInnen für das Auslaufen der Glühlampen ein, insbesondere angesichts der derzeit am Markt verfügbaren Alternativen?

 

12. Welche Maßnahmen werden sie zur Information der KonsumentInnen über das Auslaufen der Glühlampen und die Vorteile und Nachteile von Energiesparlampen setzen?