549/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend Änderungen bei den Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

 

 

 

Ganze 5 Tage, vom 25. bis 29. November 2008 war die „Verordnung der Bundes-ministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, mit der die Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 – MuKiPassV geändert wird“ in Begutachtung. Bereits am 2. Dezember 2008 wurde die Novelle im Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 430/20098 verlautbart.

 

Mit dieser Novelle wurden ein oraler Glucosetoleranztest (OGTT) in der 25. bis 28. Schwangerschaftswoche und die Möglichkeit einer zusätzlichen Ultraschallunter-suchung zwischen der 8. und 12. Schwangerschaftswoche im Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm verankert, sowie die interne Untersuchung abgeschafft und die Durchführung von bereits bestehenden Vorsorgeuntersuchungen empfohlen.

 

Keine Änderung gab es hinsichtlich der seit längerem bestehenden Forderung nach Aufnahme einer sogenannten „Hebammensprechstunde“ in den Mutter-Kind-Pass, wie dies von vielen Stellen, u.a. von Seiten des Österreichischen Hebammen-gremiums, gefordert wird und das es in vielen Staaten Europas bereits gibt.

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.      Weshalb wurde der Entwurf zur MuKiPassV-Novelle lediglich vom 25. – 29. November 2008 in Begutachtung geschickt und die Novelle bereits am 2. Dezember 2008 im Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 430/20098 verlautbart?

 

2.      Wer war in die Erstellung der MuKiPassV-Novelle eingebunden?

 

3.      Wer hat eine Stellungnahme zum Entwurf der MuKiPassV-Novelle abgegeben?

 

4.      Sind auch nach dem 29. November 2008 bzw. nach dem 2. Dezember 2008 Stellungnahmen zur MuKiPassV-Novelle eingelangt und wenn ja, von wem?

 

5.      Welche weiteren Änderungen im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen wurden im Zuge der Stellungnahmen vorgeschlagen und weshalb haben diese Vorschläge keinen Niederschlag gefunden?

 

6.      Weshalb haben Sie entgegen den Anregungen des Österreichischen Hebammen-gremiums darauf verzichtet, eine sogenannte „Hebammensprechstunde“ in den Mutter-Kind-Pass aufzunehmen?

 

7.      Inwieweit werden Sie die seit längerem erhobene Forderungen nach Aufnahme einer verpflichtenden sogenannten Hebammensprechstunde umsetzen bzw. weshalb ist ein derartiges verpflichtendes Gespräch mit einer Hebamme nicht erforderlich?

 

8.      Welche weiteren Änderungen der Mutter-Kind-Pass-Verordnung sind im kommenden Jahr geplant?

 

9.      Ist daran gedacht, eine weitere verpflichtende Ultraschalluntersuchung kurz vor der Entbindung bzw. einem Kaiserschnitt durchzuführen, um mögliche Probleme beispielsweise durch eine kurzfristig geänderte Lage des Kindes oder Probleme mit der Nabelschnur etc., zu erkennen und wenn nein, warum nicht?

 

10. Ist Ihnen bekannt, wie viele „Notkaiserschnitte“ es aufgrund einer kurz vor oder im Zuge einer Entbindung nicht durchgeführten Ultraschalluntersuchung und daher nicht erkannten kurzfristig geänderten Lage des Kindes bzw. Probleme mit der Nabelschnur pro Jahr gibt?

 

11. Aus welchen Gründen gehört ein Ultraschallgerät nicht zu einem verpflichtenden Standardgerät in jedem österreichischen Kreissaal?