554/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2009
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Ausgaben für Langzeitpflege

 

 

 

Trotz steigender Zahl an Pflegegeldbeziehern hält sich aufgrund ausgebliebener Inflationsanpassungen des Pflegegeldes seit 1997 die Ausgabenquote für Langzeitpflege auf konstantem Niveau. Dies auf Kosten der betroffenen Pflegebedürftigen und der Angehörigen.

 

Zum Vergleich: Die Ausgaben für Pflege betragen in Dänemark 2,8 Prozent des BIP. Dort funktioniert das System und es gibt keinen Pflegenotstand.

 

 

In diesem Zusammenhang richten unterfertigte Abgeordnete folgende

 

Anfrage:

 

 

  1. Wie viele Prozent des BIP wurde von Seiten der öffentlichen Hand für Langzeitpflege jeweils in den Jahren 2000 bis 2008 ausgegeben?

 

  1. Wie schlüsseln sich diese Ausgaben auf?

 

  1. Welche Vergleichszahlen liegen Ihnen (Ausgaben für Langzeitpflege in % des BIP) aus den anderen Mitgliedsländer der Europäischen Union vor?

 

  1. Wie hoch war die Zahl der Pflegegeldbezieher jeweils in den Jahren 2000 bis 2008?

 

  1. Wie haben sich daher die Pro-Kopf Ausgaben für Langzeitpflege entwickelt?

 

  1. Welche Prognose geben Sie für die Zukunft ab?

 

  1. Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um die Pflege in Österreich finanziell abzusichern?

 

  1. Sind Sie für eine Inflationsabgeltung beim Pflegegeld?

 

  1. Wenn ja: Wann wird diese Abgeltung umgesetzt?