554/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.01.2009
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Ausgaben für Langzeitpflege
Trotz steigender Zahl an Pflegegeldbeziehern hält sich aufgrund ausgebliebener Inflationsanpassungen des Pflegegeldes seit 1997 die Ausgabenquote für Langzeitpflege auf konstantem Niveau. Dies auf Kosten der betroffenen Pflegebedürftigen und der Angehörigen.
Zum Vergleich: Die Ausgaben für Pflege betragen in Dänemark 2,8 Prozent des BIP. Dort funktioniert das System und es gibt keinen Pflegenotstand.
In diesem Zusammenhang richten unterfertigte Abgeordnete folgende
Anfrage: