555/J XXIV. GP
Eingelangt am 14.01.2009
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ANFRAGE
des Abgeordneten Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Pflegegeldstufen
Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren jeweiligen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit Rechten ausgestattet werden und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden. Ziel unterstützender Betreuung muss die Integration und ein möglichst selbstbestimmtes Leben sein.
Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozialstaates.
In diesem Zusammenhang stellen unterfertigte Abgeordnete folgende
Anfrage: