582/J XXIV. GP

Eingelangt am 14.01.2009
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend Konsensüberschreitung im Schotterwerk Meidling der Fa. Asamer & Hufnagel GesmbH, vormals Fa. Hans Wanko KG

 

 

 

Die Fa. Hans Wanko KG – Schotterwerk Meidling ist im Jahr 2002 in Konkurs gegangen. Die Fa. Asamer & Hufnagel GesmbH kaufte die Betriebsanlagen und ging im Jahr 2004 in Vollbetrieb. Das gesamte Steinbruchareal hat ein Ausmaß von mehr als 50 ha und liegt inmitten des Wohngebietes der Orte Hörfarth, Meidling und Paudorf.

 

Ab dem Zeitpunkt des Vollbetriebes und damit einhergehender Mehrbelastung für Mensch und Umwelt, ausgehend von der Betriebsanlage mit einer enormen Produktionssteigerung, sind die Belastungen durch Staub, Lärm, Sprengerschütterungen und Schwerverkehr mittlerweile ins Unermessliche gestiegen. Bis zu 400 LKW und bis zu 20 Baumaschinen sind täglich unterwegs. Im Genehmigungsbescheid wurden 100 LKW und 3 Baumaschinen zur Emissions- und Immissionsbeurteilung zur Bewilligung angenommen.

 

Diese Art der Betriebsführung, die vom neuen Inhaber entgegen Bescheidauflagen konsenslos betrieben wird, hat die besorgten Anrainer aufgerüttelt: Sie sammelten sich in der Bürgerinitiative „Lebenswertes Paudorf“, um gegenüber Betreiber und Behörden ihren berechtigten Forderungen mehr Nachdruck zu verleihen.

 

Die Bevölkerung von Paudorf fühlt sich von den verantwortlichen ÖVP-Politikern im Stich gelassen. Trotz einer Fülle von dokumentierten Anzeigen (an die 100) ist bislang keine Maßnahme seitens der Behörde erkennbar, die eine spürbare Entlastung von Emissionen und Immissionen zur Folge hätte.

 


Als am Höhenkamm der Nordwand, die einen unverzichtbaren Schutzwall darstellt, die ersten Baufahrzeuge sichtbar wurden, sahen die betroffenen Bürger ein direktes Bedrohungspotenzial auf sie zukommen. Der Betreiber hat eigenmächtig ohne Behördenbewilligung den am Höhenkamm zusätzlich aufgeschütteten Wall, der bereits einen natürlichen Bewuchs hatte, abgetragen, um darunter liegend weiter abbauen zu können. Durch diese konsenslose Maßnahme wurde die Funktion eines Schutzgürtels in Richtung Anrainersiedlung vermindert.

 

Selbst die Behörde hat im Jahr 2002 vom ASV der Niederösterreichischen Landesregierung festgestellt, dass die Abbaugrenzen der Nordwand erheblich überschritten worden waren. Von der BH Krems wurde 2003 eine Sanierung und Rekultivierung per Bescheid vorgeschrieben. Bis zum heutigen Tag hat der Steinbruchbetreiber diese Aufforderung der Behörde ignoriert, und laut Mitteilung vom 11.10.2007 aus firmeninternen Überlegungen hintangestellt.

 

Trotz Nichtbeachtung von Behördenauflagen strebt der Steinbruchbetreiber ein Genehmigungsverfahren auf Tiefenabbau von 75 m und eine Flächenausdehnung auf 9,6 ha an. Eine Anzahl von Bürgern, die das Umfeld bestens kennen, zweifelt das angegebene Flächenmaß von 9,6 ha nicht zuletzt deshalb an, da ab 10 ha eine zwingende UVP vorzuschreiben wäre. Der beantragte Tiefenabbau von 75 m und der daraus abzuleitende Böschungswinkel von 30 Grad würden bedeuten, dass die Nordwand bis auf die untere Baumgrenze abgetragen werden müsste und dadurch überhaupt keine natürliche Schutzbarriere mehr vorhanden wäre.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.      Seit wann sind Ihnen die oben angeführten Tatsachen und Vorwürfe bekannt?

 

2.      Warum haben die Behörden nicht rechtzeitig eingegriffen, sondern drei Jahre zugewartet?

 

3.      Wie ist der derzeitige konkrete Stand des Verfahrens?

 

4.      Welche Maßnahmen wurden und werden zum Schutz der Gesundheit der in ihrer Existenz bedrohten Wohnbevölkerung vom BMGFJ getroffen?

 

5.      Welche Maßnahmen wurden und werden seitens des BMGFJ gegen allfällige Gesundheitsgefährdungen durch verstärkte Staubemissionen durch die Gesteinsbrech- und -aufbereitungsanlagen ergriffen?

 

6.  Welche Maßnahmen wurden und werden seitens des BMGFJ gegen allfällige Gesundheitsgefährdungen durch die Lärm- und Staubemissionen durch eine mobile Brechanlage ergriffen?

 

7.  Welche Maßnahmen wurden und werden seitens des BMGFJ gegen allfällige Gesundheitsgefährdungen durch Staubemissionen durch innerbetrieblichen Werksverkehr mit LKW ergriffen?

 

8.  Welche Maßnahmen wurden und werden seitens des BMGFJ gegen allfällige Gesundheitsgefährdungen durch den Staubniederschlag im Bereich des Wohnhauses in Meidling, Schlossstraße 7, ergriffen?