638/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.01.2009
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Datenverluste und Datensicherheit 2008

 

Die Anfragebeantwortungen zu meinen parlamentarischen Anfragen im April 2008 haben doch erstaunliche Ergebnisse hinsichtlich der Häufigkeit von als gestohlen oder unauffindbar gemeldeten PCs bzw. tragbaren Computern und Handys in den Jahren 2005 – 2007 ergeben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1). Wie viele stationäre Personal Computer wurden in Ihrem Ministerium bzw. nachgeordneten Behörden und Einrichtungen im Jahr 2008 eingesetzt?

 

2). Wie viele tragbare Computer wurden in Ihrem Ministerium bzw. nachgeordneten Behörden und Einrichtungen  im Jahr 2008  eingesetzt?

 

3). Wie viele dienstliche Handys (Mobilfunkgeräte) wurden in Ihrem Ministerium bzw. nachgeordneten Behörden und Einrichtungen im Jahr 2008  eingesetzt?

 

4). Wie viele dienstliche Taschencomputer („Handheld Organizer“) wurden in Ihrem Ministerium bzw. den nachgeordneten Behörden und Einrichtungen im Jahr 2008 eingesetzt?

 

5). Wie viele der unter 1) bis 4) abgefragten Geräte wurden im Jahr 2008

a)     als unauffindbar

b)     als gestohlen gemeldet (bitte aufgliedern )?

 


6). In wie vielen Fällen und bei wem wurden  im Jahr 2008 dazu (auch Datenverluste aus Vorjahren betreffend)

a)    Anzeigen erstattet.

b)    straf- oder disziplinarrechtliche  Ermittlungen durchgeführt

c)        straf- oder disziplinarrechtliche Urteile gefällt und mit welcher Begründung?

 

7). Wie viele Memory-Sticks, CDs oder DVDs, auf denen Daten Ihres Ministeriums oder von nachgeordneten Behörden und Einrichtungen gespeichert waren, wurden im Jahr 2008

a)     als unauffindbar

b)     als gestohlen gemeldet?

 

8). Welche Daten befanden sich jeweils auf den als gestohlen bzw. unauffindbar gemeldeten Geräten oder Datenträgern von Frage 5 -7?

 

9). Auf welchen Geräten bzw. Datenträgern nach Frage 8  befanden sich vertrauliche oder geheime Daten?

 

10). Welchen Sachwert haben die als gestohlen gemeldeten Geräte bzw. Datenträger?

 

11). Wurden  diesbezüglich Zugriffe von Geräten, die als gestohlen oder unauffindbar gemeldet wurden, protokolliert?

 

12). Wurden bzw. werden alle Verluste bzw. Entwendungen von Geräten bzw. Datenträgern nach Frage 8) zentral erfasst? Wenn ja, durch welche Stelle?

 

13). Wie sind die Daten auf den verwendeten PCs, Laptops bzw. sonstigen Datenträgern im Fall eines Verlustes vor einem Zugriff durch (unberechtigte)  Dritte in Ihrem Ministerium bzw. nachgeordneten Behörden und Einrichtungen geschützt?

 

14). Wie oft wurde in Ihrem Ressort im Jahr 2008 bei den unter 1) bis 4) genannten Geräten  Befall durch bösartige Programme (Viren, Würmer, Trojaner usw.) festgestellt bzw. werden diese Vorfälle protokolliert?

 

15). Welche Richtlinien, Erlässe oder sonstige Vorkehrungen gibt es in Ihrem Ministerium bzw. den nachgeordneten Dienststellen zum Schutz vor Datenverlusten?

 

16). Welche (zusätzlichen) Vorkehrungen treffen Sie bzw. Ihr Ressort zum Schutz vor Datenverlusten bei der Entsorgung von Altgeräten?

 

17). Welche Maßnahmen planen Sie bzw. nachgeordnete Dienststellen, um Daten- bzw. Computerverluste besser zu registrieren bzw. verhindern zu können?