655/J XXIV. GP
Eingelangt am 20.01.2009
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Anfrage
des Abgeordneten Hofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundeskanzler
betreffend angefallene Kosten für den Klimaschutzbeauftragten
Am 9. August 2007 wurde Andreas Wabl als Klimaschutzbeauftragter der Österreichischen Bundesregierung präsentiert. Im Jänner 2009 wurde er vom Ministerrat dieser Funktion enthoben.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende
Anfrage
1. Wie hoch waren die Gesamtkosten, die für die Tätigkeit des Klimaschutzbeauftragten angefallen sind und wer hat diese Kosten bezahlt?
2. Wie genau setzen sich diese Kosten (Entlohnung, Büro, Reisespesen…) zusammen?
3. Wie haben sich die Aktivitäten des Klimaschutzbeauftragten auf die Reduktion der Treibhausgasemissionen in Österreich ausgewirkt?
4. War es der Klimaschutzstrategie der Bundesregierung, die Atomkraft als Alternative zu fossilen Energieträgern ablehnt, nützlich, dass der Klimaschutzbeauftragte der Bundesregierung in einem Zeitungsinterview zugegeben hat, selbst Atomstrom zu beziehen?
5. Welche Zielvereinbarungen wurden mit dem Klimaschutzbeauftragten vereinbart?
6. Welche dieser Ziele konnten erreicht werden?
7. Warum haben Sie entschieden, auf die Tätigkeit des Klimaschutzbeauftragten künftig zu verzichten?