662/J XXIV. GP

Eingelangt am 20.01.2009
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ANFRAGE

 

der Abg. Mag. Unterreiner

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Abgehen von der Koedukation im schulischen Unterricht

 

 

Die neue Frauenministerin hat in einer Zeitungsmeldung vom 12.12.2008 die bisher in Österreich vor allem im öffentlichen Schulwesen akzeptierte Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht in Frage gestellt.

So sollen nach den Vorstellungen  der Frau Bundesminister für Frauenangelegenheiten Buben und Mädchen im schulischen Unterricht in einer ganzen Reihe von Fächern wiederum getrennt unterrichtet werden.

Obwohl diese Vorstellungen durch die Frau Bundesminister mediale Verbreitung fanden, wurden alle damit im Zusammenhang stehenden bzw. sich daraus ergebenden erziehungswissenschaftlichen, bildungswissenschaftlichen, schul­organisatorischen, budgetären usw. Fragestellungen vornehm ausgespart.

Diese Fragen der  im öffentlichen Schulwesen akzeptierten Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht betreffen vor allem die Ressortzuständigkeit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. Deshalb ist die Haltung des ressortzuständigen Bundesministeriums von Interesse.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen unterfertigte Abgeordnete folgende

 

Anfrage:

 

  1. Was sind die von Ihnen als Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur konkret vertretenen Vorstellungen und Forderungen zur Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht?
  2. Auf welche wissenschaftliche Expertise stützen Sie als ressortzuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Ihre Meinung zur Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht?
  3. Welche Studien haben  Sie als ressortzuständige Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur zum Thema Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht bereits in Auftrag gegeben?

  4. Welche Resultate liegen bereits vor bzw. bis wann werden diesbezügliche Resultate vorliegen?
  5. Welche Studien haben Ihre Vorgänger Bundesminister Gehrer und Bundes­minister Scholten als ressortzuständige Bundesminister für Unterricht und Bildung zum Thema Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht bereits in Auftrag gegeben?
  6. Welche Resultate liegen bereits vor bzw. bis wann werden diesbezügliche Resultate vorliegen?
  7. Haben Sie Ihre Vorstellungen in Fragen der Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht bereits an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten weitergeleitet?
  8. Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Detailvorstellungen in schulorganisatorischer und budgetärer Hinsicht 2009-2013?
  9. Umfassen diese Detailvorstellungen in Fragen der Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht insbesondere die schulorganisatorischen Konsequenzen für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 2009-2013?
  10. Wurden diese Detailvorstellungen in Fragen der Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht insbesondere die schulorganisatorischen Konsequenzen 2009-2013 gemeinsam mit dem für das Pflichtschulwesen mitzuständigen Ländern und Gemeinden besprochen?
  11. Umfassen diese Detailvorstellungen in Fragen der Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht insbesondere die budgetären Konsequenzen 2009-2013?
  12. Wurden diese Detailvorstellungen in Fragen der Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht insbesondere die budgetären Konsequenzen 2009-2013 gemeinsam mit dem für das Pflichtschulwesen mitzuständigen Ländern und Gemeinden besprochen?
  13. Umfassen diese Detailvorstellungen in Fragen der Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht insbesondere die personellen Konsequenzen für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 2009-2013?
  14. Wurden diese Detailvorstellungen in Fragen der Koedukation von Buben und Mädchen im schulischen Unterricht insbesondere die personellen Konsequenzen 2009-2013 gemeinsam mit dem für das Pflichtschulwesen mitzuständigen Ländern und Gemeinden besprochen?
  15. Werden diese schulorganisatorischen, personellen und budgetären Konsequenzen für die Budgets 2009-2013 in Ihrem Ressortbudget Berücksichtigung finden?
  16. Werden diese schulorganisatorischen, personellen und budgetären Konsequenzen für die Budgets 2009-2013 nach Ihrer Kenntnis im Ressortbudget der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten Berücksichtigung finden?
  17. Werden diese schulorganisatorischen, personellen und budgetären Konsequenzen für die Budgets 2009-2013 nach Ihrer Kenntnis in den Finanzausgleichsverhandlungen mit den Ländern und Gemeinden Berücksichtigung finden?