729/J XXIV. GP

Eingelangt am 23.01.2009
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ANFRAGE

der Abgeordneten Lichtenecker, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung - geschlossener Geldhahn der Nationalbank und leere Kassa

 

Die österreichische Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Nationalstiftung) wurde 2003 eingerichtet. Laut Stiftungs-Homepage ist die Stiftung „Grundlage und Garant für eine nachhaltige, budgetunabhängige, langfristige und strategische Finanzierung österreichischer Forschungsinitiativen“ [1].

“Aufgabe der Stiftung ist die Förderung von Forschung, Technologie und Entwicklung in Österreich, insbesondere langfristig verwertbarer, interdisziplinärer Forschungsmaßnahmen. Die Fördermittel der Stiftung sind nach Maßgabe der Beschlüsse des Stiftungsrates an vom Bund getragene Fördereinrichtungen auszuschütten. Die Stiftung dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken.“[2]

Im FTE-Nationalstiftungsgesetz wurde die Oesterreichische Nationalbank ermächtigt, Rücklagen des Allgemeinen Reservefonds sowie der freien Reserve in Höhe von 1,5 Milliarden Euro aufzulösen und direkt einem gesonderten  Rechnungskreis des bei der Oesterreichischen Nationalbank eingerichteten Fonds zur Förderung der Forschungs- und Lehraufgaben der Wissenschaft zu widmen sowie 75 Millionen Euro jährlich an die Stiftung auszuschütten. Von Seiten des ERP-Fonds wird die Stiftung jährlich mit Zuwendungen aus Zinserträgen aus dem ERP-Fonds dotiert.

Der Bundesfinanzminister beschrieb im Rahmen einer Anfragebeantwortung (3309/AB XXII. GP) im September 2005 die Vorteile der Einrichtung der FTE-Nationalstiftung folgendermaßen:

 

„(...) Die in der gegenständlichen Anfrage angesprochene Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung wurde im Rahmen der Forschungsreform als weiterer wesentlicher Meilenstein bereits im Jahr 2003 eingerichtet. Mit ihr steht eine dauerhafte Finanzierungsstruktur zur außerbudgetären Förderung von langfristigen Maßnahmen und Programmen für Forschung und Entwicklung zur Verfügung. Ab 2004 stehen so jährlich rund € 125 Mio. für langfristige und nachhaltige Impulse in der Forschungsförderung bereit. Diese Mittel sind Zinserträge aus zweckgewidmeten Vermögen der Oesterreichischen Nationalbank und des ERP-Fonds und fließen unabhängig vom jeweiligen Bundesbudget in zukunftsorientierte, qualitativ ausgezeichnete Projekte und Initiativen.“[3]

Kaum vier Jahre später gibt es eine Finanz/Wirtschaftskrise und Mittel für zukunftsträchtige Bereiche wie Forschung und Innovation werden nun besonders dringend gebraucht, um die Folgen der Krise besser abfedern zu können.

Doch anstatt jetzt auf eine solide Quelle zur Finanzierung im Bereich Forschung & Entwicklung zurückgreifen zu können, die eine „nachhaltige, budgetunabhängige, langfristige und strategische Finanzierung von österreichischen Forschungsinitiativen sichert“ (siehe Homepage der Nationalstiftung), gibt es nun folgende Hiobsbotschaften:

 

„Forschungsstiftung: Dotierung fällt von 125 Mio. auf 10 Mio.: Utl.: 2009 voraussichtlich nur 10 Mio. Euro vom ERP-Fonds für Nationalstiftung - FWF sieht Fördertätigkeit bedroht“[4] 
 
OeNB beschließt für 2009 die Zuwendungen an die Stiftung ganz einzustellen.[5]
 
 „Beim FWF spricht man von einer "tristen Situation". In den ersten Jahren seit Gründung der Stiftung hat der FWF noch rund 40 Mio. Euro jährlich erhalten, 2006 waren es sogar 41,5 Mio. Euro. Ab dann ging es bergab, 2007 mit 25,6 Mio. Euro und im laufenden Jahr 24,9 Mio.
Euro. Die sich nun abzeichnende Situation ist für FWF-Geschäftsführer Gerhard Kratky "besorgniserregend". Da es derzeit noch kein Budget seitens des Bundes gebe und aufgrund der derzeitigen Situation bei der Nationalstiftung sehe man derzeit "keine Möglichkeit zur
Fortführung des Förderungsbetriebs".“[6] 
 
 „In der FFG sprechen die beiden Geschäftsführer Henrietta Egerth und Klaus Pseiner von einem "schweren Schlag". Für die FFG bedeute diese Nachricht, dass rund 35 Mio. Euro plötzlich fehlen, das seien sechs Prozent des für 2009 geplanten Budgets. Für den betroffenen
FFG-Bereich der Basisprogramme seien das sogar elf Prozent des geplanten Budgets und betreffen vor allem die Programme "Headquarter" und "Bridge". Die FFG-Chefs gehen nun in ihren Planungen davon aus,"dass die fehlenden Mittel aus der Nationalstiftung durch Budgets der Ministerien kompensiert werden".“[7]
 
Im Standard vom 15.1.2009 steht weiters über Nationalbank (OeNB)/Nationalstiftung folgendes:
 
„Wie eng die finanzielle Situation der Notenbank ist, zeigte sich bereits anhand der Streichung der Mittel für die Nationalstiftung für Forschung auf null. Damit wird die budgetäre Malaise der Forschungsförderungseinrichtungen dramatisch verschlimmert. In der OeNB wird nun der Plan forciert, die für die Forschung reservierten Mittel (1,5 Mrd. Euro) freizugeben, damit Lücken in anderen Reserven zu stopfen und den allfälligen Rest dem Bund zu überweisen, zur allfälligen Verwendung.“[8]

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Stimmt es, dass im Jahr 2009 nur 10 Mio. EUR vom ERP-Fonds in die Nationalstiftung eingespeist werden?

 

2.      Wenn nein, in welcher Höhe werden Mittel vom ERP-Fonds voraussichtlich 2009 und 2010 in die Nationalstiftung fließen?

 

3.      Stimmt es, dass von Seiten der Nationalbank (OeNB) es zu keiner Zahlung für 2009 in die Nationalstiftung kommen wird?

 

4.      Wenn ja, wann wurden Sie davon von der OeNB wie informiert?

 

5.      Wie sehen Sie im Lichte der Eigentümerstruktur (Stichwort: Geschäftsbanken) und dem 100 Mrd. Euro – Bankenhilfspaket den Wegfall der Gelder der Nationalbank für die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung?

 

6.      Gehen Sie noch immer – so wie ihr Vorvorgänger - davon aus, dass die OeNB 2008 eine Gewinnabfuhr von 300 Mio. EUR an den Bund machen wird?

 

7.      Wenn nein, von welcher Gewinnabfuhr der Nationalbank gehen Sie in den Jahren 2009 bis 2013 bei der Budgetplanung aus?

 

8.      Wie hoch ist derzeit das in den BMF-Anfragebeantwortungen[9] zitierte „reale Vermögen“ der Stiftung in der Höhe von 3,3 Milliarden EUR?

 

9.      Wieso ist es der Nationalbank 2009 nicht möglich, die Zinserträge aus dem Kapitalstock von 1,5 Milliarden EUR in die Nationalstiftung einzuspeisen?

 

10.  In welche Instrumente erfolgte die Veranlagung des Kapitalstocks von 1,5 Milliarden EUR durch die OeNB seit der Gründung der Nationalstiftung?

 

11.  Wie entwickelten sich die Veranlagungsergebnisse des Kapitalstocks (Stand per Jahresende) seit Gründung der Nationalstiftung?

 

12.  Wieviel ist von dem Kapitalstock von 1,5 Milliarden EUR, der bei der OeNB für die Nationalstiftung reserviert ist, im gesonderten Rechnungskreis noch übrig?

 

13.  Wie lautet die Festlegung allgemeiner Grundsätze der Veranlagung des Stiftungsvermögens und der Stiftungszuflüsse, die vom Stiftungsrat der FTE-Nationalstiftung genehmigt wurden?

 

14.  Wie hoch ist der Stand der noch nicht ausbezahlten Zuwendungen per 31.12.2008 in der FTE-Nationalstiftung?

 

15.  Welcher Art von Veranlagungen wurden diese noch nicht ausbezahlten Zuwendungen in der FTE-Nationalstiftung zugeführt?

 

16.  Sind diese Veranlagungen durch die Finanzkrise (z.B. Zusammenbruch von Lehman Brothers) negativ betroffen?

 

17.  Handelt es sich bei den langfristig zu haltenden Veranlagungen der Stiftung nach wie vor um Schuldner mit guter Bonität?

 

18.  Wie hoch sind die Guthaben bei Kreditinstituten per 31.12.2008 in der FTE-Nationalstiftung?

 

19.  Wie hoch sind die Verbindlichkeiten aus vertraglich zugesagten Zuwendungen per 31.12.2008 in der FTE-Nationalstiftung?

 

20.  Falls es Verbindlichkeiten aus vertraglich zugesagten Zusagen gibt – welchen öffentlichen Einrichtungen wurden Mittel in welcher Höhe von der FTE-Nationalstiftung zugesagt?

 

21.  Falls diese vertraglich vereinbarten Mittel von der FTE-Nationalstiftung nicht gezahlt werden, wie planen Sie die Ausfälle den Forschungsförderungseinrichtungen (z. B. FWF, FFG) zu kompensieren?

 

22.  In welchem Ausmaß werden die bereits zugesagten Mittel durch die Nationalstiftung an die Fördereinrichtungen mit Zahlungen direkt aus dem Bundesbudget an die Nationalstiftung heuer und in den kommenden Jahren kompensiert werden?

 

23.  Inwieweit hat sich aus Ihrer Sicht die von der schwarz/blauen Regierung erfundene Nationalstiftung wirklich als „Grundlage und Garant für eine nachhaltige, budgetunabhängige, langfristige und strategische Finanzierung österreichischer Forschungsinitiativen” bewährt?

 

24.  Stimmt es, dass sich der ERP-Fonds aus der FTE-Nationalstiftung gänzlich zurückziehen will?

 

25.  Wenn ja, warum?

 

26.  Inwieweit können Sie dezidiert ausschließen, dass sich die OeNB bei der Veranlagung des Kapitalstocks von 1,5 Milliarden EUR kräftig verspekuliert hat und es deshalb zu einer Einstellung der Zahlungen an die Nationalstiftung gekommen ist?

 

27.  Wird es in den Jahren 2010 bis 2013 vom ERP-Fonds und/oder der OeNB Zuflüsse zur FTE-Nationalstiftung geben?

 

28.  Falls auch in den nächsten Jahren nur eine Dotierung der Stiftung aus Bundesmitteln geplant ist: Halten Sie es weiterhin für effizient und verwaltungsökonomisch sinnvoll, wenn Sie weiterhin den Umweg über die Stiftung nehmen, wenn es sich um Geld aus dem Bundesbudget handelt?

 

29.  Wird die Nationalstiftung im Laufe des Jahres 2009 aufgelöst?

 

30.  Wenn nein, welchen Nutzen sehen Sie für die Forschungsfördereinrichtungen und SteuerzahlerInnen in der weiteren Existenz der Nationalstiftung, wenn es zu kaum einer Dotierung und in Folge zu keinerlei Auszahlungen der Stiftungen kommt und dennoch Verwaltungsaufwand entsteht und Kapital gebunden ist?

 

 

 

 



[1] http://www.stiftung-fte.at/Satellite.aspx?&145=162&143=611&8=4

[2] http://www.stiftung-fte.at/Satellite.aspx?&145=162&143=611&8=4

[3] http://www.parlament.gv.at/PG/DE/XXII/AB/AB_03309/pmh.shtml

[4] APA383 5 WI 0603 XI 18.Dez 08

[5] APA383 5 WI 0603 XI 18.Dez 08

[6] APA383 5 WI 0603 XI 18.Dez 08

[7] APA383 5 WI 0603 XI 18.Dez 08

[8] DER STANDARD, Print-Ausgabe, 15.1.1.2009

[9] 1284/AB XXII. GP und 1288/AB XXII.GP