743/J XXIV. GP
Eingelangt am 27.01.2009
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Auftragsvergaben an einen politisch befreundeten Auftragnehmer
Nach internen Informationen sollen Gesellschaften im Besitz der Republik von politischer Seite „ersucht“/beauftragt worden sein, PR-Aufträge an das Beratungsunternehmen „Unique relations“ von Josef Kalina, im Zuge der „Ablöse“ von Alfred Gusenbauer durch Werner Faymann im Sommer 2008 recht unfein abservierter SPÖ-Bundesgeschäftsführer und SPÖ-Bundesrat, zu erteilen.
Josef Kalina formuliert die Mission seines Beratungsunternehmens selbst folgendermaßen (vgl. Der Standard, 30.10.2008): "Wir sehen uns als strategische Planer ebenso wie als schnelle Eingreiftruppe an der Schnittstelle von Wirtschaft - Medien - Politik. Wir helfen Umwege zu vermeiden und Informationen zu steuern."
Abgesehen davon, dass die Qualität der Arbeiten des Beratungsunternehmens von Josef Kalina durchaus auch hervorragend sein kann, erhebt sich trotzdem die Frage politischer Freunderlwirtschaft.
Grundsätzliche Bedenken gegen Aufträge dieses Geruchs scheinen beiden Seiten eher fremd zu sein, hält Kalina doch zB in einem Interview vom 21.11.2008 fest, dass er auch direkte Beratungsaufträge der Partei selbst übernehmen würde, die er als Mandatar vertritt („Wenn man mich fragt, natürlich. Aber zur Zeit fragt mich niemand.“), der großzügige und für Dritte durchaus kostspielige Zugang der derzeitigen SPÖ-Spitze zu solchen Fragen ist aus den letzten beiden Jahren hinlänglich bekannt. Denn bereits im Verlauf der XXIII. Gesetzgebungsperiode gab es im Bereich des Verkehrsressorts bzw. des damaligen Verkehrsministers Werner Faymann heftige Kritik an den sogenannten „Medienkooperationen“. Dabei handelte es sich um PR-Aktivitäten zum Wohle des Ministers, die von diesem eingefädelt und zumindest teilweise sogar direkt beauftragt wurden, aber von Unternehmen im Umfeld des BMVIT wie den ÖBB oder der ASFINAG bezahlten werden mussten, also letztlich von den Bahnkunden bzw. von den mautzahlenden AutofahrerInnen.
Die Anwendung des Bundesvergabegesetzes ist für öffentliche Unternehmungen zwingend. Eine Direktvergabe ist nur bei geistig-schöpferischen Dienstleistungen, die den Auftragswert von 30.000 Euro nicht überschreiten, zulässig. Empfohlen wird allerdings, auch unterhalb dieses Schwellwerts eine reguläre Ausschreibung durchzuführen. Der Rechnungshof kritisiert regelmäßig Verstöße gegen diese Regelungen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: