761/J XXIV. GP
Eingelangt am 28.01.2009
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kunasek
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Kosten für die Umbenennung
Die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, welche die Umbenennung vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend beinhaltet, wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien am 14. Jänner 2009 im Verfassungsausschuss beschlossen und wird am 22. Jänner 2009 ebenfalls von diesen im Nationalrat beschlossen werden.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende
Anfrage:
1. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Umbenennung des Bundesministeriums für Landesverteidigung inklusive aller dazugehörigen Änderungen wie zum Beispiel der Schilder an Gebäuden und Kasernen, Briefpapier, Stempel, Akte, e-mail-Adressen, Homepage, Visitenkarten, Ausweise, etc.?
2. Was muss auf Grund der Umbenennung des Ressorts alles geändert werden? (Bitte um detailierte Auflistung)
3. Wer kommt für die Kosten auf?
4. Werden diese Kosten aus dem Budget für Landesverteidigung zu tragen sein?
5. Werden bestehende Sachen, welche noch den alten Namen des Bundesministeriums tragen, wie zum Beispiel Werbematerial, Briefpapier, Visitenkarten, Stempel, etc., auf Grund der Umbenennung vernichtet werden?
6. Wenn nein, was passiert mit diesen „Altbeständen“?
7. Wie hoch ist der Wert dieser „Altbestände“?