761/J XXIV. GP

Eingelangt am 28.01.2009
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Kosten für die Umbenennung

 

Die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, welche die Umbenennung vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport und Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend beinhaltet, wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien am 14. Jänner 2009 im Verfassungsausschuss beschlossen und wird am 22. Jänner 2009 ebenfalls von diesen im Nationalrat beschlossen werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1.     Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Umbenennung des Bundesministeriums für Landesverteidigung inklusive aller dazugehörigen Änderungen wie zum Beispiel der Schilder an Gebäuden und Kasernen, Briefpapier, Stempel, Akte, e-mail-Adressen, Homepage, Visitenkarten, Ausweise, etc.?

2.     Was muss auf Grund der Umbenennung des Ressorts alles geändert werden? (Bitte um detailierte Auflistung)

3.     Wer kommt für die Kosten auf?

4.     Werden diese Kosten aus dem Budget für Landesverteidigung zu tragen sein?

5.     Werden bestehende Sachen, welche noch den alten Namen des Bundesministeriums tragen, wie zum Beispiel Werbematerial, Briefpapier, Visitenkarten, Stempel, etc., auf Grund der Umbenennung vernichtet werden?

6.     Wenn nein, was passiert mit diesen „Altbeständen“?

7.     Wie hoch ist der Wert dieser „Altbestände“?